Bechorot — Blatt 50b

1R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Überall, wo die Tora von Geld schlechthin spricht, ist es tyrisches Geld, und wenn [die Gelehrten], so ist es Provinzial-Geld. –

2Ist dies denn eine stichhaltige Regel, von der Forderung heißt es ja:wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zur Aufbewahrung gibt,

3und wir haben gelernt: beim gerichtlichen Eide müsse die Forderung zwei Silberlinge betragen!? –

4Anders verhält es sich da, wo es heißt: Geld oder Geräte; wie ‘Geräte’ mindestens zwei, ebenso ‘Geld’ mindestens zwei, und wie Geld eine Sache von Wert ist, ebenso Geräte, wenn von Wert. –

5Vom Zehnten heißt es ja:du sollst das Geld in deine Hand binden, dennoch haben wir gelernt: wenn jemand einen Sela͑ vom Gelde des zweiten Zehnten in Scheidemünzewechselt!? – [Die Wiederholung des Wortes] ‘Geld’ist einschließend. –

6Vom Heiligen heißt es ja:er gebe das Geld und soll es erstehen, und Šemuél sagte, wenn man Heiliges im Werte einer Mine durch den Wert einer Peruṭa ausgeweiht hat, sei die Ausweihung gültig!? – Auch hinsichtlich des Heiligen folgert er es [durch das Wort] heiligvom Zehnten. –

7Von der Antrauung eines Weibes heißt es ja:so gehe sie umsonst ohne Geld aus, dennoch haben wir gelernt: die Schule Šammajs sagt, mit einem Denarund dem Werte eines Denars, und die Schule Hillels sagt, mit einer Peruṭa und dem Werte einer Peruṭa. Demnach lehrte R. Asi nach der Schule Šammajs!? –

8Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Jehuda lehrte im Namen R. Asis: Überall, wo die Tora einen festgesetzten Geldbetrag nennt, ist es tyrisches Geld, und wenn [die Gelehrten], so ist es Provinzial-Geld.

9Was lehrt er uns damit, wir haben ja bereits gelernt: die fünf Sela͑ für einen Sohn &c.!? –

10Nötig ist [der Passus:] und wenn [die Gelehrten], so ist es Provinzial-Geld. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand seinem Nächsten einen Faustschlagversetzt, so zahle er an ihn einen Sela͑. Man sage nicht, einen Sela͑ von vier Zuz, sondern von einem halben Zuz, denn die Leute pflegen einen halben Zuz Sela͑ zu nennen.

11Einst versetzte der böse Ḥanan einem einen Faustschlag, und als er hierauf vor R. Hona kam, sprach er zu ihm: Zahle an ihn einen halben Zuz.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.