Beza — Blatt 30b

1MAN DARF NICHT VOM HOLZE DER LAUBHÜTTE NEHMEN, WOHL ABER VOM DARAN LEHNENDEN.

2GEMARA. Von dem der Laubhütte wohl deshalb nicht, weil man dadurch ein Zelt niederreißt, und auch wenn vom daran lehnenden reißt man ja ein Zelt nieder!?

3R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Unter ‘lehnenden’ ist das an den Wänden lehnende zu verstehen. R. Menasja erwiderte: Du kannst auch sagen, das nicht an den Wänden lehnende, denn dies gilt von Bündeln.

4R. Ḥija b.Joseph rezitierte vor R. Joḥanan: Man darf nicht vom Holze der Laubhütte nehmen, wohl aber vom daran lehnenden; R. Šimo͑n erlaubt dies. Sie stimmen jedoch überein, daß es bei einer Festhütte am Hüttenfeste verboten ist; hat man es sich aber vorbehalten, so hängt alles von seinem Vorbehalte ab. – ‘

5R. Šimo͑n erlaubt dies’; man reißt ja ein Zelt nieder!? R. Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um eine hinfällige Laubhütte; R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, denn er hält nichts vom Abgesonderten. Es wird nämlich gelehrt: Das in einer Lampe oder einer Schüssel zurückbleibende Öl ist [am Šabbath] verboten und nach R. Šimo͑n erlaubt. –

6Ist es denn gleich: da kann man ja auf das Ausgehen der Lampe warten, aber kann man hier auf das Einstürzen der Hütte warten!? –

7R. Naḥman b.Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um eine verfallene Laubhütte, mit der man schon den Tag vorher gerechnet hat.

8«Sie stimmen jedoch überein, daß es bei einer Festhütte am Hüttenfeste verboten ist; hat man es sich aber vorbehalten, so hängt alles von seinem Vorbehalte ab.» Nützt denn dabei der Vorbehalt,

9R. Šešeth sagte ja im Namen R. A͑qibas: Woher, daß das Holz der Festhütte während der ganzen sieben Tage [zur Verwendung] verboten ist? Es heißt: sieben Tage Hüttenfest für den Herrn. Ferner wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagte: Woher, daß die Festhütte ebenso den Namen Gottes trägt? Es heißt: sieben Tage Hüttenfest für den Herrn; wie das Festopfer für den Herrn, ebenso die Festhütte für den Herrn!?

10R. Menasja, der Sohn Rabas, erwiderte: Der Schlußsatz bezieht sich auf eine gewöhnliche Laubhütte, bei der Festhütte aber nützt der Vorbehalt nicht. –

11Nützt denn bei der Festhütte der Vorbehalt nicht, es wird ja gelehrt: Hat man [die Festhütte] vorschriftsmäßig überdacht, mit Tapeten und gewirkten Teppichen verziert und darin Nüsse, Mandeln, Pfirsiche, Granatäpfel, Traubenbüschel, Weine, Öle, feines Mehl und Ährenkränze ausgehängt, so ist es verboten, davon bis zum Ablaufe des letzten Festtages zu genießen; hat man es sich aber vorbehalten, so hängt alles von seinem Vorbehalte ab!?

12Abajje und Raba erklärten beide: Wenn man gesagt hat: ich sage mich davon während der ganzen Dämmerzeit nicht los, sodaß es von der Heiligkeit überhaupt nicht erfaßt wird; das Holz der Festhütte aber, an der die Heiligkeit haftet, gilt während der ganzen sieben Tage als Abgesondertes. –

13Womit ist es aber hierbei anders als bei der folgenden Lehre: Hat man sieben Etrogim für die sieben Festtage abgesondert, so kann man, wie Rabh sagt, mit jedem einzelnen seiner Pflicht genügen und ihn sofort essen, und, wie R. Asi sagt, mit jedem einzelnen seiner Pflicht genügen und ihn am nächsten Tage essen!? –

14Da werden die Tage durch die Nächte getrennt, somit ist es an jedem Tage ein besonderes Gebot, hierbei aber werden die Tage nicht durch die Nächte getrennt, somit gelten alle Tage zusammen als ein langer Tag.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.