Beza — Blatt 31a

1MAN DARF HOLZ VOM FELDE HOLEN, WENN ES GESAMMELT IST; VOM GEHEGE, AUCH WENN ES ZERSTREUT IST. WELCHES HEISST EIN GEHEGE? WENN ES SICH NAHE DER STADT BEFINDET – SO R. JEHUDA: R. JOSE SAGT, IN DAS MAN DURCH EINE SCHLIESSVORRICHTUNG GELANGT, AUCH INNERHALB DES ŠABBATHGEBIETES.

2GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf Holz nur vom gesammelten im Gehege holen. – Wir haben ja aber gelernt: vom Gehege, auch wenn es zerstreut ist!? – Unsere Mišna vertritt die Ansicht eines Einzelnen,

3denn es wird gelehrt: R.Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man das auf dem Felde zerstreute nicht holen, und das im Gehege gesammelte holen dürfe, sie streiten nur über das im Gehege zerstreute und das auf dem Felde gesammelte; die Schule Šammajs sagt, man dürfe es nicht holen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe es wohl holen.

4Raba sprach: Blätter von Stauden und Weinranken sind verboten, auch wenn sie gesammelt liegen, denn da ein Wind, wenn er sich erhebt, sie auseinanderweht, werden sie als zerstreut betrachtet; hat man aber auf diese am Tage vorher ein Gewand gelegt, so ist es erlaubt.

5WELCHES HEISST EIN GEHEGE &C. Sie fragten: Wie meint er es: wenn es sich nahe der Stadt befindet, und nur wenn es eine Schließvorrichtung hat, und hierzu sagte R. Jose, wenn es nur eine Schließvorrichtung hat, auch innerhalb des Šabbathgebietes, oder meint er es wie folgt:

6wenn es sich nahe der Stadt befindet, einerlei ob es eine Schließvorrichtung hat oder nicht, und hierzu sagte R. Jose, selbst innerhalb des Šabbathgebietes, jedoch nur wenn es eine Schließvorrichtung hat, hat es aber keine Schließvorrichtung, so ist es verboten, selbst wenn es sich nahe der Stadt befindet? –

7Komm und höre: Da er lehrt: R.Jose sagt: in das man durch eine Schließvorrichtung gelangt, auch innerhalb des Šabbathgebietes, so ist zu entnehmen, daß R. Jose beides erleichternd meint. Schließe hieraus. R. Sala sagte im Namen R. Jirmejas: Die Halakha ist wie R. Jose, erleichternd.

8MAN DARF KEIN HOLZ VON BALKEN ABSPALTEN, AUCH NICHT VON EINEM AM FESTE ZERBROCHENEN BALKEN. MAN DARF WEDER MIT EINER AXT SPALTEN, NOCH MIT EINER SÄGE, NOCH MIT EINER SICHEL, SONDERN MIT EINEM HACKEMESSER.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.