Bechorot — Blatt 32a

1bei dem aber, was lebend nicht geschätzt wird, haben die Rabbanan es nicht verboten. Bei Waisen aber haben die Rabbanan es bei der Bestimmung der Tora belassen.

2Auch R. Šemuél b. R. Jiçḥaq hält es mit der Lehre Rabas, denn R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte : Woher, daß man den Viehzehnten von Waisen auf gewöhnliche Weise verkaufen darf?

3Es heißt :jedoch darfst du, wie es immer deine Seele begehrt, schlachten und Fleisch essen, und der Viehzehnt ist es, woran der Segen nicht lebend, nur geschlachtet haftet.

4Sie fragten : Darf man es in [den Erlös] der Knochen einkalkulieren. – R. Ḥija und R. Šimo͑n b. Rabbi [lehrten es]; einer sagte, man dürfe einkalkulieren, und einer sagte, man dürfe nicht einkalkulieren.

5Sie streiten aber nicht; einer spricht von einem Kleinvieh und einer spricht von einem Großvieh.

6Wenn du willst, sage ich, beide von einem Großvieh, dennoch streiten sie nicht; einer nach dem Brauche seines Ortes und einer nach dem Brauche seines Ortes.

7Der Text. Beim Erstgeborenen heißt es: es soll nicht aufgelöst werden, und es darf verkauft werden, beim Zehnten heißt es: es soll nicht losgekauft werden, und es darf nicht verkauft werden, weder lebend noch geschlachtet, weder fehlerfrei noch fehlerbehaftet. Woher dies?

8R. Ḥenana erwiderte im Namen Rabhs, und ebenso sagte R. Dimi im Namen R. Joḥanans : Beim Zehnten heißt es : es soll nicht losgekauft werden, und beim Gebannten heißt es:es soll nicht losgekauft werden, wie da der Verkauf dazu gehört, ebenso gehört auch hierbei der Verkauf dazu.

9R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu R. Hona, dem Sohne R. Jehošua͑s: Siesind entbehrlich, denn wenn sie nicht entbehrlich wären, könnte man einwenden: wohl gilt dies vom Gebannten, weil es sich auf alles erstreckt;

10aber sie sind entbehrlich: beim Gebannten braucht es ja nicht und nicht losgekauft zu heißen, denn man könnte es vom Zehnten folgern, wie der Zehnt heilig ist und nicht losgekauft werden darf, ebenso ist das Gebannte heilig und darf nicht losgekauft werden, und wenn der Allbarmherzige dennoch und nicht losgekauft geschrieben hat, so ist es entbehrlich. –

11Es ist aber zu erwidern: wohl gilt dies vom Zehnten, bei dem das vorangehende und das folgende nicht heilig ist. –

12Vielmehr, beim Gebannten brauchte es ja nicht und nicht losgekauft zu heißen, denn man könnte es vom Erstgeborenen folgern, wie das Erstgeborene heilig ist und nicht losgekauft werden darf, ebenso ist das Gebannte heilig und darf nicht losgekauft werden, und wenn der Allbarmherzige dennoch und nicht losgekauft geschrieben hat, so ist es entbehrlich. –

13Es ist aber zu erwidern: wohl gilt dies vom Erstgeborenen, das vom Mutterleibe aus heilig ist!? –

14Vielmehr, beim Zehnten brauchte es ja nicht und nicht losgekauft zu heißen, denn man könnte es durch [das Wort] vorübergehenvom Erstgeborenen entnehmen, wie das Erstgeborene heilig ist und nicht losgekauft werden kann, ebenso ist der Zehnt heilig und kann nicht losgekauft werden, und wenn der Allbarmherzige

15dennoch beim Zehnten und nicht losgekauft geschrieben hat, so ist es entbehrlich. – Aber immerhin ist es ja auch beim Zehnten nicht überflüssig, denn es ist zu erwidern, wie wir erwidert haben!? –

16[Das Wort] vorübergehen ist gänzlich überflüssig. –

17Auch hinsichtlich des Erstgeborenen ist es ja durch [das Wort] loskaufenvom Gebannten zu folgern!? – Beim Zehnten ist es entbehrlich, beim Erstgeborenen ist es nicht entbehrlich. –

18Woraus ersiehst du, daß [die Worte] nicht ausgelöst bei der Erstgeburt an sich nötig und beim Zehntenentbehrlich sind, vielleicht sind sie beim Zehnten an sich nötig und bei der Erstgeburt entbehrlich!? –

19Man folgere [durch Vergleichung] von loskaufen mit loskaufen, nicht aber [durch Vergleichung] von auslösen mit loskaufen. –

20Welchen Unterschied gibt es denn hierbei, in der Schule R. Jišma͑éls wurde ja gelehrt :Wenn der Priester wiederkommt,wenn der Priester hineingeht, kommen und gehen sinddasselbe!? –

21Dies nur, wenn kein ähnliches Wort vorhanden ist, ist aber ein ähnliches vorhanden, so folgern wir vom ähnlichen. –

22Sollte man doch hinsichtlich der Erstgeburt durch [das Wort] vorübergehenvom Zehnten folgern, wie auch hinsichtlich des Zehnten durch [das Wort] loskaufen vom Gebanntengefolgert wird!? –

23Beim Gebannten hat es der Allbarmherzige durch [das Wort] es eingeschränkt: es, nicht aber das Erstgeborene. – Vielleicht: es, nicht aber der Zehnt!? – Beim Zehnten heißt es loskaufen, wie bei diesem.

24Raba erklärte: Beim Gebannten sind [die Worte] nicht losgekauft nicht nötig; wo befindet es sich: wenn beim Eigentümer, so ist es ja heilig, und wenn beim Priester, so ist es ja profan.

25Es wird nämlich gelehrt: Das Gebannte gilt, solange es sich im Hause des Eigentümers befindet, in jeder Hinsicht als heilig, denn es heißt:alles Gebannte ist hochheilig dem Herrn; hat man es dem Priester gegeben, so ist es in jeder Hinsicht profan, denn es heißt :alles Gebannte in Jisraél soll dein sein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.