Beza — Blatt 31b

1GEMARA. Du sagtest ja im Anfangssatze, man dürfe überhaupt nicht spalten!? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: [Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Man darf kein Holz von einer Balkenschicht abspalten, auch nicht von einem am Feste zerbrochenen Balken, wohl aber darf man von einem am Vorabend des Festes zerbrochenen Balken abspalten;

2jedoch darf man, wenn man spaltet, weder mit einer Axt spalten, noch mit einer Sichel, noch mit einer Säge, sondern mit einem Hackemesser. Ebenso wird auch gelehrt: Man darf kein Holz von einer Balkenschicht abspalten, auch nicht von einem am Feste zerbrochenen Balken, weil diese kein Vorrätiges sind.

3WEDER MIT EINER AXT. R. Ḥenana b. Šelemja sagte im Namen Rabhs: Dies lehrten sie nur von der weiblichen Seite, mit der männlichen aber ist es erlaubt. –

4Selbstverständlich, wir haben ja gelernt: wohl aber mit einem Hackemesser!? – Man könnte glauben, nur mit einem Hackemesser, mit einem aus Axt und Hackemesser bestehenden Geräte aber sei es mit der einen Seite verboten, weil es mit der anderen verboten ist, so lehrt er uns.

5Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: wohl aber mit einem Hackemesser. R. Ḥenana b. Šelemja sagte im Namen Rabhs: Dies lehrten sie nur von der männlichen Seite, mit der weiblichen aber ist es verboten. – Selbstverständlich, wir haben ja gelernt: nicht aber mit einer Axt!? – Man könnte glauben, nur mit einer Axt, mit einem aus Hackemesser und Axt bestehenden Geräte aber sei es mit der einen Seite erlaubt, weil es mit der anderen erlaubt ist, so lehrt er uns.

6WENN EIN MIT FRÜCHTEN GEFÜLLTER RAUM GESCHLOSSEN WAR UND DURCHBROCHEN WIRD, SO DARF MAN DURCH DIE DURCHBROCHENE STELLE [FRÜCHTE] HERVORHOLEN: R. MEÍR SAGT, MAN DÜRFE VON VORNHEREIN EIN LOCH MACHEN UND HERVORHOLEN.

7GEMARA. Warum denn, man reißt ja ein Zelt nieder!? R. Niḥumi b. Ada erwiderte im Namen Šemuéls: Dies gilt von einer Schicht von Ziegelsteinen. – Dem ist ja aber nicht so, R. Naḥman sagte ja, man dürfe die von einem Bau zurückgebliebenen Ziegelsteine am Šabbath fortbewegen, weil sie verwendbar sind, sich darauf zu setzen, und daß sie, wenn man sie aufeinander geschichtet hat, entschieden Abgesondertes sind!?

8R. Zera erwiderte: Sie sagten es nur vom Festtage, nicht aber vom Šabbath. Ebenso wird auch gelehrt: R. Meír sagt, man dürfe von vornherein ein Loch machen und hervorholen; sie sagten es jedoch nur vom Festtage, nicht aber vom Šabbath.

9Šemuél sagte: Knoten am Boden darf man lösen, nicht aber [die Stricke] losflechten noch zerschneiden; an Geräten darf man lösen, losflechten und zerschneiden, einerlei ob am Šabbath oder am Festtage.

10Man wandte ein: Knoten am Boden darf man am Šabbath lösen, nicht aber [die Stricke] losflechten noch zerschneiden!? –

11Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, man dürfe auch von vornherein ein Loch machen und hervorholen; die Rabbanan aber streiten gegen ihn, und ich sage dies nach den Rabbanan. – Streiten denn die Rabbanan gegen ihn über Knoten am Boden, es wird ja gelehrt: Die Rabbanan pflichten R. Meír bei, daß man Knoten am Boden am Šabbath lösen, nicht aber [die Stricke] losflechten noch zerschneiden, und am Festtage sowohl lösen als auch [die Stricke] losflechten oder zerschneiden dürfe!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.