Beza — Blatt 27a
1wenn sie gar werden, so sind sie erlaubt!?
2Abajje erwiderte: Nach deinem Einwand ist ja von gekochten Speisen allgemein einzuwenden: solche sind ja bei Dämmerung kochend, dennoch ißt man sie abends!?
3Vielmehr ist es; wenn sie durch Menschenhände verwendbar werden, überhaupt nicht fraglich, fraglich ist es nur, wenn sie durch den Himmel verwendbar werden.
4R. Jehuda der Fürst hatte ein Erstgeborenes und schickte es zu R. Ami; dieser aber wollte es nicht untersuchen. Da sprach R. Zeriqa, nach anderen R. Jirmeja, zu ihm: [Bei einem Streite] zwischen R. Jehuda und R. Šimo͑n ist ja die Halakha wie R. Jehuda!? Hierauf schickte er es zu R. Jiçḥaq dem Schmied, und auch dieser wollte es nicht untersuchen. Da sprach R. Jirmeja, nach anderen R. Zeriqa, zu ihm: [Bei einem Streite] zwischen R. Jehuda und R.Šimo͑n ist ja die Halakha wie R. Jehuda!?
5R. Abba sprach zu ihm: Weshalb ließest du die Rabbanan nicht nach R. Šimo͑n entscheiden!? Dieser fragte: Welche [Stütze] hast du denn? Jener erwiderte: Folgendes sagte R. Zera: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n.
6Da rief einer: Möge es mir beschieden sein, dort hinzukommen und diese Lehre aus dem Munde des Meisters zu hören! Als dieser dahin kam und R. Zera traf, fragte er ihn: Lehrte der Meister, die Halakha sei wie R. Šimo͑n? Dieser erwiderte: Nein, ich sagte nur, [seine Ansicht] sei zu bevorzugen,
7denn unsere Mišna lehrt: R. Šimo͑n sagt, ist das Gebrechen nicht bereits am Tage vorher bemerkt worden, so sei es kein Vorrätiges, und eine Barajtha lehrt dasselbe im Namen der Weisen; es ist also zu entnehmen, daß seine Ansicht zu bevorzugen ist. –
8Wie bleibt es damit? R.Joseph erwiderte: Komm und höre: Es hängt an festen Seilen. R. Šimo͑n b.Pazi sagte nämlich im Namen des R. Jehošua͑ b.Levi im Namen des R. Jose b.Saúl im Namen Rabbis im Namen der heiligen Gemeinde zu Jerušalem, R. Šimo͑n [b.Menasja] und seine Genossen haben gesagt, die Halakha sei wie R. Meír. –
9‘Haben gesagt’, diese waren ja bedeutend früher als er!? – Vielmehr, sie lehrten nach der Ansicht R. Meírs, denn wir haben gelernt:
10Wenn man das Erstgeborene schlachtet und erst nachher das Gebrechen [einem Sachkundigen] zeigt, so ist es nach R. Jehuda erlaubt; R. Meír sagt, da es ohne Sachkundigen geschlachtet worden sei, sei es verboten. R. Meír ist somit der Ansicht, die Untersuchung des Erstgeborenen gleiche nicht der Untersuchung auf Totverletzung: die Untersuchung des Erstgeborenen erfolgt beim Leben und die Untersuchung auf Totverletzung erfolgt nach dem Schlachten;
11und hieraus, daß die Untersuchung auf Totverletzung auch am Festtage und die Untersuchung des Erstgeborenen nur am Vorabend des Festes erfolgen darf.
12Abajje sprach zu ihm: Streiten sie denn über die Untersuchung von Gebrechen, sie streiten ja über die Maßregelung!? Rabba b.Bar Ḥana sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Alle stimmen über ein, daß [die Untersuchung] auf ein Augenhäutchen verboten sei, weil es sich verändert,
13sie streiten nur über ein Gebrechen am Körper: R. Meír ist der Ansicht, man berücksichtige bei Gebrechen am Körper Gebrechen am Auge, während R. Jehuda der Ansicht ist, man berücksichtige es nicht.
14R. Naḥman b.Jiçḥaq sprach: Dies geht auch aus der Mišna hervor, denn er lehrt: R. Meír sagt, da es ohne Sachkundigen geschlachtet worden ist, sei es verboten, schließe hieraus, daß dies nur eine Maßregelung ist. Schließe hieraus.
15Ami aus Vardina pflegte die Erstgeborenen im Hause des Fürsten zu untersuchen, am Festtage aber untersuchte er nicht. Als man dies R. Ami erzählte, sprach er: Er tut recht, daß er nicht untersucht. – Dem ist ja aber nicht so, R. Ami selbst untersuchte ja!?– R. Ami untersuchte am Tage vorher,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.