Bechorot — Blatt 37a

1dies schließt die Ansicht R. Joses aus. Wo kein Gelehrter anwesend ist, dürfen drei das Gelübde auflösen, dies schließt die Ansicht R. Jehudas aus, denn es wird gelehrt: Die Auflösung von Gelübden erfolgt durch drei; R. Jehuda sagt, einer von ihnen müsse Gelehrter sein. –

2Wer zum Beispiel, wenn kein Gelehrter anwesend ist? R. Naḥman erwiderte: Zum Beispiel ich. – «R. Jehuda sagt: Einer von ihnen müsse Gelehrter sein.» Demnach die andren, wer sie auchsind? Rabina erwiderte: Wenn man ihm erklärt, und er es versteht.

3R. JOSE SAGT, SELBST WENN DER HOCHPRIESTER DA ANWESEND IST &C. R. Ḥananél sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist nicht wie R. Jose. – Selbstverständlich, [bei einem Streite] zwischen einem einzelnen und einer Mehrheit ist ja die Halakha wie die Mehrheit!? – Man könnte glauben, weil er stets seine Begründunghat, so lehrt er uns. –

4Hieraus wäre somit zu entnehmen, daß die vorangehende Lehreim Namen Šemuéls gelehrt worden ist, denn wenn im Namen Rabhs, so wäre dies ja nicht zweimal nötig. –

5Eines wurde aus dem andren entnommen.

6WENN JEMAND DAS ERSTGEBORENE GESCHLACHTET HAT UND ES BEKANNT WIRD, DASS ER ES NICHT HAT BESICHTIGEN LASSEN, SO IST, WAS [DIE KÄUFER] GEGESSEN HABEN, BEREITS GEGESSEN, UND ER GEBE IHNENDAS GELD ZURÜCK, UND WAS NICHT GEGESSEN WORDEN IST, (DAS FLEISCH) ZU BEGRABEN, UND ER GEBE IHNEN DAS GELD ZURÜCK.

7DESGLEICHEN IST, WENN JEMAND EINE KUH GESCHLACHTET UND VERKAUFT HAT, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE TOTVERLETZT WAR, WAS [DIE KÄUFER] GEGESSEN HABEN, BEREITS GEGESSEN, UND WAS SIE VOM FLEISCHE NICHT GEGESSEN HABEN, GEBEN SIE IHM ZURÜCK, UND ER GEBE IHNEN DAS GELD ZURÜCK. HABEN DIESE ES AN NICHTJUDEN VERKAUFT ODER HUNDEN VORGEWORFEN, SO HABEN SIE DEN PREIS FÜR TOTVERLETZTES ZU ZAHLEN.

8GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand an seinen Nächsten Fleisch verkauft hat und es sich herausstellt, daß es Fleisch von einem Erstgeborenen war, Früchte, und es sich herausstellt, daß sie unverzehntet waren, Wein, und es sich herausstellt, daß er Libationswein war, so ist, was [die Käufer] gegessen haben, bereits gegessen, und er gebe ihnen das Geld zurück.

9R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, sind es Dinge, vor denen man sich ekelt, so gebe er ihnen das Geld zurück, und wenn [Dinge], vor denen man sich nicht ekelt, so ziehe er es vom Kaufpreise ab. Folgende sind Dinge, vor denen man sich ekelt, Aas und Totverletztes, Ekel- und Kriechtiere. Und folgende sind Dinge, vor denen man sich nicht ekelt, Erstgeborenes, Unverzehntetes und Libationswein. –

10Beim Erstgeborenen kann er ja zu ihmsagen: Welchen Schaden habe ich dirzugefügt!? –

11In dem Falle, wenn er ihm den fehlerbehafteten Teil verkauft hat. Dieser kann ihm erwidern: Hättest du es nicht aufgegessen, so könnte ich es besichtigen lassen, und man würde es mir erlaubt haben, nach R. Jehuda.

12«Unverzehntetes.» Denn er kann sagen: Ich würde den Zehnten entrichtet haben und es essen. «Libationswein.» Bei einer Mischung, nach R. Šimo͑n b. Gamliél.

13Wir haben nämlich gelernt: Ist Libationswein in eine Weinkufe gekommen, so ist alles zum Genusse verboten. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man verkaufe alles an einen Nichtjuden mit Abzug des Wertes des darin enthaltenen Libationsweines.

14Auf GRUND FOLGENDER LEIBESFEHLER DARF MAN DAS ERSTGEBORENE SCHLACHTEN: WENN IHM DAS OHR VERLETZT IST, AM KNORPEL, NICHT ABER AN DER HAUT; WENN ES GESPALTEN IST, AUCH WENN NICHTS FEHLT; WENN ES EIN LOCH GROSS WIE EINE WICKE HAT; ODER WENN ES VERDORRT IST. WAS HEISST VERDORRT? WENN MAN ES DURCHSTICHT UND KEIN TROPFEN BLUT HERAUSKOMMT. R. JOSE B. HAMEŠULLAM SAGT, VERDORRT HEISSE ES, WENN ES BRÖCKELT.

15GEMARA. Weshalb denn, es heißt ja:lahm oder blind!? –

16Es heißt auch:wenn es einen Leibesfehler hat. Vielleicht aber: wenn es einen Leibesfehler hat, generell, lahm oder blind, speziell, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung folgt, so enthält die Generalisierung nur das, was die Spezialisierung nennt, nur blind und lahm, sonst aber nicht!? –

17Irgend einen bösen Leibesfehler, dies ist wiederum generell, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach der Spezialisierung: wie die Spezialisierung sichtbare Leibesfehler nennt, die nicht vorübergehen, ebenso alle andren Leibesfehler, die sichtbar sind und nicht vorübergehen. –

18Vielleicht aber: wie die Spezialisierung Leibesfehler nennt, die sichtbar sind, die Arbeitsleistung behindern und nicht vorübergehen, ebenso alle andren Leibesfehler, die sichtbar sind, die Arbeitsleistung behindern und nicht vorübergehen, während wir gelernt haben: wenn ihm das Ohr verletzt ist, am Knorpel, nicht aber an der Haut!? –

19[Die Worte] irgend einen bösen Leibesfehler sind eine Entschließung. – Demnach sollte dies auch von verborgenen Leibesfehlern gelten, während wir gelernt haben: wenn die vordern Zähne beschädigt oder abgebrochen, oder die hintern ganz entwurzelt sind.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.