Bechorot — Blatt 34b

1und er abgeschnitten worden ist, so ist er rein; hat er ihn vorsätzlich abgeschnitten, so wird er, wie R. Elie͑zer sagt, nur wenn er ein andres Aussatzmal bekommt, von diesemrein.

2Die Weisen sagen, sobald er ihn ganz überzieht, oder der Aussatzfleck kleiner als ein Graupenkorn war!?

3Rabba und R. Joseph erklärten beide: R. Elie͑zer maßregelt nur bei seinem Eigentume, bei seinem Körper aber maßregelt er nicht.

4Bei seinem Eigentume ist anzunehmen, er könnte dies [absichtlich]tun, aber ist etwa bei seinem Körper anzunehmen, er könnte dies absichtlichtun!?

5Raba sprach: Befindet sich denn nur R. Elie͑zer in einem Widerspruche mit sich selbst und nicht auch die Rabbanan!? –

6Vielmehr, R. Elie͑zer befindet sich nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, wie wir bereits erklärt haben, und die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, denn in dem einen Falle wird er gemaßregelt mit dem, was er getan hat, und im andren Falle wird er gemaßregelt mit dem, was er getan hat.

7Hierbei wollte er es durch diesen Leibesfehler erlaubt machen, daher haben die Rabbanan ihn mit diesem Leibesfehler gemaßregelt, daß es durch diesen Leibesfehler nicht erlaubt werde. Und da haben sie ihn mit dem gemaßregelt, was er getan hat; er wollte durch dieses Abschneiden rein werden, und sie haben ihn mit diesem Abschneiden gemaßregelt.

8R. Papa fragte: Heißtes ‘wird er rein’ oder ‘und reinwird’? –

9In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Wenn an einem Hochzeiter sich ein Aussatz zeigt.

10Es wird nämlich gelehrt: Wenn an einem Hochzeiter sich ein Aussatz zeigt, so gewähre man ihm sieben Tage, ob an ihm selbst, seinem Manteloder seinem Untergewande. Desgleichen gewähre man einem am Feste alle Tage des Festes.

11Wenn du sagst, es heiße ‘wird er rein’, so ist er vom ersten rein, und wegen des anderen gewähre man ihm sieben Tage der Gasterei

12und wenn du sagst, es heiße ‘und rein wird’, so ist er, wenn er auch wegen des andren nicht unrein wird, immerhin wegen des ersten unrein. Wie ist es? – Dies bleibt unentschieden.

13R. Jirmeja fragte R. Zera: Wie ist es, wenn jemand einem Erstgeborenen das Ohr geschlitzt hat und gestorben ist, ob man seinen Sohn nach ihm maßregle?

14Wenn du dich darauf berufst, daß man, wenn jemand seinen Sklaven an einen Nichtjuden verkauft hat und gestorben ist, seinen Sohn nach ihm maßregle, so entzieht er ihn ja jeden Tag der Ausübung der Gebote.

15Und wenn darauf, daß man, wenn jemand seine Arbeit absichtlich auf den Feiertag verschobenhat, seinen Sohn nach ihm nicht maßregle, so hat er ja kein Verbot übertreten.

16Wie ist es nun hierbei: haben die Rabbanan nur ihn gemaßregelt, und er ist ja nicht mehr da, oder haben die Rabbanan sein Eigentumgemaßregelt, und es ist vorhanden?

17Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Ein Feld, das im Siebentjahre entdornt wurde, darf im Nachsiebentjahre besäet werden; das gedüngt oder gepfercht wurde, darf im Nachsiebentjahre nicht besäet werden. Hierzu sagte R. Jose b. R. Ḥanina, es sei uns überliefert, daß, wenn jemand [sein Feld] gedüngt hat und gestorben ist, sein Sohn es besäen dürfe. Die Rabbanan haben also nur ihn selbst gemaßregelt, seinen Sohn aber haben die Rabbanan nicht gemaßregelt.

18Abajje sagte: Es ist uns überliefert,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.