Bechorot — Blatt 33a
1Und die Schule Hillels!? – Dies gilt nur von einem fehlerfreien, von einem fehlerbehafteten aber heißt es:der Unreine und der Reine, zusammen (mögen sie es essen). Wenn ein Unreiner, der Minderheiliges nicht essen darf, vom Erstgeborenen essen darf, um wieviel mehr darf ein Gemeiner, der Minderheiliges essen darf, vom Erstgeborenen essen. –
2Es ist ja aber zu widerlegen: wohl der Unreine, dem von der Allgemeinheit heraus der Gemeindetempeldienst erlaubtwurde !? –
3Und die Schule Hillels!? – Wir sprechen nicht vom Tempeldienste, wir sprechen vom Essen, und hinsichtlich des Essens ist ein Gemeiner bevorzugter.
4«R. A͑qiba erlaubt sogar Nichtjuden.» Was ist der Grund R. A͑qibas? – Wie Hirsch und Reh; wie Hirsch und Reh einem Nichtjuden erlaubt sind, ebenso ist auch das Erstgeboreneeinem Nichtjuden erlaubt. –
5Und jener!? – Es heißt dreimalHirsch und Reh; einmal wegen der Lehre des R. Jiçḥaqund des R. Oša͑ja, einmal wegen der Lehre des R. Elea͑zar Haqappar,
6und einmal: wie Hirsch und Reh erstgeburtsfrei sind, ebenso ist das untauglich gewordene Opfertier erstgeburtsfrei.
7Die Rabbanan lehrten: Man darf vom Erstgeborenen nicht Menstruierenden zu essen geben – Worte der Schule Šammajs; die Schule Hillels sagt, man dürfe davon Menstruierenden zu essen geben. Was ist der Grund der Schule Šammajs? – Es heißt:und ihr Fleisch sei dein; wie dakeiner Menstruierenden, ebenso hier keiner Menstruierenden. –
8Und die Schule Hillels!? – Dies gilt nur von einem fehlerfreien, vom fehlerbehafteten aber [heißt es] : der Unreine und der Reine (mögen es essen). –
9Und die Schule Šammajs!? – Dies nur, wenn die Unreinheit nicht aus dem Körper kommt, nicht aber, wenn die Unreinheit aus dem Körper kommt.
10Wir finden nämlich, daß der Allbarmherzige zwischen der Unreinheit, die aus dem Körper kommt, und der Unreinheit, die nicht aus dem Körper kommt, unterscheidet, denn wir haben gelernt: Ist das Pesaḥopfer in Unreinheit dargebracht worden, so dürfen flußbehaftete Männer, Aussätzige, flußbehaftete Weiber, Menstruierende und Wöchnerinnen nicht davon essen. –
11Und die Schule Hillels!? – Da hat die Tora ausdrücklich bekundet:an einer Person verunreinigt, hierbei heißt es schlechthin der Unreine, ohne Unterschied.
12Die Rabbanan lehrten: Man darf am Feiertage nicht die Haut von den Füßen ausabziehen; desgleichen darf man beim Erstgeborenen nicht die Haut von den Füßen aus abziehen, und nicht beim untauglich gewordenen Opfertiere.
13Allerdings am Feiertage, weil dies eine Mühe ist, von der man dann keinen Gebrauch macht, wer aber lehrte dies vom Erstgeborenen? R. Ḥisda erwiderte: Es ist die Schule Šammajs, welche sagt, man dürfe es Menstruierenden nicht zu essen geben. –
14«Und nicht beim untauglich gewordenen Opfertiere.» Wer ist der Autor? R. Ḥisda erwiderte: Es ist R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, denn wir haben gelernt: Wenn er vor sich zwei Sündopferhat, eines fehlerfrei und eines fehlerbehaftet, so ist das fehlerfreie darzubringen und das fehlerbehaftete auszulösen;
15ist das fehlerbehaftete geschlachtetworden, so ist es, wenn bevor das Blut des fehlerfreien gesprengt worden ist, erlaubt, und wenn nachdem das Blut des fehlerfreien gesprengt worden ist, verboten.
16R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, selbst wenn das Fleisch sich bereits im Topfe befindet, das Blut des fehlerfreien aber gesprengt worden ist, sei es verboten. –
17Sollte sie doch R. Ḥisda ganz der Schule Šammajs addizieren!? – Die Schule Šammajs sagt dies vielleicht nur vom Erstgeborenen, das vom Mutterleibe aus heilig ist, nicht aber von untauglich gewordenen Opfertieren, die nicht vom Mutterleibe aus heilig sind. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.