Beza — Blatt 35b
1Der Hof, dies schließt die Ansicht R. Ja͑qobs aus, denn wir haben gelernt: Wenn jemand durch seinen, Hof Feigen zum Trocknen führt, so dürfen seine Kinder und Familienangehörigen gelegentlich davon zehntfrei essen. Hierzu wird gelehrt, man sei nach R. Ja͑qob [zum Zehnten] verpflichtet und nach R. Jose b. R. Jehuda frei.
2Die Hebe, dies schließt die Ansicht R. Elie͑zers aus, denn wir haben gelernt: Wenn man von Früchten die Hebe abgesondert, bevor sie fertig waren, so ist es nach R. Elie͑zer verboten, von diesen gelegentlich [unverzehntet] zu essen; die Weisen erlauben dies.
3Der Kauf, wie gelehrt wird: Wer Feigen in einer Ortschaft, wo die meisten Leute sie pressen, von einem Manne aus dem gemeinen Volke kauft, darf gelegentlich davon essen, und verzehnte sie als Demaj.
4Hieraus ist dreierlei zu entnehmen: es ist zu entnehmen, daß der Kauf nur das, was fertig ist, zehntpflichtig mache, es ist zu entnehmen, daß die meisten Leute aus dem gemeinen Volke den Zehnten entrichten, und es ist zu entnehmen, daß man das von einem Manne aus dem gemeinen Volke herrührende Demaj verzehnte, auch wenn es nicht fertig ist.
5Dies schließt das aus, was wir gelernt haben: Wenn jemand mit seinem Nächsten Früchte tauscht, einer zum Essen und der andere zum Essen, einer zum Dörren und der andere zum Dörren, einer zum Essen und der andere zum Dörren, so sind sie [zum Zehnten] verpflichtet; R. Jehuda sagt, der zum Essen, sei verpflichtet, der zum Dörren, sei frei.
6MAN DARF AM FESTTAGE FRÜCHTE DURCH EINE LUKE HERABLASSEN, JEDOCH NICHT AM ŠABBATH. MAN DARF FRÜCHTE WEGEN DER TRAUFE MIT GEFÄSSEN ZUDECKEN, DESGLEICHEN KRÜGE WEIN UND KRÜGE ÖL. MAN DARF AM ŠABBATH EIN GEFÄSS UNTER DIE TRAUFE STELLEN.
7GEMARA. Es wurde gelehrt: R. Jehuda und R. Nathan [streiten]; einer liest ‘mašilin’, und einer liest ‘mašḥilin’.
8Mar Zuṭra sprach: Wer ‘mašilin’ liest, liest nicht falsch, und wer ‘mašḥilin’ liest, liest nicht falsch. Wer ‘mašilin’ liest, liest nicht falsch, denn es heißt: denn deine Oliven fallen [jišal] ab; wer ‘mašḥilin’ liest, liest nicht falsch, denn wir haben gelernt: Der šaḥul und der kasul; ‘šaḥul’ heißt [ein Vieh], dessen Hüfte sich gelöst hat, ‘kasul’ heißt eines, dessen eine Hüfte höher ist als die andere.
9R. Naḥman b.Jiçḥaq sprach: Auch wer ‘maširin’ liest, liest nicht falsch, wer ‘mašḥirin’ liest, liest nicht falsch, und wer ‘manširin’ liest, liest nicht falsch.
10Wer ‘maširin’ liest, liest nicht falsch, denn wir haben gelernt: R. Jišma͑él sagt, ein Naziräer dürfe sich den Kopf nicht mit Ton reiben, weil er das Haar ausfallen [mašir] macht.
11Wer ‘mašḥirin’ liest, liest nicht falsch, denn wir haben gelernt: Die Rasierzange und die Haarschneideschere sind verunreinigungsfähig, auch wenn sie geteilt wurden. Wer ‘manširin’ liest, liest nicht falsch, denn wir haben gelernt: Wenn einem [am Šabbath] seine Kleider ins Wasser gefallen [našru] sind, so darf er ohne Bedenken in ihnen gehen. Oder aus folgender Lehre: Was heißt Nachlese? Was beim Mähen herabfällt [nošer].
12Wir haben gelernt: Man darf am Festtage Früchte durch eine Luke herablassen. Wieviel? R. Zera erwiderte im Namen R. Asis, und wie manche sagen, R. Asi im Namen R. Joḥanans: Wie wir gelernt haben: Man darf wegen der Gäste oder wegen der Störung des Studiums vier, sogar fünf Haufen Stroh oder Getreide forträumen. –
13Vielleicht ist es da anders, wo es sich um die Störung des Studiums handelt, nicht aber hierbei, wo keine Störung des Studiums vorliegt!? Oder aber, da aus dem Grunde, weil kein Geldschaden vorliegt, hierbei aber, wo ein Geldschaden vorliegt, ist auch mehr erlaubt!? Oder umgekehrt, da sind [nur] vier oder fünf Haufen erlaubt, weil der Šabbath streng ist, und man nicht verleitet wird, ihn zu mißachten,
14am Festtage aber, der leichter ist, den zu mißachten man verleitet werden könnte, sollte überhaupt nichts erlaubt sein!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.