Beza — Blatt 30a
1STROHHAUFEN ANFANGEN, NICHT ABER DAS HOLZ AUF DEM TROCKENHOFE.
2GEMARA. Es wird gelehrt: Ist es auf ungewöhnliche Weise nicht möglich, so ist es erlaubt.
3Raba führte in Maḥoza ein, das, was man sonst auf einer Hebestange trägt, [am Feste] auf einer Traggabel zu tragen, was man sonst auf einer Traggabel trägt, auf einem Joche zu tragen, was man sonst auf einem Joche trägt, auf Trägern zu tragen, und auf das, was man sonst auf Trägern trägt, ein Tuch auszubreiten; ist es aber nicht möglich, so ist es [auf gewöhnliche Weise] erlaubt, denn der Meister sagte, ist es auf ungewöhnliche Weise nicht möglich, sei es erlaubt.
4R. Ḥanan b.Raba sprach zu R. Aši: Die Rabbanan sagten, daß am Festtage [jede Arbeit], soweit es möglich ist, auf ungewöhnliche Weise erfolge, weshalb sagen wir den Frauen nichts, wenn sie am Festtage ohne jede Änderung mit ihren Krügen Wasser schöpfen!?
5Dieser erwiderte: Weil es nicht anders möglich ist; wie sollten sie es denn anders machen: sollte etwa, die gewöhnlich mit einem großen Kruge schöpft, mit einem kleinen schöpfen, so würde sie ja den Weg erweitern;
6sollte etwa, die gewöhnlich mit einem kleinen Kruge schöpft, mit einem großen schöpfen, so würde sie ja die Last erschweren; sollte sie [den Krug] mit einem Deckel zudecken, so könnte sie ja, wenn er herabfällt, ihn zu tragen veranlaßt werden; sollte sie ihn festbinden, so könnte sie ja, wenn er sich löst, ihn festzubinden veranlaßt werden; sollte sie [über den Krug] ein Tuch ausbreiten, so könnte sie ja, wenn es naß wird, es auszudrücken veranlaßt werden. Es ist daher nicht anders möglich.
7Raba b.R. Ḥanin sprach zu Abajje: Wir haben gelernt, man dürfe [am Festtage] weder in die Hände klatschen, noch in die Hüften schlagen, noch tanzen; wir sehen ja aber, daß manche dies tun, und wir sagen ihnen nichts!?
8Dieser erwiderte: Nach deiner Meinung: Raba sagte ja, man setze sich nicht an den Pfosten einer Durchgangsgasse, weil man, wenn ihm ein Gegenstand fortrollt, vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen veranlaßt werden könnte, und wir sehen, daß Frauen ihre Krüge nehmen und sich am Eingange der Durchgangsgasse niedersetzen, ohne daß man ihnen etwas sagt!?
9Laß Jisraél lieber unwissentlich übertreten, als daß sie es wissentlich tun. (Ebenso auch hierbei: Laß Jisraél lieber unwissentlich übertreten, als daß sie es wissentlich tun.)
10Dies nur bei rabbanitischen [Verboten], nicht aber bei solchen der Tora. Das ist jedoch nichts; einerlei ob es eines der Tora oder ein rabbanitisches ist, sage man nichts. Die Zugabe zum Versöhnungstage ist aus der Tora, dennoch essen und trinken manche, bis es finster wird, ohne daß man ihnen etwas sagt.
11MAN DARF EINEN STROHHAUFEN ANFANGEN. R. Kahana sagte: Dies besagt, daß man einen Vorrat anfangen dürfe. Also nach R. Šimo͑n, der vom Verbote des Abgesonderten nichts hält;
12wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: nicht aber das Holz auf dem Trockenhofe, also nach R. Jehuda, nach dem das Abgesonderte [verboten ist]!? – Da handelt es sich um Zedern und Zypressen, die wegen des Geldschadens Abgesondertes sind, wobei auch R. Šimo͑n beipflichtet.
13Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: nicht aber das Holz auf dem Trockenhofe. R. Kahana sagte: Dies besagt, daß man einen Vorrat nicht anfangen dürfe. Also nach R. Jehuda, nach dem das Abgesonderte [verboten ist]; wie ist nun der Anfangssatz zu erklären: man darf einen Strohhaufen anfangen, also nach R. Šimo͑n, der [vom Verbote] des Abgesonderten nichts hält!? – Da handelt es sich um verfaultes Stroh. –
14Verfaultes Stroh ist ja zu Lehm verwendbar!? – Wenn Dornen darin sind.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.