Bechorot — Blatt 30a
1Da maßregelte ihn Raba, sogar keine Nüsse zu verkaufen. R. Papa sprach zu Raba: Also nach R. Jehuda, und nach R. Jehuda gilt dies ja auch vom Wasser und Salz!? –
2Tatsächlich nach R. Šimo͑n, und man maßregle ihn nur bei dem, wobei eine Übertretung erfolgen kann. Kinderlehrer locken gewöhnlich [Kinder] mit Nüssen an, und auch dieser kann die Kinder der Schlächter mit Nüssen anlocken, ihm Nierentalg zu bringen, und ihn als solchen vom Gekröse verkaufen.
3WER HINSICHTLICH DES SIEBENTJAHRES VERDÄCHTIG IST, IST NICHT VERDÄCHTIG HINSICHTLICH DES ZEHNTEN; WER HINSICHTLICH DES ZEHNTEN VERDÄCHTIG IST, IST NICHT VERDÄCHTIG HINSICHTLICH DES SIEBENTJAHRES; WER HINSICHTLICH DIESES UND JENES VERDÄCHTIG IST, IST HINSICHTLICH DES REINHEITSGESETZES VERDÄCHTIG; UND MANCHER IST HINSICHTLICH DES REINHEITSGESETZES VERDÄCHTIG, UND DOCH NICHT VERDÄCHTIG HINSICHTLICH DES EINEN UND DES ANDEREN. DIE REGEL IST : WER HINSICHTLICH EINER SACHE VERDÄCHTIG IST, DARF DIESBEZÜGLICH NICHT RICHTEN UND NICHT ZEUGEN.
4GEMARA. Weshalb? – Siebentjahrsfrüchte benötigen nicht der Mauer, der Zehnt aber benötigt der Mauer, somit hält er dies für strenger.
5WER HINSICHTLICH DES ZEHNTEN VERDÄCHTIG IST. Weshalb? – Für den Zehnten gibt es eine Auslösung, Siebentjahrsfrüchte aber sind gänzlich verboten und es gibt für sie keine Auslösung, daher hält er dies für strenger.
6WER HINSICHTLICH DIESES UND JENES VERDÄCHTIG IST. Wenn er hinsichtlich [eines Gesetzes] der Tora verdächtig ist, so ist er es um so mehr hinsichtlich eines rabbanitischen.
7MANCHER IST HINSICHTLICH DES REINHEITSGESETZES VERDÄCHTIG. Weshalb? – Zugegeben, daß er hinsichtlich eines rabbanitischen [Gesetzes] verdächtig ist, hinsichtlich [eines Verbotes] der Tora aber ist er nicht verdächtig. – Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer hinsichtlich des Reinheitsgesetzes glaubwürdig ist, ist glaubwürdig hinsichtlich des Siebentjahres. Demnach ist, wer verdächtig ist, verdächtig!?
8R. Elea͑j erwiderte : Unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn wir gesehen haben, daß er esdaheim unbeobachtet hält.
9R. Jannaj b. R. Jišma͑él erwiderte: Wenn er hinsichtlich beider verdächtig war, dann aber vor die Gelehrten kam und eshinsichtlich beider auf sich genommen, jedoch sich hinsichtlich des einen von ihnen verdächtig gemacht hat. Wir sagen, da er hinsichtlich des einen verdächtig ist, sei er auch hinsichtlich des andren verdächtig.
10Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht des nicht genannten R. A͑qiba, die Weisen aber sagen, wer hinsichtlich des Siebentjahres verdächtig ist, sei auch hinsichtlich des Zehnten verdächtig.
11Unter ‘Weisen’ ist R. Jehuda zu verstehen, denn in der Ortschaft R. Jehudas beobachtete man streng das Siebentjahr. Einst nannte nämlich jemand seinen Nächsten Proselyt, Sohn einer Proselytin, und dieser erwiderte ihm: Mag es mir zugute kommen, daß ich nicht wie du Siebentjahrsfrüchte esse.
12Manche lesen : Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht des ungenannten R. A͑qiba, die Weisen aber sagen, wer hinsichtlich des Zehnten verdächtig ist, sei auch hinsichtlich des Siebentjahres verdächtig. Unter ‘Weisen’ ist R. Meír zu verstehen, der sagt, wer hinsichtlich einer Sache verdächtig ist, sei hinsichtlich der ganzen Tora verdächtig.
13Von R. Jona und R. Jirmeja, den Schülern R. Zee͑ras, und manche sagen, von R. Jona und R. Zee͑ra, den Schülern R. Joḥanans, sagte der eine : die Weisen aber sagen, wer hinsichtlich des Siebentjahres verdächtig ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.