Beza — Blatt 34a
1weil man sie noch untersuchen muß. Manche erklären: Weil man sie noch härten muß.
2Dort haben wir gelernt: Hat man [ein Geflügel] getreten oder an die Wand geschlagen oder hat ein Tier es getreten und es zappelt, so ist es, wenn es von Stunde bis zur Stunde gelebt und man es dann geschlachtet hat, tauglich. R. Elea͑zar b.Janaj sagte im Namen des R. Elea͑zar b. Antigonos: Man muß es jedoch untersuchen.
3R. Jirmeja fragte R. Zera: Darf man es am Festtage schlachten: setzten wir am Festtage eine Untauglichkeit voraus oder nicht?
4Dieser erwiderte: Wir haben es gelernt: Man darf keine Backsteine glühen, um auf ihnen zu braten. Und auf unsere Frage, was man denn dabei verrichte, erwiderte Rabba b.Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, hier handle es sich um neue Backsteine, weil man sie noch untersuchen muß.
5Jener entgegnete: Wir lehren: weil man sie noch härten muß.
6Dort haben wir gelernt: Wenn einer das Feuer holt, einer das Holz holt, einer den Topf aufstellt, einer das Wasser holt, einer das Gewürz hineintut und einer durchrührt, so sind sie alle schuldig. – Es wird ja aber gelehrt, der letzte sei schuldig und alle übrigen frei!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn das Feuer zuerst geholt wurde, und das andere, wenn das Feuer zuletzt geholt wurde. –
7Einleuchtend ist es von allen übrigen, denn sie verrichten eine Arbeit, was aber macht der, der den Topf aufsetzt!? R.Šimo͑n b.Laqiš erwiderte: Hier handelt es sich um einen neuen Topf, und zwar haben sie hier [das Verbot] des Glühens von Backsteinen angewandt.
8Die Rabbanan lehrten: Neue Öfen und Herde gleichen allen anderen Geräten, die man im Hofe umhertragen darf: man darf sie aber nicht mit Öl schmieren, nicht mit einem Lappen putzen und nicht mit kaltem [Wasser] kühlen, um sie zu härten; wenn aber, um zu backen, so ist es erlaubt.
9Die Rabbanan lehrten: Man darf Kopf und Füße abbrühen und sie im Feuer sengen, jedoch nicht mit Ton, Erde oder Kalk bestreichen, auch nicht [das Haar] mit einer Schere abschneiden.
10Ferner darf man Kräuter nicht mit der dazu bestimmten Schere beschneiden, wohl aber darf man den Kindos und die Kardone putzen. Man darf einen Stubenofen heizen und darin backen, und Wasser in einem Antiche aufwärmen; man darf aber nicht in einem neuen Stubenofen backen, da er platzen könnte.
11Die Rabbanan lehrten: Man darf das [Feuer] nicht mit einem Blasebalg anfachen, wohl aber darf man es mit einem Rohr anfachen. Ferner darf man keinen Spieß ausbessern und nicht anspitzen. Die Rabbanan lehrten: Man darf kein Rohr spalten, um darauf einen Salzfisch zu braten; wohl aber darf man eine Nuß in einem Lappen aufknacken, und man berücksichtige nicht, es könnte zerreißen.
12FERNER SAGTE R. ELIE͑ZER,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.