Beza — Blatt 12b

1wegen des Feueranzündens.

2Da sprach dieser zu ihm: Geh, lehre dies draußen: vom Anzünden und vom Kochen ist dies nie gelehrt worden, und wenn du glaubst, es sei wohl gelehrt worden, so wird dies die Ansicht der Schule Šammajs sein, nach der man nicht sage, da das Hinaustragen für das Nötige erlaubt worden ist, sei es auch für das Unnötige erlaubt, und ebenso sage man hierbei nicht, da das Feueranzünden für das Nötige erlaubt worden ist, sei es auch für das Unnötige erlaubt;

3nach der Schule Hillels aber, nach der man sage, da das Hinaustragen für das Nötige erlaubt worden ist, sei es auch für das Unnötige erlaubt, ist es auch hierbei, da das Feueranzünden für das Nötige erlaubt worden ist, auch für das Unnötige erlaubt.

4DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE AM FESTTAGE DEM PRIESTER NICHT DIE TEIGHEBE UND DIE PRIESTERGABEN BRINGEN, EINERLEI OB SIE GESTERN ABGEHOBEN WORDEN SIND ODER HEUTE ABGEHOBEN WORDEN SIND; DIE SCHULE HILLELS ERLAUBT DIES.

5DIE SCHULE ŠAMMAJS SPRACH ZU IHNEN: ES IST JA EINE ANALOGIE: DIE TEIGHEBE UND DIE PRIESTERGABEN GEHÖREN ZU DEN GEFÄLLEN DES PRIESTERS UND DIE HEBE GEHÖRT EBENFALLS ZU DEN GEFÄLLEN DES PRIESTERS, WIE MAN IHM DIE HEBE NICHT HINBRINGEN DARF, EBENSO DARF MAN DIE PRIESTERGABEN NICHT HINBRINGEN.

6DIE SCHULE HILLELS ERWIDERTE: NEIN, WENN IHR DIES VON DER HEBE SAGT, DIE MAN [AM FESTE] ABZUHEBEN NICHT BEFUGT IST, WOLLT IHR DIES AUCH VON DEN PRIESTERGABEN SAGEN, DIE MAN ABZUHEBEN BEFUGT IST!?

7GEMARA. Sie glaubten, heute abgehoben und heute geschlachtet, beziehungsweise gestern abgehoben und gestern geschlachtet, somit lehrt unsere Mišna weder nach R. Jose noch nach R. Jehuda, sondern nach den Anderen. Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man Priestergaben, die am Vorabend des Festes abgehoben wurden, zusammen mit den Priestergaben, die von einem heute geschlachteten [Vieh] heute abgehoben wurden, hinbringen darf, sie streiten nur, ob man sie allein hinbringen darf; die Schule Šammajs sagt, man dürfe sie nicht hinbringen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe sie hinbringen.

8Die Schule Šammajs deduzierte: Die Teighebe und die Priestergaben gehören zu den Gefällen des Priesters und die Hebe gehört ebenfalls zu den Gefällen des Priesters, wie man die Hebe nicht hinbringen darf, ebenso darf man die Priestergaben nicht hinbringen. Die Schule Hillels erwiderte: Nein; wenn ihr dies von der Hebe sagt, die man [am Feste] abzuheben nicht befugt ist, wollt ihr dies auch von den Priestergaben sagen, die man abzuheben befugt ist!?

9R. Jose sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man die Priestergaben hinbringen darf, sie streiten nur über die Hebe; die Schule Šammajs sagt, man dürfe sie nicht hinbringen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe sie wohl hinbringen. Die Schule Hillels deduzierte: Die Teighebe und die Priestergaben gehören zu den Gefällen des Priesters und die Hebe gehört ebenfalls zu den Gefällen des Priesters; wie man die Priestergaben hinbringen darf, ebenso darf man die Hebe hinbringen. Die Schule Šammajs erwiderte: Nein; wenn ihr dies von den Priestergaben sagt, die man [am Feste] abzuheben befugt ist, wollt ihr dies auch von der Hebe sagen, die man abzuheben nicht befugt ist!?

10Andere sagen: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man die Hebe nicht hinbringen darf, sie streiten nur über die Priestergaben; die Schule Šammajs sagt, man dürfe sie nicht hinbringen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe sie wohl hinbringen. Sie lehrt also nach den Anderen, und nicht nach R. Jehuda.

11Raba erwiderte: Heißt es etwa: heute abgehoben und heute geschlachtet, es heißt ja nur: [heute] abgehoben, wenn nämlich [das Vieh] gestern geschlachtet wurde. – Also nach R. Jehuda und nicht nach den Anderen? – Du kannst auch sagen nach den Anderen, denn [sie sprechen] von den des gestern Geschlachteten. –

12Demnach sagen sie ja dasselbe wie R. Jehuda!? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen beim Nebenherigen.

13R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose. R. Tobi, Sohn des R. Neḥemja, hatte einen Krug Wein von Hebe, Da kam er vor R. Joseph und fragte ihn: Darf ich ihn heute dem Priester bringen? Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: die Halakha ist wie R. Jose.

14Der Hauswirt des Raba b. R. Ḥanan hatte Bündel Senfstengel und fragte ihn: Darf man sie am Festtage zerreiben und davon essen? Er wußte es nicht. Hierauf kam er vor Raba, und dieser erwiderte: Man darf am Festtage Ähren zerreiben und Schoten zerbröckeln.

15Abajje wandte gegen ihn ein: Wer am Vorabend des Šabbaths Ähren zerreibt, darf sie am folgenden Tage voll Hand in Hand worfeln und essen, jedoch nicht in einem Körbchen oder einer Schüssel.

16Wer am Vorabend des Festes Ähren zerreibt, darf sie am folgenden Tage nach und nach worfeln und essen, sogar in einem Körbchen oder einer Schüssel, jedoch nicht auf einem Tablett, in einer Schwinge oder einem Siebe. Nur wenn am Vorabend des Festes, nicht aber, wenn am Festtage selbst!? –

17Du kannst auch sagen, wenn am Festtage selbst, da er es aber im Anfangssatze vom Vorabend des Šabbaths lehrt, lehrt er auch im Schlußsatze vom Vorabend des Festes. –

18Demnach gibt es ja Hebe, die man [am Feste] abzuheben befugt ist, während wir gelernt haben: Nein, wenn ihr dies von der Hebe sagt, die man abzuheben nicht befugt ist &c.!? –

19Das ist kein Einwand;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.