Beza — Blatt 32a

1Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: Knoten am Boden darf man lösen, nicht aber [die Stricke] losflechten noch zerschneiden, einerlei ob am Šabbath oder am Festtage; an Geräten darf man am Šabbath lösen, nicht aber [die Stricke] losflechten noch zerschneiden, am Festtag sowohl lösen als auch losflechten oder zerschneiden. –

2Du hast also den Anfangssatz erklärt, gegen den Schlußsatz ist ja aber einzuwenden!? –

3Da ist die Ansicht R. Neḥemjas vertreten, welcher sagt, man dürfe Geräte nur zu ihrem eigentlichen Gebrauche fortbewegen. –

4Nach R. Neḥemji sollte dies ja nicht nur vom Šabbath, sondern auch vom Festtage gelten!? Wolltest du sagen, R. Neḥemja unterscheide zwischen [einem Verbote] des Feierns wegen am Šabbath und [einem Gebote] des Feierns wegen am Festtage, so unterscheidet er ja nicht!?

5Eines lehrt nämlich, man dürfe mit Geräten, nicht aber mit Bruchstücken von Geräten heizen, und ein Anderes lehrt, man dürfe sowohl mit Geräten als auch mit Bruchstücken von Geräten heizen, und ein Anderes lehrt, man dürfe weder mit Geräten noch mit Bruchstücken von Geräten heizen,

6und wir erklärten, dies sei kein Widerspruch; eines nach R. Jehuda, eines nach R. Šimo͑n, und eines nach R. Neḥemja. –

7Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R. Neḥemjas.

8MAN DARF AM FESTTAGE KEIN LICHTNÄPFCHEN EINDRÜCKEN, WEIL MAN EIN GERÄT MACHT; FERNER DARF MAN KEINE KOHLEN MACHEN, AUCH KEINEN DOCHT ENTZWEI SCHNEIDEN; R. JEHUDA SAGT, MAN DÜRFE IHN DURCH DAS FEUER TEILEN.

9GEMARA. Wer lehrte, das (Eindrücken eines) Lichtnäpfchens sei ein Gerät? R.Joseph erwiderte: Es ist R. Meír, denn wir haben gelernt: Wann wird das Tongefäß verunreinigungsfähig? Sobald es fertig ist – so R. Meír; R. Jehošua͑ sagt, sobald es im Ofen gebrannt ist.

10Abajje sprach zu ihm: Wieso dies, vielleicht ist R. Meír dieser Ansicht nur da, weil [Gefäße] zum Aufnehmen verwendbar sind, wozu aber ist das [Lichtnäpfchen] verwendbar!? – Es ist zur Aufnahme von Kupfermünzen verwendbar.

11Manche lesen: R. Joseph erwiderte: Es ist R. Elea͑zar b. R. Çadoq, denn wir haben gelernt: Die Eronischen Tiegel sind im Zelte eines Leichnams rein, jedoch verunreinigungsfähig, wenn ein Flußbehafteter sie trägt;

12R. Elea͑zar b. R. Çadoq sagt, auch wenn ein Flußbehafteter sie trägt, sind sie rein, weil sie noch nicht fertig sind.

13Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist R. Elea͑zar b.R. Çadoq dieser Ansicht nur da, weil sie zum Aufnehmen verwendbar sind, wozu aber ist [das Lichtnäpfchen] verwendbar!? – Es ist zur Aufnahme von Kupfermünzen verwendbar.

14Die Rabbanan lehrten: Man darf am Festtage kein Lichtnäpfchen eindrücken, ferner darf man keine Eronischen Tiegel fertigen; R. Šimo͑n b. Gamliél erlaubt die Eronischen Tiegel. Was heißt Eronische [Tiegel]? R. Jehuda erwiderte: Kleinstädtische. Was heißt Kleinstädtische? Abajje erwiderte: Tiegel der Dörflinge.

15MAN DARF KEINE KOHLEN MACHEN. Selbstverständlich, wozu sind sie denn verwendbar!? – R. Ḥija lehrte, dies sei wegen des Falles nötig, wenn man sie am selben Tage den Badedienern geben will. –

16Ist denn [das Baden] an diesem Tage erlaubt!? – Wie Raba erklärt hat, nur um zu schwitzen, und zwar vor dem Verbote, ebenso auch hierbei, nur um zu schwitzen, und zwar vor dem Verbote.

17MAN DARF DEN DOCHT NICHT ENTZWEISCHNEIDEN. Mit einem Messer wohl deshalb nicht, weil man eine Sache herstellt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.