Beza — Blatt 34b

1MAN DÜRFE IM SIEBENTJAHRE AM VORABEND DES ŠABBATHS AM TROCKENPLATZE STEHEN UND SAGEN: DAVON WERDE ICH MORGEN ESSEN. DIE WEISEN SAGEN, MAN MÜSSE GENAU BEZEICHNEN UND SAGEN: VON DA BIS DA.

2GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wenn Kinder am Vorabend des Šabbaths [auf dem Felde] Feigen verwahrt und zu verzehnten vergessen haben, so darf man sie [auch] nach dem Šabbath nur dann essen, wenn man sie verzehntet hat. Ferner wird gelehrt: Wenn jemand durch seinen Hof Feigen zum Trocknen führt, so dürfen seine Kinder und Familienangehörigen davon gelegentlich zehntfrei essen.

3Raba fragte R. Naḥman: Macht der Šabbath eine Sache, die noch nicht fertig ist, zehntpflichtig: sagen wir, er mache auch eine Sache, die noch nicht fertig ist, zehntpflichtig, weil es heißt: du sollst den Šabbath eine Wonne nennen, oder macht er nur eine Sache, die fertig ist, zehntpflichtig, nicht aber eine Sache, die nicht fertig ist?

4Dieser erwiderte: Der Šabbath macht zehntpflichtig sowohl eine Sache, die fertig ist, als auch eine Sache, die nicht fertig ist. Jener entgegnete: Vielleicht gleicht der Šabbath dem Hofe: wie der Hof nur eine fertige Sache zehntpflichtig macht, ebenso macht auch der Šabbath nur eine fertige Sache zehntplichtig!? Dieser erwiderte: Wir haben eine deutliche Lehre, der Šabbath mache zehntpflichtig, einerlei ob die Sache fertig ist oder die Sache nicht fertig ist.

5Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, sprach: Auch wir haben gelernt: Ferner sagte R. Elie͑zer, man dürfe im Siebentjahre am Vorabend des Šabbaths am Trockenplatze stehen &c. Nur im Siebentjahre, in dem der Zehnt nicht entrichtet wird, in den übrigen Jahren des Septenniums aber ist es demnach verboten. Doch wohl aus dem Grunde, weil der Šabbath zehntpflichtig macht. –

6Nein, anders ist es hierbei; da man gesagt hat: davon werde ich morgen essen, so hat man es zehntpflichtig gemacht. – Weshalb lehrt er es demnach vom Šabbath, dies gilt ja auch am Wochentage!? – Er lehrt uns folgendes: das Unverzehntete ist hinsichtlich des Šabbaths Vorrätiges, denn, wenn man übertreten und [den Zehnten] abgesondert hat, ist es fertig. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.