Bechorot — Blatt 35a
1daß, wenn jemand reine Dinge [eines anderen levitisch] unrein gemacht hat und gestorben ist, sie seinen Sohn nach ihm nicht gemaßregelt haben. – Aus welchem Grunde? – Die unsichtbare Schädigung gilt nicht als Schädigung, und [die Ersatzleistung] ist nur eine rabbanitische Maßregelung; ihn selbst haben die Rabbanan gemaßregelt, seinen Sohn aber haben die Rabbanan nicht gemaßregelt.
2EINST SAH EIN QUAESTOR EINEN ALTEN SCHAFBOCK MIT ZOTTIGEM HAARE, UND ALS ER FRAGTE, WELCHES BEWENDEN ES MIT DIESEM HABE, ERWIDERTE MAN IHM, ES SEI EIN ERSTGEBORENES, DAS NUR DANN GESCHLACHTET WERDEN DARF, WENN ES EINEN LEIBESFEHLER HAT. DA NAHM ER EINEN DOLCH UND SCHLITZTE IHM DAS OHR. ALS DIE SACHE VOR DIE WEISEN KAM, ERLAUBTEN SIEIHN. ALS ER ABER, NACHDEM SIE IHN ERLAUBT HATTEN, HINGING UND ANDEREN ERSTGEBORENEN DIE OHREN SCHLITZTE, VERBOTEN SIE SIE.
3EINST SPIELTEN KINDER AUF DEM FELDE UND BANDEN DEN SCHAFEN DIE SCHWÄNZE ANEINANDER; DA WURDE EINEM VON IHNEN DER SCHWANZ ABGERISSEN UND ES WAR EIN ERSTGEBORENES. ALS DIE SACHE VOR DIE WEISEN KAM, ERLAUBTEN SIE ES. ALS SIE NUN SAHEN, DASS SIE ES DARAUFHIN ERLAUBTEN, GINGEN SIE HIN UND BANDEN ANDEREN ERSTGEBORENEN DIE SCHWÄNZE ANEINANDER; DA VERBOTEN SIE SIE. DIE REGEL HIERBEI IST: GESCHAH ES AUF SEINEN WUNSCH, SO IST ES VERBOTEN, WENN NICHT AUF SEINEN WUNSCH, SO IST ES ERLAUBT.
4GEMARA. EINST &C. Und beides ist nötig. Würde er es nur vom Nichtjuden gelehrt haben, so könnte man glauben, weil bei ihm nicht zu berücksichtigen ist, er könnte sich daran gewöhnen, nicht aber gelte dies von einem Kinde, das sich daran gewöhnen könnte.
5Und würde er es nur von einem Kinde gelehrt haben, so könnte man glauben, weil man es nicht mit einem Erwachsenen verwechseln kann, nicht aber gelte dies von einem Nichtjuden, den man mit einem Erwachsenen verwechseln kann. Daher ist beides nötig.
6R. Ḥisda sagte im Namen R. Qaṭṭinas: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man zu ihm gesagt hat: nur wenn es einen Leibesfehler hat, wenn man aber zu ihm gesagt hat: wenn es einen Leibesfehler bekommt, so ist es ebenso, als würde man zu ihm gesagt haben: geh und bringe ihm einen Leibesfehler bei.
7Raba sagte: Merke, er tut es ja unbewußt, welchen Unterschied gibt es denn zwischen ‘hat’ und ‘bekommt’? – Vielmehr, auch ‘bekommt’ heißt unbeabsichtigt, und es gibt hierbei keinen Unterschied.
8DIE REGEL HIERBEI IST: GESCHAH ES AUF SEINEN WUNSCH, SO IST ES VERBOTEN. Was schließt dies ein? – Dies schließt die Verursachung ein.
9WENN NICHT AUF SEINEN WUNSCH. Dies schließt die harmlose Unterhaltungein.
10WENN EIN ERSTGEBORENES EINEN VERFOLGT HATTE, UND ER IHM EINEN FUSSTRITT VERSETZT UND IHM EINEN LEIBESFEHLER BEIGEBRACHT HAT, SO DARF MAN ES DARAUFHIN SCHLACHTEN.
11GEMARA. R. Papa sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er ihm den Fußtritt bei der Verfolgung versetzt hat, nicht aber, wenn nach der Verfolgung. – Selbstverständlich. –
12Man könnte glauben, er dachte an seinen Schmerz, so lehrt er uns.
13Manche lesen: R. Papa sagte: Man sage nicht, nur wenn es bei der Verfolgung erfolgt ist, nicht aber, wenn nach der Verfolgung, vielmehr auch dann, wenn nach der Verfolgung, denn er dachte an seinen Schmerz.
14R. Jehuda sagte: Man darf einem Erstgeborenen, bevor es in die Welt kommt, einen Leibesfehler beibringen. Raba sagte: Einem Böckchen am Ohre, einem Lämmchen an den Lippen. Manche sagen: Auch einem Lämmchen am Ohre, weil es seitlich hervorkommen kann.
15Raba sagte: Wenn man ihnbeim Fressen nicht sieht, beim Blöken aber sieht, so ist dies ein Leibesfehler. – Was lehrt er uns da, wir haben ja bereits gelernt: wenn die vordern Zähne beschädigt oder weggebrochen oder die hinteren ganz entwurzeltsind; doch wohl deshalb, weil man es sieht, wenn es blökt!?
16R. Papa erwiderte: Raba erklärt eben den Grund der Mišna: wenn ganz entwurzelt, ist dies deshalb ein Leibesfehler, weil man es sieht, wenn es blökt.
17BEI ALLEN LEIBESFEHLERN, DIE DURCH MENSCHENHAND GEKOMMEN SEIN KÖNNEN, SIND JISRAÉLITISCHE HIRTEN GLAUBHAFTUND PRIESTERLICHE HIRTEN NICHT GLAUBHAFT. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, MAN SEI NUR BEI DEM EINES ANDEREN GLAUBHAFT, NICHT ABER BEI SEINEM EIGENEN. R. MEÍR SAGT, WER HINSICHTLICH EINER SACHE VERDÄCHTIGIST, DÜRFE DABEI NICHT RICHTEN UND NICHT ZEUGEN.
18GEMARA. R. Joḥanan und R. Elea͑zar [streiten hierüber]: Einer sagt, jisraélitische Hirten bei Priestern seien glaubhaft, und man berücksichtige nicht, er wolle etwas abbekommen,
19priesterliche Hirten bei einem Jisraéliten seien nicht glaubhaft, denn er denkt: da ich mich für ihn bemühe, wird er mich nicht übergehen und es einem andren geben.
20Dasselbe gilt auch von einem Priester bei einem Priester, denn man berücksichtige Gegenseitigkeit.
21Hierzu sagt R. Šimo͑n b. Gamliél, er sei glaubhaft bei dem eines anderen, nicht aber sei er glaubhaft bei seinem eignen. Und R. Meír sagt, wer hinsichtlich einer Sache verdächtig ist, dürfe dabei nicht richten und nicht zeugen.
22Und einer sagt, die Hirten eines Jisraéliten, selbst wenn sie Priester sind, seien glaubhaft,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.