Berachot — Blatt 15a

1verrichte die Notdurft, wasche die Hände, lege die Tephillin an, lese das Šema͑ und bete. Dies ist das Joch der himmlischen Herrschaft in seiner Vollkommenheit.

2R. Ḥija b. Abba sagte im Namen des R. Joḥanan: Wer seine Notdurft verrichtet, die Hände wäscht, die Tephillin anlegt, das Šema͑ liest und betet, dem rechnet die Schrift es an, als hätte er einen Altar errichtet und darauf ein Opfer dargebracht, denn es heißt: ich wasche meine Hände rein und umkreise deinen Altar, o Herr. Raba sprach zu ihm: Glaubt der Meister nicht, daß dies auch ebenso sei, als hätte er untergetaucht, weil es ich wasche heißt und nicht ich begieße?

3Rabina sprach zu Raba: Hat der Herr den Gelehrten jünger gesehen, der aus dem Westen kam und gesagt hat, wer kein Wasser zum Waschen der Hände hat, reibe seine Hände mit Sand, Kies oder Spänen ab?

4Dieser erwiderte: Er hat recht, denn es heißt nicht: ich wasche mit Wasser, vielmehr heißt es: ich wasche rein, mit allem, was reinigt. So fluchte auch R. Ḥisda demjenigen, der zur Zeit des Gebetes nach Wasser suchte.

5Dies gilt aber nur vom Šema͑lesen, zum Beten suche man wohl darnach. – Wie weit? – Eine Parasange weit. Dies jedoch nur vorwärts, zurück aber braucht man nicht einmal ein Mil umzukehren. – Ein Mil braucht man nicht umzukehren, weniger als ein Mil aber kehre man wohl um.

6WER DAS ŠEMA͑ LIEST, OHNE ES SEINEM OHRE HÖRBAR ZU MACHEN, GENÜGT SEINER PFLICHT; R. JOSE SAGT, ER GENÜGE IHR NICHT.

7WER ES GELESEN UND DIE BUCHSTABEN NICHT GENAU AUSGESPROCHEN HAT, HAT, WIE R. JOSE SAGT, SEINER PFLICHT GENÜGT, UND WIE R. JEHUDA SAGT, IHR NIGHT GENÜGT.

8WER RÜCKWÄRTS LIEST, GENÜGT SEINER PFLICHT NIGHT. WER GELESEN UND SICH VERIRRT HAT, FANGE VON DER STELLE WIEDER AN, WO ER SICH VERIRRT HAT.

9GEMARA. Was ist der Grund des R. Jose? – Weil es höre heißt; laß deine Ohren hören, was du aus deinem Munde hervorbringst. – Und der erste Tanna!? – Er erklärt das Wort höre: in jeder Sprache, die du verstehst. –

10Und R. Jose!? – Hieraus ist beides zu entnehmen.

11Dort haben wir gelernt: Ein Tauber, der sprechen und nicht hören kann, darf die Hebe nicht abheben; hat er sie abgehoben, so ist seine Hebe gültig.

12Wer lehrt, daß [die Verrichtung] eines Tauben, der sprechen und nicht hören kann, gültig ist, wenn sie bereits geschehen ist, nicht aber von vornherein?

13R. Ḥisda erwiderte: Es ist R. Jose, denn wir haben gelernt: Wer das Šema͑ liest, ohne es seinem Ohre hörbar zu machen, genügt seiner Pflicht – so R. Jehuda; R. Jose sagt, er genüge ihr nicht.

14Nur hier, beim Šema͑lesen, sagt R. Jose, daß er seiner Pflicht nicht genüge, weil es [ein Gebot] der Tora ist, bei der Hebe aber handelt es sich ja nur um den Segensspruch, der ein rabbanitisches [Gebot] ist, während die Sache selbst vom Segensspruch nicht abhängt. –

15Woher, daß sie die Ansicht R. Joses vertritt, vielleicht die des R. Jehuda, und auch er ist der Ansicht, daß man beim Šema͑lesen nur dann seiner Pflicht genügt hat, wenn es bereits geschehen ist, nicht aber von vornherein!? Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt ‘liest’, wenn es bereits geschieht, von vornherein aber nicht. –

16Ich will dir sagen, er lehrt deshalb ‘liest’, um dir die entgegengesetzte Ansicht R. Joses hervorzuheben, welcher sagt, auch wenn es bereits geschehen, habe man seiner Pflicht nicht genügt. Nach R. Jehuda aber hat man auch von vornherein seiner Pflicht genügt.

17Du addizierst sie also R. Jose; wie ist es nun mit folgender Lehre: Man lese den Tischsegen nicht im Herzen; hat man ihn bereits gelesen, so hat man seiner Pflicht genügt.

18Wer [ist der Autor]? Weder R. Jose noch R. Jehuda: nach R. Jehuda genügt man seiner Pflicht auch von vornherein, und nach R. Jose nicht, auch wenn bereits geschehen!? –

19Also nach R. Jehuda, und zwar nur dann, wenn bereits geschehen, nicht aber von vornherein;

20wie ist es nun mit der folgenden Lehre R. Jehudas, Sohnes des R. Šimo͑n b. Pazi: Ein Tauber, der sprechen und nicht hören kann, darf von vornherein die Hebe abheben. Wer [ist dieser Ansicht]?

21Weder R. Jehuda noch R. Jose: R. Jehuda ist ja der Ansicht, nur wenn bereits geschehen, nicht aber von vornherein, und R. Jose ist ja der Ansicht, auch nicht, wenn bereits geschehen!?

22Vielmehr, tatsächlich nach R. Jehuda, und zwar auch von vornherein, dennoch ist hier nichts einzuwenden; das Eine vertritt seine Ansicht, das Andere die seines Lehrers. Wir haben nämlich gelernt: R. Jehuda sagt im Namen des R. Elea͑zar b. A͑zarja: Wer das Šema͑ liest, muß es seinem Ohre hörbar machen, denn es heißt: höre Jisraél, der Herr ist unser Gott, der Herr ist einzig. R. Meír sprach zu ihm: Es heißt: das ich dir heute befehle, sei in deinem Herzen, es kommt auf die Intensität des Herzens an.

23Jetzt nun, wo du darauf gekommen bist, kannst du auch sagen, R. Jehuda sei der Ansicht seines Lehrers, dennoch ist hier nichts einzuwenden, denn das Eine vertritt die Ansicht R. Meírs und das Andere die des R. Jehuda.

24Dort haben wir gelernt: Jeder ist zulässig, die Esterrolle vorzulesen, ausgenommen der Taube, der Blöde und der Minderjährige; nach R. Jehuda ist der Minderjährige zulässig.

25Wer lehrt, daß es beim Tauben ungültig ist, auch wenn bereits geschehen? R. Mathna erwiderte: Sie ist von R. Jose, denn wir haben gelernt: Wer das Šema͑ liest, ohne es seinem Ohre hörbar zu machen, genügt seiner Pflicht – so R. Jehuda; R. Jose sagt, er genüge ihr nicht.

26Woher, daß sie von R. Jose ist, wenn bereits geschehen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.