Bechorot — Blatt 52b

1Dies schließt die von selber entstandene Melioration ein. Wenn aus Futtergras Ähren, oder aus den Knospen Datteln geworden sind.

2UND NICHTS VOM ANWARTSCHAFTLICHEN WIE VOM VORHANDENEN. Dies schließt die Güter des Großvaters ein.

3FOLGENDES GEHT IM JOBELJAHRE NICHTZURÜCK: DER ERSTGEBURTSANTEIL, WAS MAN VON SEINER FRAU GEERBT HAT, WAS MAN DURCH DIE SCHWAGEREHE [GEERBT HAT],

4UND DIE SCHENKUNG – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, DIE SCHENKUNG GLEICHE DEM VERKAUFE. R. ELIE͑ZER SAGT, DIES ALLES GEHE IM JOBELJAHRE ZURÜCK. R. JOḤANAN B. BEROQA SAGT, AUCH WAS MAN VON SEINER FRAU GEERBT HAT, GEBE MAN DEN FAMILIENANGEHÖRIGEN ZURÜCK, ZIEHE ABER ETWAS VOM GELDE AB.

5GEMARA. Was ist der Grund R. Meírs? – Der Allbarmherzige sagt nur vom Verkauften, daß es im Jobeljahre zurückgehe, Schenkung und Erbschaft aber nicht; was durch Erbschaft zufällt, ist Erbschaft, und was durch Schenkung, ist Schenkung. Der Erstgeburtsanteil, denn [es heißt]: ihm doppelten Anteil zu geben, der Allbarmherzige nennt es eine Gabe.

6WAS MAN VON SEINER FRAU GEERBT HAT. Die Erbschaft des Mannes ist aus der Tora. WAS MAN DURCH DIE SCHWAGEREHE GEERBT HAT. Der Allbarmherzige nennt ihn Erstgeborener.

7DIE WEISEN SAGEN, DIE SCHENKUNG GLEICHE DEM VERKAUFE. Was ist der Grund der Rabbanan? –Ihr sollt zurückkehren, diesschließt die Schenkung ein.

8Jeneaber sind Erbschaft.

9Der Erstgeburtsanteil, denn die Schrift sagt: ihm doppelten Anteil zu geben, sie vergleicht den Anteil des Erstgeborenen mit dem Anteile des Nichterstgeborenen; wie der Anteil des Nichterstgeborenen Erbschaft ist, ebenso ist der Anteil des Erstgeborenen Erbschaft.

10R. ELIE͑ZER SAGT, SIE ALLE KEHREN IM JOBELJAHRE ZURÜCK. Er ist der Ansicht der Rabbanan, welche sagen: ihr sollt zurückkehren, dies schließt die Schenkung ein, und auch jene alle sind Schenkungen. Der Erstgeburtsanteil, denn [es heißt:] ihm doppelten Anteil zu geben, der Allbarmherzige nennt es Gabe.

11Was man von seiner Frau geerbt hat, denn die Erbschaft des Ehemannes ist rabbanitisch. Was man durch die Schwagerehe geerbt hat, denn der Allbarmherzige nennt ihn Erstgeborener.

12R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Brüder, die [Grundbesitz] geteilt haben, gelten als Käufer und erstatten einander im Jobeljahre zurück. R. Hoša͑ja wandte ein: Folgendes geht im Jobeljahre nicht zurück: der Erstgeburtsteil!?

13R. Elea͑zar erwiderte ihm: Unter ‘nicht zurückgehen’ ist zu verstehen, sie gehen nicht umsonstzurück. R. Šešeth wandte ein: Demnach meint derjenige, welcher sagt, sie gehen zurück, sie gehen umsonst zurück!?

14Da rief R. Ḥama über R. Šešeth:Gut ist Weisheit mit Erbschaftgepaart. Er hat das nicht gehört, was Rabin, als er kam, im Namen R. Joḥanans gesagt hat, und wie manche sagen, R. Elea͑zar im Namen des R. Elea͑zar b. Šammua͑. Unter zurückgehen ist zu verstehen, sie gehen umsonst zurück.

15R. JOḤANAN B. BEROQA SAGT, AUCH WAS MAN VON SEINER FRAU GEERBT HAT, GEBE MAN ZURÜCK &C. Welcher Ansicht ist er: ist er der Ansicht, das Erbrecht des Ehemannes sei aus der Tora, wieso gebe er es den Familienangehörigen zurück, und ist er der Ansicht, das Erbrecht des Ehemannes sei rabbanitisch, wieso ist vom Gelde abzuziehen!? –

16Tatsächlich ist er der Ansicht, das Erbrecht des Ehemannes sei aus der Tora, und hier handelt es sich um den Fall, wenn seine Frau ihm einen Begräbnisplatz vererbt hat; wegen der Bemakelung der Familie sagten die Rabbanan, daß er einen Geldersatz nehme und ihn zurückgebe.

17Wie gelehrt wird: Wenn jemand sein [Familien]grab, den Weg zu seinem [Familien]grabe, den Aufstellungsplatzoder sein Trauerhaus verkauft hat, so kommen seine Familienangehörigen und bestatten ihn dazwangsweise, wegen der Bemakelung der Familie. – Was heißt: er ziehe aber etwas vom Gelde ab? – Das Geld für das Begräbnis seiner Frau.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.