Beza — Blatt 26a
1HATTE ES [BEREITS VORHER] EIN GEBRECHEN, SO HOLE MAN ES HERAUF UND SCHLACHTE ES, WENN ABER NICHT, SO DARF MAN ES NICHT SCHLACHTEN. R. ŠIMO͑N SAGT, IST DAS GEBRECHEN NICHT BEREITS AM TAGE [VORHER] BEMERKT WORDEN, SEI ES KEIN VORRÄTIGES.
2GEMARA. Worin besteht ihr Streit: wollte man sagen, ob man Gebrechen untersuchen darf, R. Jehuda sei der Ansicht, man dürfe am Feste Gebrechen untersuchen, und R. Šimo͑n sei der Ansicht, man dürfe am Feste Gebrechen nicht untersuchen, so sollten sie doch streiten, ob man Gebrechen untersuchen dürfe!? –
3Von einem in eine Grube gefallenen Erstgeborenen ist es besonders zu lehren nötig. Man könnte glauben, man dürfe wegen der Tierquälerei eine List anwenden und es heraufholen, nach R. Jehošua͑, so lehrt er uns. –
4Wieso heißt es demnach: darf man es nicht schlachten, es müßte ja heißen: darf man es nicht heraufholen und schlachten!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn man es bereits heraufgeholt hat; man könnte glauben, man dürfe es dann schlachten, so lehrt er uns. –
5Wieso schlachten, es ist ja gebrechenfrei!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn es ein Gebrechen bekommen hat. – Es ist ja Abgesondertes!? –
6Vielmehr, wenn es am Vorabend des Festes ein vorübergehendes Gebrechen hatte und jetzt ein bleibendes hat; man könnte glauben, da man mit diesem gerechnet hat, dürfe man es schlachten, so lehrt er uns.
7Die Rabbanan lehrten: Wenn ein gebrechenfreies Erstgeborenes in eine Grube gefallen ist, so steige, wie R. Jehuda der Fürst sagt, ein Sachkundiger hinab und untersuche es; hat es ein Gebrechen, so hole man es herauf und schlachte es, wenn aber nicht, so schlachte man es nicht. R, Šimo͑n b.Menasja sprach zu ihm: Sie sagten ja, man dürfe am Festtage keine Gebrechen untersuchen!? Vielmehr, hat es ein Gebrechen am Vorabend des Festes bekommen, so darf man es am Festtage nicht untersuchen, hat es ein Gebrechen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.