Bechorot — Blatt 31b

1GEMARA. VON ALLEN UNTAUGLICH GEWORDENEN OPFERTIEREN GEHÖRT DIE NUTZNIESSUNG DEM HEILIGTUME. Wann, wollte man sagen, nach der Auslösung, wieso gehört die Nutznießung dem Heiligtume, die Nutznießung gehört ja dem Eigentümer,

2und wollte man sagen, vor der Auslösung, wieso werden sie geschlachtet, sie benötigen ja des Hinstellens und der Schätzung!?

3Allerdings nach demjenigen, der sagt, Heiliges des Altars sei in [der Vorschrift] des Hinstellens und des Schätzens nicht einbegriffen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei in [der Vorschrift] des Hinstellens und des Schätzens einbegriffen!? –

4Vielmehr, tatsächlich nach der Auslösung, und [die Worte] ‘gehört die Nutznießung dem Heiligtume’, beziehen sich auf vorher.

5Da der Meister sie im Scharren zu verkaufen, im Scharren zu schlachten und nach Litra auszuwiegen erlaubt hat, muß er von vornherein bei der Auslösung etwas hinzufügen.

6AUSGENOMMEN DAS ERSTGEBORENE UND DER ZEHNT, DEREN NUTZNIESSUNG DEM EIGENTÜMER GEHÖRT. Allerdings darf das Erstgeborene nur im Scharren nicht verkauft werden, wohl aber kann es daheim verkauft werden; aber darf denn der Zehnt daheim verkauft werden!?

7Es wird nämlich gelehrt: Beim Erstgeborenen heißt es:es soll nicht ausgelöst werden, und es darf lebend verkauft werden; beim Zehnten heißt es: es soll nicht losgekauft werden, und es darf nicht verkauft werden, weder lebend noch geschlachtet, weder fehlerfrei noch fehlerbehaftet.

8Dies war R. Šešeth abends schwierig, und morgens erklärte er es nach einer Barajtha. Hier handelt es sich um den Viehzehnten von Waisen, wobei der Schutz vor Verlust berührt worden ist.

9R. Idi war Famulus des R. Šešeth, und als er es hörte, ging er hin und berichtete es im Lehrhause, ohne es im Namen des R. Šešeth zu sagen. R. Šešeth aber nahm es übel und sprach: Wer [mich] stach, den steche ein Skorpion. – Wieso achtete R. Šešeth darauf? – R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Es heißt: ich will in deinem Zelte weltenlang wohnen; kann ein Mensch denn in beiden Welten wohnen?

10Vielmehr sprach David: Herr der Welt, möge man doch eine Lehre in meinem Namen in dieser Welt vortragen. R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj : Wenn man eine Lehre im Namen eines [verstorbenen] Schriftgelehrten auf dieser Welt vorträgt, so murmeln seine Lippen im Grabe.

11Hierzu sagte R. Jiçḥaq b. Zee͑ri: Hierauf deutet folgender Schriftvers :und dein Gaumen wie köstlicher Wein, der meinem Geliebten glatt hinunterfließt, er läßt murmeln die Lippen der Schlafenden. Gleich einem Traubenhaufen; wie ein Traubenhaufen, sobald man mit dem Finger daran tippt, sofort zischt, ebenso die Schriftgelehrten, sobald man eine Lehre in ihrem Namen auf dieser Welt vorträgt, murmeln ihre Lippen im Grabe. –

12Was ist dies für eine Barajtha? – Es wird gelehrt: Den Viehzehnten von Waisen verkaufe man, und wenn man den Viehzehnten geschlachtet hat, kalkuliere man ein [den Erlös in den Erlös] für Haut, Fett, Sehnen und Hörner. –

13Wie ist dies zu verstehen? Abajje erwiderte: Dies ist wie folgt zu verstehen: Den Viehzehnten der Waisen verkaufe man, indem man [das Fleisch] einkalkuliert. –

14Demnach darf ein Erwachsener es nicht, auch nicht bei einer Einkalkulierung; aber womit ist es hierbei anders als bei folgender Lehre: Wenn jemand von seinem Nächsten im Siebentjahre einen Feststrauß kauft, so gebe dieser ihm den Etrog als Geschenk, weil man ihn im Siebentjahre nicht kaufen darf.

15Und auf unsre Frage, wie es denn sei, wenn er ihn ihm nicht als Geschenk geben will, erwiderte R. Hona, er kalkuliere ihm den Preis für den Etrog in den des Feststraußes ein!? –

16Da ist es nicht ersichtlich, hierbei aberist es ersichtlich.

17Raba sprach: Wieso heißt es demnachzweimal Viehzehnten!? Vielmehr, erwiderte Raba, meint er es wie folgt: Den Viehzehnten von Waisen verkaufe man auf gewöhnliche Weise, wenn man aber den Viehzehnten von Erwachsenen geschlachtet hat, kalkuliere man ein [den Erlös in den Erlös] für Haut, Fett, Sehnen und Hörner.

18Raba sagte: Dies entnehme ich aus folgendem Schriftverse :so soll es und das Eingetauschte heilig sein, es soll nicht losgekauft werden.

19Der Tausch erfolgt lebend, nicht losgekauft werden darf es lebend; nach dem Schlachten aber darf es losgekauft werden, nur haben die Rabbanan es auch nach dem Schlachten verboten mit Rücksicht auf [die Lösung] vor dem Schlachten.

20Bei dem, was lebend geschätztwird, haben die Rabbanan es verboten nach dem Schlachten mit Rücksicht auf [die Lösung] vor dem Schlachten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.