Beza — Blatt 26b
1am Festtage bekommen, so ist es, wie R. Šimo͑n sagt, kein Vorrätiges; sie stimmen jedoch überein, daß, wenn es mit einem Gebrechen geboren wurde, es Vorrätiges sei.
2Rabba b.R. Hona trug vor: Wird es mit dem Gebrechen geboren, so darf man es von vornherein am Festtage untersuchen. R. Naḥman sprach zu ihm: Mein Vater lehrte, daß, wenn man übertreten und es untersucht hat, es untersucht sei, und du sagst, man dürfe es von vornherein untersuchen!?
3Abajje sprach: Die Ansicht des Rabba b.R. Hona ist einleuchtender. Es werden nämlich drei Fälle gelehrt: hat es ein Gebrechen am Vorabend des Festes bekommen, so darf man es am Festtage nicht untersuchen; von vornherein nicht, ist es aber geschehen, so ist nichts dabei.
4Hat es ein Gebrechen am Festtage bekommen, so ist es, wie R. Šimo͑n sagt, kein Vorrätiges; auch dann nicht, wenn bereits geschehen. Sodann heißt es: sie stimmen jedoch überein, daß, wenn es mit einem Gebrechen geboren wird, es Vorrätiges sei; auch von vornherein. –
5Aber als R. Oša͑ja kam, brachte er ja folgende Lehre mit: Ob es das Gebrechen am Vorabend des Festes bekommen hat oder am Festtage selbst: die Weisen sagen, es sei kein Vorrätiges!? –
6Dem widerspricht ja jene [Lehre]!? – Jene hat Ada b.Ukhmi korrumpiert und gelehrt.
7R. Naḥman b.Jiçḥaq sprach: Dies geht auch aus unserer Mišna hervor, denn diese lehrt: R. Šimo͑n sagt, ist das Gebrechen nicht bereits am Vorabend des Festes bemerkt worden, sei es kein Vorrätiges. Was heißt ‘ist das Gebrechen nicht bemerkt worden’: wollte man sagen, überhaupt nicht bemerkt worden, so ist es ja selbstverständlich, braucht dies denn gelehrt zu werden!?
8Doch wohl nicht am Vorabend des Festes von einem Sachkundigen untersucht, ob es ein bleibendes oder vorübergehendes Gebrechen ist, und er lehrt, es sei nicht Vorrätiges. Schließe hieraus.
9Hillel fragte Rabba: Gibt es Abgesondertes für die Hälfte des Šabbaths oder nicht? – In welchem Falle: waren sie bei Dämmerung verwendbar, so waren sie ja verwendbar, und waren sie dann nicht verwendbar, so waren sie ja nicht verwendbar. –
10In dem Falle, wenn sie [bei Dämmerung] verwendbar waren, nachher aber unverwendbar wurden und dann wieder verwendbar geworden sind. Wie ist es nun?
11Dieser erwiderte: Es ist Abgesondertes. Jener wandte gegen ihn ein: Sie stimmen jedoch überein, daß, wenn es mit einem Gebrechen geboren wurde, es Vorrätiges sei. Weshalb nun, man sollte doch sagen, dieses Erstgeborene war ursprünglich durch die Mutter verwendbare, ist später durch seine Geburt unverwendbar und durch die Untersuchung das Sachkundigen wieder verwendbar geworden!?
12Abajje, nach anderen R. Saphra, erwiderte: Wenn die Sachkundigen [bei der Geburt] anwesend waren.
13Manche lesen: Dieser erwiderte: Es gibt kein Abgesondertes für die Hälfte des Šabbaths. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Sie stimmen jedoch über ein, daß, wenn es mit einem Gebrechen geboren wurde, es Vorrätiges sei. Dieses Erstgeborene war ja ursprünglich durch die Mutter verwendbar, ist später durch seine Geburt unverwendbar und durch die Untersuchung des Sachkundigen wieder verwendbar geworden.
14Abajje, nach anderen R. Saphra, erwiderte: Wenn die Sachkundigen [bei der Geburt] anwesend waren. –
15Komm und höre: Wenn jemand Trauben ißt und [einen Teil] zurückläßt und aufs Dach bringt, um daraus Rosinen zu machen, oder Feigen ißt und [einen Teil] zurückläßt und aufs Dach bringt, um daraus Dörrfeigen zu machen, so darf er [am Feste] davon nur dann essen, wenn er sie noch am Tage reserviert hat; dasselbe gilt auch von Pfirsichen, Quitten und anderen Arten von Früchten.
16In welchem Falle: waren sie [am Vorabend] verwendbar, so ist ja das Reservieren nicht nötig, und waren sie dann nicht verwendbar, so nützt ja das Reservieren nicht!?
17Wolltest du sagen, wenn man nicht weiß, ob sie verwendbar waren oder nicht, so sagte ja R. Kahana, abgesonderte Trockenfrüchte seien, wenn sie getrocknet haben, erlaubt, auch wenn der Eigentümer es nicht weiß.
18Doch wohl, wenn sie bereits verwendbar waren, später aber unverwendbar und dann wieder verwendbar geworden sind. Wozu ist das Reservieren nötig, wenn du sagst, es sei kein Abgesondertes? –
19Was nutzt, wenn es Abgesondertes ist, das Reservieren!? Vielmehr gilt dies von dem Falle, wenn sie halb verwendbar waren. Manche essen solche und manche essen sie nicht: reserviert man sie, so tut man dies kund, reserviert man sie nicht, so tut man es nicht kund.
20R. Zera sprach: Komm und höre [einen Einwand] von Bohnen und Linsen: Bohnen und Linsen sind ja ursprünglich zum Kauen verwendbar, tut man sie in den Topf, so werden sie unverwendbar und
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.