Berachot — Blatt 35a

1WIE SPRECHE MAN DEN SEGEN ÜBER FRÜCHTE? ÜBER BAUMFRÜCHTE SPRECHE MAN ‘DER DIE BAUMFRUCHT ERSCHAFFT’, AUSGENOMMEN DER WEIN, DENN ÜBER DEN WEIN SPRECHE MAN ‘DER DIE REBENFRUCHT ERSCHAFFT’. ÜBER BODENFRÜCHTE SPRECHE MAN ‘DER DIE BODENFRUCHT ERSCHAFFT’, AUSGENOMMEN DAS BROT, DENN ÜBER DAS BROT SPRECHE MAN ‘DER BROT AUS DER ERDE HERVORBRINGT’. ÜBER KRÄUTER SPRECHE MAN ‘DER DIE BODENFRUCHT ERSCHAFFT’; R. JEHUDA SAGT, [MAN SPRECHE] ‘DER ALLERLEI GRASARTEN ERSCHAFFT’.

2GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Heilig, Lobpreisungen des Herrn; dies lehrt, daß sie eines Segensspruches vorher und nachher benötigen. Hieraus folgerte R. A͑qiba, daß es verboten ist, etwas zu genießen, bevor er den Segensspruch gesprochen hat.

3Sind denn [die Worte] Heilig, Lobpreisungen hierfür zu verwenden, diese deuten ja erstens, daß der Allbarmherzige angeordnet hat, ausweihen und nachher essen, und zweitens, daß das, was des Lobgesanges benötigt, des Ausweihens benötige, und was des Lobgesanges nicht benötigt, des Ausweihens nicht benötige!? Dies nach R. Šemuél b. Naḥmani im Namen R. Jonathans, denn R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Jonathans: Woher, daß man einen Lobgesang nur über den Wein spreche? Es heißt: die Rebe sprach zu ihnen: Soll ich meinen Most lassen, der Gott und Menschen erfreut? Wenn er auch Menschen erfreut, wieso aber erfreut er Gott? Hieraus, daß man nur über den Wein einen Lobgesang spreche.

4Allerdings nach demjenigen, der ‘vierjährige Pflanze’ liest, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, der ‘vierjähriger Weinberg’ liest!? Es wurde nämlich gelehrt: R. Ḥija und R. Šimo͑n b. Rabbi [streiten]; einer liest ‘vierjähriger Weinberg’, und einer liest ‘vierjährige Pflanze’.

5Und auch nach demjenigen, der ‘vierjähriger Weinberg’ liest, nur dann, wenn er durch Wortanalogie folgert. Es wird nämlich gelehrt: Rabbi sagte: Hier heißt es: euch seinen Ertrag zu vermehren, und dort heißt es: und der Ertrag des Weinberges, wie dort vom Weinberge die Rede ist, ebenso hier vom Weinberge. Danach bleibt ihm eine ‘Lobpreisung’, um [die Pflicht] des Segensspruches zu folgern; wenn er aber durch Wortanalogie nicht folgert, woraus folgert er [die Pflicht] des Segensspruches!?

6Und auch wenn er durch Wortanalogie folgert, wissen wir es nur [vom Segen] nachher, woher aber vom vorherigen!? –

7Das ist kein Einwand; es ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn man satt einen Segen sprechen muß, um wieviel mehr hungrig. –

8Wir wissen dies vom Weinberge, woher dies von den übrigen Arten? –

9Er folgert dies vom Weinberge: wie der Weinberg eine Sache des Genusses ist und eines Segensspruches benötigt, ebenso benötigt jede andere Sache des Genusses eines Segensspruches.

10Widerlegt man: wohl der Weinberg, der zur Nachlese pflichtig ist,

11so ist vom Getreide ein Gegenbeweis zu erbringen; [erwidert man:] wohl das Getreide, weil es zur Teighebe pflichtig ist,

12so ist vom Weinberge ein Gegenbeweis zu erbringen. Die Replikation wiederholt sich. Die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen, die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des ersten; das Gemeinsame an ihnen ist: eine Sache des Genusses, und sie benötigen eines Segensspruches, ebenso benötigt jede andere Sache des Genusses eines Segensspruches. –

13Das Gemeinsame an ihnen ist ja aber, daß sie Beziehung zum Altar haben, somit komme die Olive hinzu, die auch Beziehung zum Altar hat!? –

14Ist denn die Olive wegen ihrer Beziehung zum Altar einzubegreifen, sie heißt ja ausdrücklich ‘Weinberg’, denn es heißt: und er brannte nieder vom Garbenhaufen bis zum Halmgetreide und Olivenweinberge!? R. Papa erwiderte: Sie heißt wohl ‘Olivenweinberg’, nicht aber ‘Weinberg’ schlechthin. –

15Immerhin bleibt ja der Einwand, das Gemeinsame an ihnen sei die Beziehung zum Altar!? – Vielmehr, er folgert dies von den sieben Arten: wie die sieben Arten Sachen des Genusses sind und eines Segensspruches benötigen, ebenso benötigt jede andere Sache des Genusses eines Segensspruches. –

16Wohl die sieben Arten, weil sie zur Erstlingsgabe pflichtig sind!? Ferner gilt dies allerdings [vom Segen] nachher, woher dies vom vorherigen!? –

17Das ist kein Einwand, denn es ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn man satt einen Segen sprechen muß, um wieviel mehr hungrig. –

18Auch nach demjenigen, der ‘vierjährige Pflanze’ liest, ist dies von allem Gepflanzten erklärlich, woher aber von dem, was nicht gepflanzt wird, beispielsweise Fleisch, Eier, Fische!? – Vielmehr, es ist begreiflich, daß es dem Menschen verboten ist, von dieser Welt ohne Segensspruch zu genießen.

19Die Rabbanan lehrten: Es ist dem Menschen verboten, von dieser Welt ohne Segensspruch zu genießen; wer von dieser Welt ohne Segensspruch genießt, begeht eine Veruntreuung. – Welche Gutmachung gibt es hierfür? – Er gehe zu einem Gelehrten. –

20«Er gehe zu einem Gelehrten», was kann dieser ihm helfen, wo er das Verbotene bereits begangen hat!? Vielmehr, sagte Raba, man gehe vorher zu einem Gelehrten, daß er einen die Segenssprüche lehre, damit man zu keiner Veruntreuung komme.

21R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand von dieser Welt ohne Segensspruch genießt, so ist dies ebenso, als genieße er vom Heiligengute des Himmels, denn es heißt: dem Herrn gehört die Erde und ihr Inhalt. R. Levi wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: dem Herrn gehört die Erde und ihr Inhalt, dagegen heißt es: der Himmel ist Himmel des Herrn, die Erde aber gab er den Menschenkindern!? – Das ist kein Widerspruch; das eine vor dem Segen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.