Bechorot — Blatt 45b
1EINEN ÜBERFINGER AN HÄNDEN UND FÜSSEN. R. Jiçḥaq sagte: Beide legen sie ein und denselben Schriftvers aus.Und nochmals war Krieg, und es heißt:da war ein Mann von großer Länge, je sechs seiner Hände Finger und seiner Füße Zehen. Einer ist der Ansicht, dies werde zu seiner Verächtlichmachungerzählt, und einer ist der Ansicht, dies werde zu seinem Ruhme erzählt.
2Rabba sagte: Wozu heißt es: je sechs, vierundzwanzig an der Zahl? – Dies ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur je sechs geschrieben haben, so könnte man glauben, sechs an einer Hand und sechs an einem Fuße, daher schrieb der Allbarmherzige auch vierundzwanzig; und würde er nur vierundzwanzig geschrieben haben, so könnte man glauben, je fünf an der einen Seite und je sieben an der andren Seite, daher schrieb er auch je sechs an der Zahl, sie waren an der Hand zu zählen.
3Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Einst kam jemand vor R. Tryphon, und hatte Überfinger an den Händen und an den Füßen, je sechs, vierundzwanzig. Da sprach er zu ihm: Deinesgleichen möge es viele in Jisraél geben. R. Jose sprach zu ihm: Soll dies ein Beweis sein!? Er sprach zu ihm wie folgt: Wenn dir gleich die Bastarde und die Nethinim, so würden ihrer in Jisraél wenige sein.
4WER BEIDE HÄNDE BEHERRSCHT. Die Rabbanan lehrten: Der Linkser, einerlei ob mit der Hand oder mit dem Fuße, ist untauglich; wer beide Hände beherrscht, ist nach Rabbi untauglich und nach den Weisen tauglich. Einer ist der Ansicht, bei ihm trete die Schwäche der Rechten hervor, und die andren sind der Ansicht, bei ihm trete die Kraft der Linken hervor.
5DER KUŠI, DER GIḤOR, DER LABQAN, DER QIPEAḤ, DER ZWERG, DER TAUBE, DER BLÖDE, DER BETRUNKENE UND DER MIT EINEM REINEN AUSSATZEBEHAFTETE SIND BEIM MENSCHENUNTAUGLICH UND BEIM VIEH TAUGLICH. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, BEIM VIEH GEHÖRE DAS BLÖDE NICHT ZU DEN BESTEN. R. ELEA͑ZAR SAGT, AUCH DENEN FLEISCHMASSEN HERABHÄNGEN, SEIEN BEIM MENSCHEN UNTAUGLICH UND BEIM VIEH TAUGLICH.
6GEMARA. Kuši, der Schwarze. Giḥor, der Weißling. Labqan, der Rote. Wie die Leute zu sagen pflegen: ein überaus roter. – Dem ist ja aber nicht so, einst sagte ja jemand: wer wünscht ein Labqan, und es war ein Weißling!? – Vielmehr, Kuši, der Schwarze; Giḥor, der Rote; Labqan, der Weißling. So sprach einst jemand: wer wünscht ein Labqan, und es war ein Weißling.
7DER QIPEAḤ. R. Zebid lehrte: Der übermäßig hohe. – Dem ist ja aber nicht so, R. Abahu lehrte ja: Woher, daß der Heilige, gepriesen sei er, auf die Hochgewachsenen stolz ist. Es heißt:und ich habe vor ihnen den Emori vertilgt, dessen Höhe der Höhe der Zedern gleicht. R. Papa erwiderte: Hoch und hager ist häßlich.
8Reš Laqiš sagte: Ein Langer heirate keine Lange, denn aus ihnen könnte ein Mastbaum hervorgehen. Ein Zwerg heirate keine Zwergin, denn aus ihnen könnte ein Däumling hervorgehen. Ein Blasser heirate keine Blasse, denn aus ihnen könnte ein Weißling hervorgehen. Ein Schwarzer heirate keine Schwarze, denn aus ihnen könnte ein Rußtopf hervorgehen.
9DER TAUBE, DER BLÖDE, DER BETRUNKENE. Der Betrunkene entweiht ja den Dienst und sollte unter den Leibesfehlerbehafteten mitgezählt werden, die den Dienst entweihen!? –
10Dies gilt von andren berauschenden Dingen. Nicht wie R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Wer eine qei͑lische Feige gegessen oder Milch oder Honig getrunken hat und in den Tempel eingetreten ist, ist schuldig.
11FOLGENDE SIND BEIM MENSCHEN TAUGLICH UND BEIM VIEH UNTAUGLICH: VATER UND SOHN, DAS TOTVERLETZTE, DIE SEITENGEBURT, MIT DEM EINE SÜNDEBEGANGEN WORDEN IST, UND DAS EINEN MENSCHEN GETÖTET HAT.
12WER EIN WEIB IN SÜNDEGENOMMEN HAT, IST UNTAUGLICH, BIS ER SICH DEN GENUSS VON IHR ABGELOBT. WER SICH AN TOTEN VERUNREINIGT HAT, IST UNTAUGLICH, BIS ER AUF SICH GENOMMEN HAT, SICH NICHT MEHR AN TOTEN ZU VERUNREINIGEN.
13GEMARA. FOLGENDE SIND BEIM MENSCHEN TAUGLICH. Was heißt Vater und Sohn:
14wollte man sagen, Ahron und seine Söhne, und dementsprechend ein Bock und sein Junges, so gilt dies ja nicht bei diesen, denn es wird gelehrt, [das Gesetz vom] Vieh und seinem Jungen gilt nur bei Weibchen und nicht bei Männchen, und wenn etwa eine Ziege und ihr Junges, und dementsprechend eine Priesterin und ihr Sohn, so ist ja eine Priesterin nicht für den Tempeldienst geeignet!? –
15Tatsächlich Ahron und sein Sohn, und dementsprechend ein Bock und sein Junges, denn im Westensagten sie im Namen des R. Jose b. Abin, dies besage, daß hier Ḥananja vertreten ist. Es wird nämlich gelehrt: [Das Gesetz vom] Vieh und seinem Jungen hat Geltung nur bei Weibchen und nicht bei Männchen; Ḥananja sagt, es gelte bei Männchen und bei Weibchen.
16WER EIN WEIB GENOMMEN &C. Es wird gelehrt: Er gelobe, verrichte den Dienst, steige herabund lasse sich scheiden. –
17Es ist ja zu berücksichtigen, er könnte zu einem Gelehrten gehen, und dieser ihm das Gelübde auflösen!? –
18Er ist der Ansicht, man müsse das Gelübde nennen. – Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man müsse das Gelübde nennen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man brauche das Gelübde nicht zu nennen!? – Man lasse ihn öffentlich geloben. –
19Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, für das öffentlich abgelegte Gelübde gebe es keine Auflösung, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es gebe dafür eine Auflösung!? – Man lasse ihn
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.