Berachot — Blatt 36b

1und kaufen, nur ihn nicht lesen sehen!? –

2Wir entscheiden nach R. A͑qiba gegen R. Elie͑zer, und die Schule Šammajs gegen die Schule Hillels ist bedeutungslos. –

3Es ist ja aber zu berücksichtigen, daß [die Schale] ein Schutz der Frucht ist, und der Allbarmherzige sagt: ihr sollt ihn Ungeweihtes sein lassen, seine Frucht, auch das, was zur Frucht gehört, nämlich das, was die Frucht beschützt.

4Raba erwiderte: Als Schutz der Frucht gilt nur das, was sich sowohl am Gepflückten, als auch am [am Baume] Haftenden befindet, diese aber befindet sich nur am Haftenden, nicht aber am Gepflückten.

5Abajje wandte gegen ihn ein: Der Knopf des Granatapfels wird mit diesem vereinigt, die Blüte wird nicht vereinigt. Da er sagt, die Blüte werde nicht vereinigt, so ist sie ja keine Speise, hinsichtlich des Ungeweihten aber wird gelehrt, die Schale des Granatapfels und seine Blüte, Nußschale und Fruchtkerne unterliegen dem Gesetze vom Ungeweihten!?

6Vielmehr, erwiderte Raba, Schutz der Frucht heißt nur das, was auch bei Reife der Frucht vorhanden ist, die Kapernschale aber ist bei der Reife der Frucht nicht mehr vorhanden. –

7Dem ist ja aber nicht so, R. Naḥman sagte ja im Namen des Rabba b. Abuha, die Dattelschoten von Ungeweihtem seien verboten, weil sie ein Schutz der Frucht sind. Schutz der Frucht sind sie ja nur bei der unreifen Dattel, dennoch nennt er sie Schutz für die Frucht!? –

8R. Naḥman ist der Ansicht R. Joses, denn wir haben gelernt, R. Jose sagt, der Weintraubenansatz sei verboten, weil er eine Frucht ist; die Rabbanan aber streiten gegen ihn.

9R. Šimi aus Nehardea͑ wandte ein: Streiten denn die Rabbanan gegen ihn bezüglich anderer Bäume, wir haben ja gelernt: Von wann an darf man die Fruchtbäume im Siebentjahre nicht mehr abhauen? Die Schule Šammajs sagt, keinen Baum, sobald er Frucht hervorbringt; die Schule Hillels sagt, den Johannisbrotbaum, sobald er kettenartig herunterhängt, Weinstöcke, sobald sie kernig sind, Oliven, sobald sie blühen, alle anderen Bäume, sobald sie [Frucht] hervorbringen.

10Hierzu sagte R. Asi: ‘Unreifes’, ‘Kerniges’ und ‘weiße Bohne’ sind dasselbe. – ‘Weiße Bohne’, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: so groß, wie die weiße Bohne. Die Rabbanan sind es ja, die der Ansicht sind, nur das Unreife [heiße Frucht], und nicht der Weintraubenansatz, und er lehrt: alle anderen Bäume, sobald sie [Frucht] hervorbringen!?

11Vielmehr, erwiderte Raba, Schutz der Frucht heißt es nur dann, wenn die Frucht abstirbt, falls man den Schutz entfernt, hierbei aber stirbt die Frucht nicht ab, wenn man ihn auch entfernt.

12Einst entfernte man die Blüte eines Granatapfels, und der Granatapfel verdorrte; man entfernte die Blüte [des Blumenkelches], und der Blumenkelch blieb erhalten.

13Die Halakha ist wie Mar b. R. Aši, der die Kerne weggeworfen und die Schale gegessen hat. Und da sie bezüglich des Ungeweihten keine Früchte sind, sind sie auch bezüglich des Segensspruches keine Früchte, man spricht über sie nicht den Segen ‘Der die Baumfrucht erschafft’, sondern ‘Der die Erdfrucht erschafft’.

14Über Pfeffer [spreche man], wie R. Šešeth sagt, ‘Alles entsteht durch sein Wort’, und wie Raba sagt, überhaupt nichts. Raba richtet sich hierin nach seiner Ansicht, denn Raba sagte, wer am Versöhnungstage Pfeffer kaut, sei straffrei, wer Ingwer am Versöhnungstage kaut, sei straffrei.

15Man wandte ein: R. Meír sagte: Wenn es heißt: ihr sollt ihn Ungeweihtes sein lassen, seine Frucht, so weiß ich ja, daß ein Baum eßbarer Frucht gemeint ist, wozu heißt es: Bäume eßbarer Frucht? – um einen Baum einzuschließen, dessen Holz und Früchte den gleichen Geschmack haben, nämlich die Pfefferpflanze, dich zu lehren, daß die Pfefferpflanze dem Gesetze vom Ungeweihten unterliegt, und dich zu lehren, daß es im Jisraélland an nichts fehle, wie es heißt: ein Land, in dem du nicht in Dürftigkeit Brot essen wirst, darin an nichts mangelt. –

16Das ist kein Einwand; das eine gilt von eingemachtem, und das andere von trockenem.

17Die Rabbanan sprachen zu Meremar: Ist denn, wer Ingwer am Versöhnungstage kaut, straffrei, Raba sagte ja, das indische Ingwermus sei [zum Genuß] erlaubt, und man spreche darüber den Segen ‘Der die Bodenfrucht erschafft’!? – Das ist kein Einwand; das eine gilt von eingemachtem und das andere von trockenem.

18Über den Topfpudding, ebenso Graupenbrei spreche man, wie R. Jehuda sagt, ‘Alles entsteht durch sein Wort’, und wie R. Kahana sagt, ‘Der allerlei Speisen erschafft’. Bezüglich des gewöhnlichen Graupenbreies stimmen alle überein, daß man ‘Der allerlei Speisen erschafft’ spreche, sie streiten nur über den Graupenbrei nach Art eines Topfpuddings: R. Jehuda sagt, ‘Alles’, denn er ist der Ansicht, der Honig sei die Hauptsache, R. Kahana sagt, ‘Der allerlei Speisen erschafft‘, denn er ist der Ansicht, das Mehl sei die Hauptsache. R. Joseph sagte: Die Ansicht R. Kahanas ist einleuchtender, denn Rabh und Šemuél sagten beide, über alles, worin eine der fünf Getreidearten enthalten ist, spreche man den Segen ‘Der allerlei Speisen erschafft’.

19Der Text. Rabh und Šemuél sagten beide: Über alles, worin eine der fünf Getreidearten enthalten ist, spreche man den Segen ‘Der allerlei Speisen erschafft’. Ferner wurde gelehrt: Rabh und Šemuél sagten beide: Über alles, was aus einer der fünf Getreidearten besteht, spreche man den Segen ‘Der allerlei Speisen erschafft’.

20Und [beide Lehren] sind nötig; würde es nur von dem, was besteht, gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil es sein Wesen behält, nicht aber gelte dies von Mischungen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.