Bechorot — Blatt 54a

1Wir wissen dies von Most und Öl, woher dies von Most und Getreide, von Getreide und Getreide? – Es ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn Most und Öl, die miteinander keine verbotene Mischung sind, für einander nicht verzehntet werden dürfen, um wieviel weniger sind Most und Getreide, Getreide und Getreide, die miteinander eine verbotene Mischungsind, für einander zu verzehnten. –

2Wie ist es nach R. Jošija zu folgern, welcher sagt, nur wenn man Weizen, Gerste und Weinbeerkerne mit einem Handwurfe sät? –

3Er folgert es also: wenn Most und Öl, die selbst mit andrem keine verbotene Mischung sind, für einander nicht verzehntet werden dürfen, um wieviel weniger sind Most und Getreide, Getreide und Getreide, die mit andrem eine verbotene Mischung sind, für einander zu verzehnten. –

4Woher wissen wir dies von zwei sonstigen Arten? – Bei diesen ist es rabbanitisch, und die Rabbanan haben all ihre Anordnungen denen der Tora gleichgestellt; wie bei denen der Torazwei Arten nicht für einander verzehntet werden dürfen, ebenso auch bei den rabbanitischen.

5Raba b. R. Ḥanan sprach zu Abajje: Der Viehzehnt, von dem es nicht heißt:jeder Zehnt vom Rinde und jeder Zehnt vom Kleinvieh,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.