Bechorot — Blatt 36b
1weil er sich herausreden kann.
2Vom Schlußsatze aber ist entschieden ein Beweis zu erbringen: [Sagte er:] von jenem, so ist er glaubhaft. –
3Da fürchtet er, weil er jemand genannt hat.
4R. Jirmeja b. Abba sprach: Woher weiß diesJehuda? Ich habe dies Gidelbeigebracht, und Gidel brachte es ihm bei, und zwar sagte ich zu ihm wie folgt: Ein Jisraélit ist zu sagen glaubhaft, er habe dieses Erstgeborene dem Priester fehlerbehaftet gegeben. –
5Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des Falls nötig, wenn [das Erstgeborene] klein war und groß geworden ist. Man könnte glauben, er kenne es nicht mehr, so lehrt er uns.
6In Sura lehrten sie es nach der zweiten Fassung, in Pumbeditha lehrten sie es nach der ersten Fassung. Die Halakha ist, auch nach der ersten Fassung.
7Raphram im Pumbeditha hatte ein Erstgeborenes und gab es fehlerfrei einem Priester, und dieser brachte ihm einen Leibesfehler bei. Eines Tages, als er gerade Augenschmerzen hatte, brachte dieser es zu ihm und sprach: Dieses Erstgeborene gab mir ein Jisraélit fehlerbehaftet. Da strengte er seine Augen an und ertappte ihn bei der Lüge. Da sprach er zu ihm: Bin ich es nicht, der es dir gegeben hat?
8Dennoch achtete er daraufnicht; dieser war besonders unverschämt, andre aber sind nicht unverschämt.
9Einst wurde ein Anormales vor R. Aši gebracht, und er sprach: Was ist hier zu befürchten: ob Priester oder Jisraélit, es ist ein Erstgeborenes mit einem anhaftendenLeibesfehler.
10Rabina sprach zu R. Aši: Vielleicht ist er Jisraélit, und R. Jehuda sagte, man dürfe das Erstgeborene eines Jisraéliten nur dann besichtigen, wenn der Priester dabeiist.
11Dieser erwiderte: Was soll dies: sonst ist er, wenn man auch zugibt, er würde nicht Heiliges außerhalb essen, hinsichtlich des Eigentums des Priestersverdächtig,
12hierbei aber, wo er weiß, daß es ein richtiger Leibesfehler ist, und es dennoch vor die Gelehrten bringt, tut er dies wegen der Ehrung der Gelehrten, und wenn er sogar auf die Ehrung der Gelehrten achtet, wie sollte er Verbotenes tun!?
13JEDER IST GLAUBWÜRDIG HINSICHTLICH DES LEIBESFEHLERS DES ZEHNTEN.
14GEMARA. Weshalb? – Wenn er wollte, könnte er ihm vorhereinen Leibesfehler beibringen. – Weiß er denn, welches [als Zehntes] herauskommen wird?
15Wolltest du sagen, er kann es als Zehntes herauskommen lassen, so sagt ja der Allbarmherzige:er suche nicht zwischen gut und schlecht. – Vielmehr, wenn er wollte, könnte er seiner ganzen Herde Leibesfehler beibringen.
16WENN EINEM ERSTGEBORENEN DAS AUGE GEBLENDET, DER VORDERFUSS ABGEHAUEN ODER DER HINTERFUSS GEBROCHEN IST, SO DARF ES DURCHDREI MÄNNER DER GEMEINDE GESCHLACHTET WERDEN. R. JOSE SAGT, SELBST WENN DER HOCHPRIESTER DA ANWESEND IST, DÜRFE ES NUR DURCH EINEN BEWÄHRTENGESCHLACHTET WERDEN.
17GEMARA. R. Simlaj und R. Jehuda der Fürst sagten beide im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi, und manche sagen, R. Simlaj und R. Jehošua͑ b. Levi sagten beide im Namen R. Jehuda des Fürsten: Die Erlaubnis des Erstgeborenen außerhalb des Landes kann durch drei Männer der Gemeinde erfolgen. Raba sagte: Nur bei sicheren Leibesfehlern. –
18Was lehrt er uns damit, wir haben ja bereits gelernt, wenn einem Erstgeborenen das Auge geblendet, der Vorderfuß abgehauen oder der Hinterfuß gebrochen ist, dürfe es durch drei Männer der Gemeinde geschlachtet werden!? –
19Aus der Mišna könnte man entnehmen, außerhalb des Landes auch bei unsicheren Leibesfehlern, nur lehre er es von sicheren, um die Ansicht R. Joses hervorzuheben, so lehrt er uns.
20R. Jehuda sagte im Namen des R. Jirmeja b. Abba, jedoch ist es zweifelhaft, obim Namen Rabhs oder im Namen Šemuéls: Wo kein Bewährter anwesend ist, dürfen drei das Erstgeborene erlauben. – Was lehrt er uns damit, wir haben ja bereits gelernt, es dürfe durch drei Männer der Gemeinde geschlachtet werden!? –
21Aus der Mišna könnte man entnehmen, auch wenn ein Bewährter anwesend ist, so lehrt er uns, nur wenn ein Bewährter nicht anwesend ist, nicht aber, wenn ein Bewährter anwesend ist.
22R. Ḥija b. A͑mram sagte: Wo kein Bewährter anwesend ist, dürfen drei das Erstgeborene erlauben, und wo kein Gelehrter anwesend ist, dürfen drei das Gelübde auflösen. Wo kein Bewährter anwesend ist, dürfen drei das Erstgeborene erlauben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.