Bechorot — Blatt 57a

1R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans, Brüder, die geteilt haben, gelten als Käufer, und erstatten einander im Jobeljahrezurück.

2Und beides ist nötig. Würde er nur dieses gelehrt haben, so könnte man glauben, R. Joḥanan vertrete seine Ansicht nur hierbei, wie bei einem Sohne, wie es dir bei einem Sohne entschiedenist, ebenso bei Rind und Kleinvieh, wenn es dir entschiedenist, vom Felde aber sagte der Allbarmherzige nur, daß das gekaufte im Jobeljahre zurückkehre, nicht aber das geerbte und das geschenkte.

3Und würde er es nur vom Felde gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es erschwerend erfolgt, oder nur von vornherein, nicht aber hierbei. Daher ist beides nötig.

4Man wandte ein: Desgleichen auch, wenn Gesellschafter geteilt haben, und der eine zehn [Schafe] und der andre neun und einen Hundgenommen hat; die zum Gegenwerte des Hundes gehören, sind verboten, und die mit dem Hunde, sind erlaubt. Wenn man nun sagen wollte, es gebe eine fiktiveSonderung, so sollte doch eines von ihnen für den Hund ausscheiden und entfernt werden, die übrigen aber erlaubt sein!?

5R. Aši erwiderte: Sind sie alle von gleichem Werte, so ist dem auch so, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn sie einander in ihrem Werte nicht gleichen, und der Hund wie eines von ihnen und etwas von andren wert ist; dieses etwas erstreckt sich auf alle.

6ALLES KOMMT IN DIE HÜRDE ZUR VERZEHNTUNG, AUSGENOMMEN DER MISCHLING, DAS TOTVERLETZTE, DIE SEITENGEBURT, DEM DAS ALTERFEHLT, UND DAS VERWAISTE. WELCHES HEISST VERWAISTES? WENN DIE MUTTER VERENDET ODER GESCHLACHTET WORDEN IST UND ES NACHHER GEBOREN WURDE. R. JEHOŠUA͑ SAGT, SELBST WENN DIE MUTTER GESCHLACHTET WORDEN IST UND DER BALG NOCH VORHANDEN IST, SEI ES KEIN VERWAISTES.

7GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Ein Rind oder ein Schaf, ausgenommen der Mischling;oder eine Ziege, ausgenommen das Anormale;das geboren wird, ausgenommen die Seitengeburt;bleibe sieben Tage, ausgenommen dem die Frist fehlt;bei seiner Mutter, ausgenommen das Verwaiste.

8R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagte: Hierbei heißt es:unter dem Stabe, und dortheißt es unter seiner Mutter, wie dort all diese Genannten ausgeschlossen sind, ebenso sind auch hier all diese Genannten ausgeschlossen, und wie hier das Totverletzteausgeschlossen ist, ebenso ist dort das Totverletzte ausgeschlossen. –

9Was schließt [das Wort] ‘alles’ ein? – Dies schließt folgende Lehre der Rabbanan ein: Das aktiv oder passiv zur Bestialität verwandte [Tier], das für den Götzendienst abgesonderte, das götzendienstlich angebetete, das als Hurengabe oder Hundelohn entrichtete, das Geschlechtslose und der Zwitter, sie alle kommen in die Hürde zur Verzehntung. R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns, das Geschlechtslose und der Zwitter kommen nicht in die Hürde zur Verzehntung. –

10Sollte doch unser Autor, wenn er durch [das Wort] unter von den Opfern folgert, auch diese nicht [einbegreifen], und wenn er nicht folgert, woher weiß er es von jenen!? –

11Tatsächlich folgert er, nur hat diese der Allbarmherzige einbegriffen. Es heißt nämlich:denn ihre Verderbtheit an ihnen, ein Leibesfehler haftet ihnen an, sie werden euch nicht wohlgefällig sein, und in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt, überall, wo es verderben heißt, seien Unzucht und Götzendienst zu verstehen.

12Unzucht, denn es heißt:denn alles Fleisch hat seinen Wandel verderbt auf Erden; Götzendienst, denn es heißt:daß ihr nicht so verderbt handelt und euch ein Schnitzbild verfertigt, irgend eines Standbildes Gestalt, männlich oder weiblich.

13Was ein Leibesfehler untauglich macht, machen Unzucht und Götzendienst untauglich, und was ein Leibesfehler nicht untauglich macht, machen Unzucht und Götzendienst nicht untauglich; und da ein Leibesfehler den Zehnten nicht untauglich macht, denn es heißt:er soll zwischen gut und schlecht nicht untersuchen und nicht umtauschen, so machen ihn auch Unzucht und Götzendienst nicht untauglich.

14Passive und aktive Bestialität ist Unzucht, für den Götzendienst Abgesondertes und götzendienstlich Angebetetes ist Götzendienst, Hurengabe ist Unzucht, Hundelohn gleicht der Hurengabe, und hinsichtlich

15des Geschlechtslosen und des Zwitters ist er der Ansicht, sie seien zweifelhaft.

16«R. Šimo͑n b. Jehuda sagt &c.» Er ist der Ansicht, sie seien zweifelhaft, und da der Allbarmherzige bei den Opfertieren eingeschränkt hat: männlich, zweifellos, und weiblich, zweifellos, nicht aber das Geschlechtslose und der Zwitter, so gilt dies auch vom Zehnten, hinsichtlich dessen er es durch [das Wort] untervon den Opfertieren folgert.

17Die Rabbanan lehrten: Alles kommt in die Hürde zur Verzehntung, ausgenommen der Mischling und das Totverletzte – so R. Elea͑zar b. R. Jehuda aus Kephar Barthuta, der es im Namen R. Jehošua͑s sagte. R. A͑qiba sprach; Ich hörte von ihm, auch die Seitengeburt, das das Alter noch nicht erlangt hat und das Verwaiste. –

18Folgert der erste Autor durch [das Wort] untervon den Opfertieren, so sollten auch jenenicht [verzehntet werden], und folgert er nicht, so ist dies allerdings erklärlich hinsichtlich des Totverletzten, denn es heißt:alles, was unter dem Stabe vorübergeht, ausgenommen das Totverletzte, das nicht vorübergeht, woher weiß er dies aber vom Mischlinge!? –

19Tatsächlich folgert er, nur ist er hinsichtlich der Seitengeburt

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.