Berachot — Blatt 53a

1wollte man sagen, von der Arbeit nicht gefeiert, selbst einer erlaubten Arbeit, so wird ja gelehrt, daß man über ein für eine Wöchnerin oder für einen Kranken verwendetes Licht den Segen spreche!?

2R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Unter ‘gefeiert’ ist zu verstehen, für verbotene Arbeit gefeiert. Desgleichen wird gelehrt: Über eine Lampe, die den ganzen Tag hindurch gebrannt hat, spreche man am Ausgang des Šabbaths den Segensspruch.

3Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Nichtjude an einem Lichte eines Jisraéliten, oder ein Jisraélit an einem Lichte eines Nichtjuden angezündet hat, so darf man darüber den Segen sprechen; wenn ein Nichtjude an einem Lichte eines Nichtjuden, so darf man darüber den Segen nicht sprechen. –

4Wenn ein Nichtjude an dem eines Nichtjuden wohl deshalb nicht, weil es nicht gefeiert hat, und auch wenn ein Jisraélit an dem eines Nichtjuden, hat es ja nicht gefeiert!?

5Wolltest du erwidern, das verbotene [Licht] sei geschwunden, und dieses sei ein anderes, und im Besitze des Jisraéliten entstanden, so wird ja gelehrt, wer [am Šabbath] eine Flamme auf die Straße hinausbringt, sei strafbar; wieso ist er strafbar, was er genommen, legt er nicht nieder, und was er niederlegt, hat er nicht genommen!? –

6Vielmehr, das verbotene [Licht] besteht weiter, den Segen aber spricht er über das hinzukommende, das erlaubt ist. – Demnach sollte dies auch dann gelten, wenn ein Nichtjude an dem eines Nichtjuden!? –

7Dem ist auch so, dies ist aber eine Vorsichtsmaßregel mit Rücksicht auf einen einzigen Nichtjuden und eine einzige Flamme.

8Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand außerhalb der Stadt geht und ein Licht sieht, so spreche er darüber, wenn die Mehrzahl [der Einwohner] Nichtjuden sind, den Segen nicht, und wenn die Mehrzahl Jisraéliten sind, spreche er ihn wohl. –

9Dies widerspricht sich ja selbst: du sagst, wenn die Mehrzahl Nichtjuden sind, spreche er den Segen nicht, wonach er ihn spreche, wenn Hälfte gegen Hälfte, nachher aber lehrt er, daß er ihn spreche, wenn die Mehrzahl Jisraéliten sind, wonach er ihn nicht spreche, wenn Hälfte gegen Hälfte!? –

10Tatsächlich spreche er ihn auch, wenn Hälfte gegen Hälfte, da er aber im Anfangssatze «Mehrzahl Nichtjuden» lehrt, lehrt er auch im Schlußsätze «Mehrzahl Jisraéliten».

11Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand außerhalb der Stadt geht und ein Kind mit einer Fackel in der Hand sieht, so untersuche er, ist es ein jisraélitisches, so spreche er darüber den Segen, ist es ein nichtjüdisches, so spreche er ihn nicht. –

12Weshalb nur ein Kind, dies gilt ja auch von einem Erwachsenen!?

13R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Dies gilt kurz vor Sonnenuntergang; ist es ein Erwachsener, so ist es sicher ein Nichtjude, ist es ein Kind, so kann es auch ein jisraélitisches sein, das zufällig zu einer solchen gekommen ist.

14Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand außerhalb der Stadt geht und ein Feuer sieht, so spreche er, wenn es dick wie aus einem Schmelzofen ist, darüber den Segen, wenn aber nicht, so spreche er ihn nicht. –

15Eines lehrt, über das Licht eines Schmelzofens spreche man den Segen, und ein Anderes lehrt, man spreche darüber den Segen nicht!? –

16Das ist kein Widerspruch; das eine zu Beginn, das andere am Schluß. –

17Eines lehrt, über das Licht eines Ofens und eines Herdes spreche man den Segen, und ein Anderes lehrt, man spreche darüber den Segen nicht!? –

18Das ist kein Widerspruch; das eine zu Beginn, das andere am Schluß. –

19Eines lehrt, über das Licht in einem Bethause oder einem Lehrhause spreche man den Segen, und ein Anderes lehrt, man spreche darüber den Segen nicht!? –

20Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn ein hochgeachteter Mann anwesend ist, und das andere, wenn kein hochgeachteter Mann anwesend ist.

21Wenn du willst, sage ich: das eine und das andere, wenn ein hochgeachteter Mann anwesend ist, dennoch ist dies kein Widerspruch; das eine, wenn ein Kastellan vorhanden ist, das andere, wenn kein Kastellan vorhanden ist.

22Wenn du aber willst, sage ich: das eine und das andere, wenn ein Kastellan vorhanden ist, dennoch ist dies kein Widerspruch; das eine, wenn Mondschein vorhanden ist, das andere, wenn kein Mondschein vorhanden ist.

23Die Rabbanan lehrten: Wenn sie im Lehrhause sitzen, und man ihnen Licht bringt, so spreche, wie die Schule Šammajs sagt, jeder den Segen für sich; die Schule Hillels sagt, einer spreche den Segen für alle, denn es heißt : in der Masse des Volkes ist die Pracht des Königs. –

24Einleuchtend ist die Ansicht der Schule Hillels, den sie gibt einen Grund an, was aber ist der Grund der Schule Šammajs? – Sie ist dieser Ansicht wegen der Störung im Lehrhause.

25Desgleichen wird auch gelehrt: Die aus dem Hause R. Gamliéls pflegten im Lehrhause nicht ‘zur Genesung’ zu sagen, wegen der Störung im Lehrhause.

26MAN SPRECHE DEN SEGEN NICHT ÜBER LICHT UND ÜBER WOHLGERÜCHE VON LEICHEN. Aus welchem Grunde? – Das Licht wird [dem Toten] zu Ehren angezündet, die Wohlgerüche sind, um den Geruch zu vertreiben.

27R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Würde man [das Licht vor dem Toten] bei Tag und bei Nacht tragen, so spreche man darüber nicht den Segen, würde man es aber vor ihm nur bei Nacht tragen, so spreche man darüber den Segen.

28R. Hona sagte: Über Wohlgerüche im Aborte und über Öl, mit dem man den Schmutz entfernt, spreche man nicht den Segen. – Demnach spreche man den Segen nicht über das, was nicht zum Riechen ist.

29Dagegen ist [aus folgender Lehre] einzuwenden: Wenn jemand in den Laden eines Gewürzkrämers eintritt und den Duft riecht, so spreche er den Segen nur einmal, auch wenn er da den ganzen Tag verweilt; wenn er aber fortwährend ein und aus geht, so spreche er den Segen jedesmal.

30Da ist ja [der Laden] nicht zum Riechen da, dennoch spreche man den Segen!? – Auch dieser ist zum Riechen da, damit die Leute riechen und zu ihm kaufen kommen.

31Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand außerhalb der Stadt geht und einen Duft riecht, so spreche er, wenn die Mehrzahl [der Einwohner] Nichtjuden sind, den Segen nicht, und wenn die Mehrzahl Jisraéliten sind, spreche er ihn wohl. R. Jose sagt, auch wenn die Mehrzahl Jisraéliten sind, spreche er den Segen nicht, weil die Töchter Jisraéls zwecks Zauberei räuchern. –

32Räuchern denn alle zwecks Zauberei!? – Eine Minderheit räuchert zwecks Zauberei, und eine Minderheit, um die Kleider zu durchräuchern, somit räuchert die Mehrzahl nicht zum Riechen, und wenn es bei der Mehrzahl nicht zum Riechen erfolgt, spreche man den Segen nicht.

33R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Wer an den Vorabenden des Šabbaths in Ṭiberjas oder an den Ausgangsabenden des Šabbaths in Sepphoris geht und einen Duft riecht, spreche darüber keinen Segen, weil es sicher ist, daß er nur, um die Kleider zu durchräuchern, bereitet wurde.

34Die Rabbanan lehrten: Wer in einer Straße des Götzendienstes geht und mit Willen riecht, ist ein Sünder.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.