Beza — Blatt 15a
1Vielmehr, dies gilt von harten [Stoffen]. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte nämlich, die harten Filzdecken aus Nereš seien erlaubt.
2R. Papa sagte: Pantoffeln sind nicht als Mischgewebe verboten. Raba sagte: Geldbeutel sind als Mischgewebe nicht [verboten]. Saatbeutel sind als Mischgewebe [verboten]. R. Aši sagte, weder diese noch jene sind als Mischgewebe verboten, weil man sich mit diesen nicht wärmt.
3JEDOCH KEINE GENAGELTE SANDALE. Warum keine genagelte Sandale? – Wegen jenes Ereignisses.
4Abajje sagte: Eine genagelte Sandale darf man [am Feste] nicht anziehen, wohl aber umhertragen. Man darf sie nicht anziehen wegen jenes Ereignisses; man darf sie umhertragen, denn er lehrt, man dürfe sie nicht schicken, und wenn man sagen wollte, man dürfe sie nicht umher tragen, so brauchte ja, wenn sogar das Umhertragen verboten ist, dies nicht vom Schicken gelehrt zu werden.
5UND KEINEN UNGENÄHTEN SCHUH. Selbstverständlich!? – Sogar in dem Falle, wenn er mit Stiften befestigt ist.
6R. JEHUDA SAGT, AUCH KEINEN WEISSEN SCHUH. Es wird gelehrt: R. Jehuda erlaubt den schwarzen und verbietet den weißen, weil er noch der Schmiere bedarf; R. Jose verbietet den schwarzen, weil er noch geglättet werden muß.
7Sie streiten aber nicht; der eine nach dem Brauche seiner Ortschaft und der andere nach dem Brauche seiner Ortschaft. In der Ortschaft des einen fertigte man ihn mit der Fleischseite nach innen, und in der Ortschaft des anderen fertigte man ihn mit der Fleischseite nach außen.
8DIE REGEL IST: WAS MAN AM FESTTAGE BENUTZT, DARF MAN AUCH [AM FESTTAGE] SCHICKEN. R. Šešeth erlaubte den Jüngern, am Festtage Tephillin zu schicken. Abajje sprach zu ihm: Wir haben ja aber gelernt, man dürfe nur das schicken, was man am Festtage auch benutzt!? – Er meint es wie folgt: was man am Wochentage benutzt, darf man am Festtage schicken.
9Abajje sprach: Da wir uns nun mit den Tephillin befassen, wollen wir darüber etwas sagen: Wenn jemand [am Vorabend des Šabbaths] mit den Tephillin am Haupte sich auf dem Heimwege befindet und die Sonne untergeht, so bedecke er sie mit der Hand, bis er nach Hause kommt. Wenn jemand mit den Tephillin am Haupte im Lehrhause sitzt und die Heiligkeit des [Šabbath-]Tages eintritt, so bedecke er sie mit der Hand, bis er nach Hause kommt.
10R. Hona, Sohn des R. Iqa, wandte ein: Wenn jemand mit den Tephillin am Haupte sich auf dem Heimwege befindet und die Heiligkeit des Tages eintritt, so bedecke er sie mit der Hand, bis er das der Stadtmauer nächstgelegene Haus erreicht. Wenn jemand [mit den Tephillin am Haupte] im Lehrhause sitzt und die Heiligkeit des Tages eintritt, so bedecke er sie mit der Hand, bis er das dem Lehrhause nächstgelegene Haus erreicht!? –
11Das ist kein Einwand; das eine, wenn sie da aufgehoben sind, das andere, wenn sie da nicht aufgehoben sind. –
12Wieso lehrt er dies, wenn sie da nicht aufgehoben sind, von dem Falle, wenn am Haupte, dies gilt ja auch von dem Falle, wenn sie auf der Erde liegen!? Es wird nämlich gelehrt: Wer [am Šabbath] Tephillin findet, bringe sie paarweise heim. –
13Das ist kein Einwand; das eine, wenn sie vor Dieben und vor Hunden aufgehoben sind, das andere, wenn sie nur vor Hunden und nicht vor Dieben aufgehoben sind.
14Man könnte glauben, die Mehrheit der Plünderer besteht ja aus Jisraéliten, die sie nicht mißächtlich behandeln, so lehrt er uns.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.