Bechorot — Blatt 53a

1DER VIEHZEHNT HAT GELTUNG IM LANDE UND AUSSERHALB DESLANDES, WENN DER TEMPEL BESTEHT UND WENN DER TEMPEL NICHT BESTEHT. BEI PROFANEM, ABER NICHT BEI HEILIGEM; ER HAT GELTUNG BEIM RINDE UND BEIM KLEINVIEH, JEDOCH DARF DER ZEHNT NICHT VON DEM EINEN FÜR DAS ANDERE ENTRICHTET WERDEN; BEI SCHAFEN UND BEI ZIEGEN, UND DER ZEHNT DARF VON DEN EINEN FÜR DIE ANDEREN ENTRICHTET WERDEN;

2BEI DIESJÄHRIGEN UND BEI VORJÄHRIGEN, JEDOCH DARF DER ZEHNT NICHT VON DEN EINEN FÜR DIE ANDEREN ENTRICHTET WERDEN. MAN KÖNNTE NÄMLICH FOLGERN: WENN BEI DIESJÄHRIGEN UND VORJÄHRIGEN, DIE MITEINANDER KEINE VERBOTENE MISCHUNG SIND, DER ZEHNT NICHT VON DEN EINEN FÜR DIE ANDEREN ZU ENTRICHTEN IST, UM WIEVIEL WENIGER IST BEI SCHAFEN UND ZIEGEN, DIE MITEINANDER VERBOTENE MISCHUNG SIND, DER ZEHNT VON DEN EINEN FÜR DIE ANDEREN ZU ENTRICHTEN. DAHER HEISST ES: und Kleinvieh, DIES HEISST. ALLES KLEINVIEH IST EINS.

3GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß unsre Mišna nicht die Ansicht R. A͑qibas vertritt, denn es wird gelehrt: R. A͑qiba sagte: Man könnte glauben, man bringe den Viehzehnten von außerhalb des Landes nach dem Lande und bringe ihn dar, so heißt es:ihr sollt da eure Brandopfer darbringen und eure Schlachtopfer und eure Zehnten.

4Die Schrift spricht von zwei Zehnten, vom Viehzehnten und vom Getreidezehnten; aus Orten, aus denen du den Getreidezehnten bringst, hast du den Viehzehnten zu bringen, und aus denen du den Getreidezehnten nicht bringst, hast du auch den Viehzehnten nicht zu bringen. –

5Du kannst auch sagen, die des R. A͑qiba, denn eines gilt von der Darbringung und eines gilt von der Heiligung. Dies ist auch zu beweisen, denn der Talmud bezieht sich auf [den Schriftvers]: ihr sollt darbringen. Schließe hieraus. –

6Wieso ist es, wenn es nicht dargebracht wird, heilig!? – Hinsichtlich des Essens für den Eigentümer, wenn es fehlerbehaftet ist.

7WENN DER TEMPEL BESTEHT UND WENN DER TEMPEL NICHT BESTEUT. Demnach auch jetzt!? – Nach R. Hona, denn R. Hona sagte: mit Rücksicht auf ein Verwaistes. –

8Demnach auch früher nicht!? Vielmehr mußt du erklären, man könne esbekannt machen, ebenso kann man es auch jetzt bekannt machen.

9Vielmehr, erwiderte Raba, wegen eines Verstoßes. – Woher entnimmst du, daß wir einen Verstoß berücksichtigen? – Es wird gelehrt: Man darf in der Jetztzeit nichts heiligen, kein Schätzgelübde tun und nichts als Banngutweihen;

10hat man geheiligt, ein Schätzgelübde getan oder Banngut geweiht, so muß man, wenn es ein Vieh ist, es lähmen wenn es Früchte, Kleider und Geräte sind, sie verfaulen lassen, und wenn Geld oder Metallgeräte, sie ins Salzmeer werfen. Was heißt lähmen? Man schließe vor ihm die Tür ab, und es verendet von selbst. –

11Demnach sollte auch das Erstgeborene nicht heilig sein!? – Hängt es denn beim Erstgeborenen von uns ab, es ist ja vom Mutterschoße aus heilig. – Er meint es wie folgt: man kann ja seineOhren einem Nichtjuden übereignen, sodaß es von vornherein nicht heiligist!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.