Bechorot — Blatt 48b
1gelte nicht als Darlehn auf einen Schuldschein, ferner sind sie alle der Ansicht R. Papas, denn R. Papa sagte, ein mündliches Darlehn sei von den Erben einzufordern, nicht aber von den Käufern,
2und hier streiten sie über [die Auslegung:] fünf, nicht aber die Hälftevon fünf. R. Meír ist der Ansicht, fünf, nicht aber die Hälfte von fünf,
3und R. Jehuda ist der Ansicht, fünf, und auch die Hälfte von fünf. – Wieso sagt R. Jehuda demnach, das Vermögen sei haftbar, es sollte ja heißen, die Personsei haftbar!? Ferner wird gelehrt: R. Jehuda sagt, wenn die Brüdergeteilt haben, so sind sie, wenn zehn Zuz für den einen und zehn Zuz für den andren vorhanden sind, verpflichtet, wenn aber nicht, frei.
4Was heißt zehn Zuz für den einen und zehn Zuz für den andren: wollte man sagen, sowohl Erbschaft als auch Erworbenes, und fünf, auch die Hälfte von fünf, wieso zehn, dies sollte ja gelten, auch wenn weniger als zehn!?
5Doch wohl zehn Zuz von der Erbschaft für den einen und zehn Zuz von der Erbschaft für den andren, somit ist er der Ansicht, fünf, nicht aber die Hälfte von fünf!? –
6Vielmehr, alle sind der Ansicht, fünf, nicht aber die Hälfte von fünf, und hier streiten sie über die Lehren von R. Asi und R. Papa.
7Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Das Vermögen sei haftbar. Wann soll der Vater gestorben sein: wollte man sagen, nach dreißig [Tagen], demnach ist R. Meír der Ansicht, sie seien frei, wenn sie geteilt haben; aber wieso denn, das Vermögen ist ihm ja haftbar;
8und wenn innerhalb von dreißig [Tagen], wieso ist er nach R. Jehuda verpflichtet, dieser kann ja, wenn er sich an ihn wendet, ihn zurückweisen, und jener kann ja, wenn er sich an ihn wendet, ihn zurückweisen!?
9R. Jirmeja erwiderte: Dies besagt, daß, wenn zwei [Personen namens] Joseph, Sohn Šimo͑ns, in einer Stadt wohnen, und einer vom andren ein Feld gekauft hat, ein Gläubigeres ihm abnehmen könne, denn er kann zu ihm sagen: habe ich von dir zu fordern, so nehme ich deinen Teil, und habe ich von deinen Gefährten zu fordern, so ist es mir vor dir verpfändet.
10Raba sprach: Merke, das Vermögen eines Menschen ist ja sein Bürge &c. Und alles wie in der ersten Lesart.
11WENN ZWEI FRAUEN, DIE NOCH NICHT GEBOREN HABEN, ZWEI MÄNNLICHE KINDER GEBÄREN, SO GEBE ER DEM PRIESTER ZEHN SELA͑, STIRBT EINES VON IHNEN INNERHALB VON DREISSIG TAGEN, SO MUSS, WENN ER SIE EINEM PRIESTER GEGEBEN HAT, DIESER IHM FÜNF SELA͑ ZURÜCKGEBEN, UND WENN ER SIE ZWEI PRIESTERN GEGEBEN HAT, SO KANN ER VON IHNEN NICHTS ZURÜCKFORDERN.
12WENN EIN MÄNNLICHES UND EIN WEIBLICHES ODER ZWEI MÄNNLICHE UND EIN WEIBLICHES, SO GEBE ER DEM PRIESTER FÜNF SELA͑; WENN ZWEI WEIBLICHE UND EIN MÄNNLICHES ODER ZWEI MÄNNLICHE UND ZWEI WEIBLICHE, SO ERHÄLT DER PRIESTER NICHTS.
13WENN EINE BEREITS GEBOREN UND DIE ANDERE NOCH NICHT GEBOREN HAT, UND BEIDE ZWEI MÄNNLICHE KINDER GEBÄREN, SO GEBE ER DEM PRIESTER FÜNF SELA͑; STIRBT EINES VON IHNEN INNERHALB VON DREISSIG TAGEN, SO IST DER VATER FREI,
14STIRBT DER VATER UND BLEIBEN DIE KINDER LEBEN, SO IST ES, WIE R. MEÍR SAGT, WENN SIE VOR DER ERBTEILUNG GEZAHLT HABEN, BEREITS GESCHEHEN, WENN ABER NICHT, SO SIND SIE FREI. R. JEHUDA SAGT, DAS VERMÖGEN SEI HAFTBAR. WENN EIN MÄNNLICHES UND EIN WEIBLICHES, SO HAT DER PRIESTER NICHTS.
15WENN ZWEI FRAUEN VON ZWEI MÄNNERN, DIE NOCH NICHT GEBOREN HABEN, ZWEI MÄNNLICHE KINDERGEBÄREN, SO GEBE DER EINE DEM PRIESTER FÜNF SELA͑ UND DER ANDERE GEBE DEM PRIESTER FÜNF SELA͑; STIRBT EINES VON IHNEN INNERHALB VON DREISSIG TAGEN, SO MUSS, WENN SIE EINEM PRIESTER GEGEBEN HABEN, DIESER IHNEN FUNF SELA͑ ZURÜCKGEBEN, UND WENN SIE SIE ZWEI PRIESTERN GEGEBEN HABEN, SO KÖNNEN SIE AUS IHRER HAND NICHTS MEHR ZURÜCKFORDERN.
16WENN EIN MÄNNLICHES UND EIN WEIBLICHES, SO SIND DIE ELTERN FREI UND DER SOHN MUSS SICH SELBST AUSLÖSEN; WENN ZWEI WEIBLICHE UND EIN MÄNNLICHES ODER ZWEI WEIBLICHE UND ZWEI MÄNNLICHE, SO HAT DER PRIESTER NICHTS.
17WENN EINE DER BEIDEN MÄNNER BEREITS GEBOREN HATTE UND EINE NOCH NICHT GEBOREN HATTE, UND SIE ZWEI MÄNNLICHE KINDER GEBÄREN, SO MUSS DER, DESSEN FRAU NOCH NICHT GEBOREN HATTE, DEM PRIESTER FÜNF SELA͑ GEBEN; WENN EIN MÄNNLICHES UND EIN WEIBLICHES, SO HAT DER PRIESTER NICHTS.
18GEMARA. Wenn es zwei Priester sind, wohl deshalb, weil der eine, wenn er sich an ihn wendet, ihn abweisen kann, und der andre, wenn er sich an ihn wendet, ihn abweisen kann,
19somit sollte doch auch ein Priester, wenn dieser sich an ihn wendet, ihn abweisen, und wenn jener sich an ihn wendet, ihn abweisen!? Šemuél erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.