Bechorot — Blatt 51b

1und nicht Heiliges durch diese.

2HAT ER DEM PRIESTER GESCHRIEBEN, ER VERPFLICHTE SICH, IHM FÜNF SELA͑ ZU GEBEN, SO MUSS ER SIE IHM GEBEN &C. U͑la sagte: Nach der Tora ist sein Sohn ausgelöst, sobald er sie ihm gibt, nur ist er deshalb nicht ausgelöst, weil berücksichtigt wurde, man könnte sagen, man dürfe mit einem Schuldscheine auslösen.

3Ein Schüler rezitierte vor R. Naḥman: Sein Sohn ist ausgelöst, sobald er sie ihm gibt. Da sprach R. Naḥman zu ihm: Dies ist die Ansicht des Anonymus R. Jose b. R. Jehuda, und manche sagen, die Ansicht des Anonymus R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n; die Weisen aber sagen, sein Sohn sei nicht ausgelöst. Die Halakha ist, sein Sohn ist nicht ausgelöst.

4DAHER DARF DER PRIESTER, WENN ER ES WILL, SIE IHM ALS GESCHENK GEBEN. Wir lernen nun das, was die Rabbanan gelehrt haben: Hat er es zehn Priestern mit einem Male gegeben, so hat er seiner Pflicht genügt, wenn nacheinander, so hat er seiner Pflicht genügt; hat jener sie genommen und ihm zurückgegeben, so hat er seiner Pflicht genügt.

5So pflegte es auch R. Tryphon zu tun; er nahm sie und gab sie zurück. Als die Weisen dies hörten, sagten sie: Dieser hat diese Halakha ausgeübt. – Diese Halakha und weiter keine!? – Vielmehr, dieser hat auch diese Halakha ausgeübt.

6R. Ḥanina pflegte sie zu nehmen und zurückzugeben. Einst sah er einen Mann vor ihmumhergehen; da sprach er zu ihm: Du hattest nicht den Willen zu geben; du hast nicht recht getan. Sein Sohn ist daher nicht ausgelöst.

7WENN JEMAND DAS LÖSEGELD FÜR SEINEN SOHN ABGESONDERT HAT UND ES ABHANDEN GEKOMMEN IST, SO IST ER HAFTBAR. Woher dies? R. Šimo͑n b. Laqiš erwiderte: Dies ist durch [das Wort] Schätzungvom Schätzgelübde zu folgern.

8R. Dimi erwiderte im Namen R. Jonathans:Jeden Erstgeborenen deiner Söhne sollst du auslösen, man soll vor meinem Angesichte nicht leer erscheinen, und man folgere durch [das Wort] leer vom Brandopfer des Erscheinens: wie man für das Brandopfer des Erscheinens haftbarist, ebenso ist man für das Lösegeld seines Sohnes haftbar.

9R. Papa wandte ein: Ein Schriftvers für einen Schriftvers!? Vielmehr, erwiderte R. Papa, wie er dies auch begründet: es soll dein sein, und: du sollst auslösen,

10und die Lehre des Reš Laqiš bezieht sich auf den Anfangsatz: Stirbt es nach dreißig Tagen, so muß jener, auch wenn er noch nicht gegeben hat, sie ihm geben. Woher dies? R. Šimo͑n b. Laqiš erwiderte: Dies ist durch [das Wort] Schätzung vom Schätzgelübde zu folgern.

11R. Dimi erwiderte im Namen R. Jonathans: Jeden Erstgeborenen deiner Söhne sollst du auslösen, man soll vor meinem Angesichte nicht leer erscheinen, wie bei diesem die Erben haftbar sind, ebenso sind auch hierbei die Erben haftbar.

12DER ERSTGEBORENE ERHÄLT DEN DOPPELTEN ANTEIL VOM VERMÖGEN DES VATERS, ER ERHÄLT ABER KEINEN DOPPELTEN ANTEIL VOM VERMÖGEN DER MUTTER, AUCH ERHÄLT ER KEINEN VON DER MELIORATION, UND KEINEN VOM ANWARTSCHAFTLICHENWIE VOM VORHANDENEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.