Bechorot — Blatt 46b
1GEMARA. Šemuél sagte: Bei den Fehlgeburten befreit der Kopf allein nicht,
2denn es heißt:alles, was einen lebenden Odem in der Nase hat; ist ein solcher in seiner Nase, so ist der Kopf von Bedeutung, sonst aber ist der Kopf nicht von Bedeutung. –
3Wir haben gelernt: Der nach einer Fehlgeburt kommt, obgleich der Kopf lebend hervorgekommen ist, oder einem Neunmonatskinde, dessen Kopf tot hervorgekommen ist. Hier wird also vom Kopfe gelehrt!? – Unter Kopf ist der größere Teil [des Körpers] zu verstehen. –
4Demnach sollte er es doch vom größeren Teile lehren!? – Eigentlich sollte er es tatsächlich vom größeren Teile lehren, da er aber im Schlußsatze lehren will: einem Neunmonatskinde, dessen Kopf tot hervorgekommen ist, nur wenn der Kopf tot, wenn aber der Kopf lebend, so ist der ihm folgende nicht Erstgeborener auch hinsichtlich der Erbschaft, daher lehrt er es auch vorher vom Kopfe. –
5Er lehrt uns somit, daß, wenn der Kopf hervorkommt, dies eine Geburt sei, und dies haben wir ja bereits gelernt: hat [die Geburt] den Kopf herausgestreckt, auch wenn sie ihn zurückgezogen hat, so gilt sie als geboren!?
6Wolltest du erwidern, er lehre dies vom Vieh und er lehre dies vom Menschen, denn hinsichtlich eines Menschen ist vom Vieh nicht zu folgern, weil es kein Ostium hat,
7und hinsichtlich eines Viehs ist vom Menschen nicht zu folgern, weil seine Gesichtsbildung bedeutender ist,
8so haben wir es ja auch von diesem bereits gelernt: kommt [das Kind] auf gewöhnliche Weise heraus, sobaldder größere Teil seines Kopfes herauskommt, und größerer Teil des Kopfes heißt es, wenn die Stirnpartie herauskommt!? Dies ist eine Widerlegung Šemuéls. Eine Widerlegung.
9R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Die Stirnpartie befreitimmer, nur gilt dies nicht bei der Erbschaft, denn der Allbarmherzige sagt:anerkennen. R. Joḥanan aber sagt, auch bei der Erbschaft. –
10Was schließt [das Wort] ‘immer’ ein? – Es schließt folgende Lehre der Rabbanan ein: Wenn das Kind einer Proselytin die Stirnpartie herausgesteckt hat als sie noch Nichtjüdin war, und sie sich darauf bekehrt hat, so gewähre man ihr keine Tage der Unreinheitund der Reinheit, und sie bringe kein Geburtsopfer dar.
11Man wandle ein: Anerkennen, die Kenntlichkeit des Gesichtes. Was heißt Kenntlichkeit des Gesichtes? Das Gesichtsbild mit der Nase!? – Lies: bis zur Nase. – Komm und höre: Man kann bekundennur auf Grund des Gesichtes mit der Nase!? – Lies: bis zur Nase. –
12Komm und höre: Man kann nicht bekunden auf Grund der Stirnpartie ohne Gesicht oder des Gesichtes ohne Stirnpartie; nur auf Grund beider mit der Nase. Und hierzu sagte Abajje, und nach anderen R. Kahana, hierauf deute folgender Schriftvers:ihres Gesichtes Ausdruck zeugt gegen sie!? – Anders verhält es sich bei der Zeugenaussage inbetreff einer Frau, wobei die Rabbanan es erschwert haben. –
13Haben es denn die Rabbanan dabei erschwert, wir haben ja gelernt: Es wurde eingeführt, die Heirat zu erlauben auf [Grund der Aussage] eines Zeugen aus dem Mundeeines Zeugen, aus dem Munde eines Weibes, aus dem Munde eines Sklaven oder aus dem Munde einer Sklavin. – Erleichtert haben die Rabbanan es nur am Ende, zu Beginn aber haben die Rabbanan es nicht erleichtert.
14Wenn du aber willst,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.