Beza — Blatt 13a

1das eine, nach Rabbi und das andere nach R. Jose b. R. Jehuda. Es wird nämlich gelehrt: Hat man Ähren eingebracht, um daraus Teig zu machen, so darf man davon gelegentlich essen und ist [von der Hebe] frei;

2wenn aber, um sie zu zerreiben, so sind sie nach Rabbi [zur Hebe] pflichtig und nach R. Jose b. R. Jehuda frei. –

3Aber nach R. Jose b. R. Jehuda kann dies ja vorkommen, wenn man nämlich Ähren eingebracht hat, um daraus Teig zu machen, und man sich am Festtage sie nur zu zerreiben überlegt, sodaß sie an diesem Tage zehntpflichtig werden!? –

4Vielmehr, unter ‘Hebe’ ist die Hebe der meisten [Fälle] zu verstehen.

5Abajje sagte: Der Streit besteht nur über Ähren, über Hülsenfrüchte aber stimmen alle überein, daß Bündel zehntpflichtig sind.

6Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn jemand unverzehntete Bündel Bockshornklee hat, so entkörne er sie und berechne die Menge der Saatkörner und sondere [den Zehnten] nur von den Saatkörnern ab und nicht von den Stengeln. Wahrscheinlich nach R. Jose b.R. Jehuda, welcher sagt, [Bündel] seien sonst nicht zehntpflichtig, diese aber wohl. –

7Nein, nach Rabbi. Nach Rabbi gilt dies ja auch von Ähren, wieso nur Bockshornklee!? –

8Wenn nach R. Jose b.R. Jehuda, so sollte er es von anderen Arten Hülsenfrüchten lehren, und umsomehr Bockshornklee!?

9Vielmehr ist dies vom Bockshornklee zu lehren nötig; man könnte glauben, da die Stengel den Geschmack der Frucht haben, sei [der Zehnte] auch von den Stengeln abzusondern, so lehrt er uns.

10Manche lesen: Abajje sagte: der Streit besteht nur über Ähren, über Hülsenfrüchte aber stimmen alle überein, daß Bündel nicht zehntpflichtig sind. Man wandte ein: Wenn jemand unverzehntete Bündel Bockshornklee hat, so entkörne er sie, berechne die Menge der Saatkörner und sondere den [Zehnten] nur von den Saatkörnern und nicht von den Stengeln ab. Doch wohl unverzehntet inbetreff der großen Hebe!? –

11Nein, inbetreff der Zehnthebe.

12Dies nach R. Abahu im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, denn R. Abahu sagte im Namen des R. Šimo͑n b.Laqiš: Der erste Zehnt, den man noch von den Halmen abgesondert hat,

13wird durch den Namen zur Zehnthebe pflichtig.

14Wozu braucht [der Levite] sie zu entkörnen, er kann ja [zum Priester] sagen: Wie man sie mir gegeben hat, so gebe ich sie dir!? Raba erwiderte: Dies ist eine Maßregelung.

15Ebenso wird auch gelehrt: Wenn man dem Leviten den Zehnten in Halmen gegeben hat, so muß er sie dreschen, wenn in Trauben, so muß er Wein daraus machen, wenn in Oliven, so muß er daraus Öl machen, und erst dann sondere er die Zehnthebe ab und gebe sie dem Priester. Wie nämlich die große Hebe

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.