Beza — Blatt 37a

1In dem Falle, wenn man Frau und Kinder hat.

2DIE ḤALIÇA NICHT ERTEILEN UND DIE SCHWAGEREHE NICHT VOLLZIEHEN. Man übt ja ein Gebot aus!? – In dem Falle, wenn ein älterer [Bruder] vorhanden ist, und es ist Gebot, daß der ältere die Schwagerehe vollziehe. –

3Weshalb ist dies alles [verboten]? – Weil man zum Schreiben veranlaßt werden könnte.

4FOLGENDES ALS GEBOT: MAN DARF NICHTS DEM HEILIGTUME WEIHEN, KEIN SCHÄTZGELÜBDE TUN, KEIN BANNGELÜBDE TUN. Mit Rücksicht auf Kauf und Verkauf.

5NICHT DIE HEBE UND DEN ZEHNTEN ABHEBEN. Selbstverständlich!? – R. Joseph lehrte, selbst in dem Falle, wenn man sie am selben Tage dem Priester gibt.

6Dies gilt aber nur von Früchten, die seit dem Tage vorher zehntpflichtig waren, von Früchten aber, die erst jetzt zehntpflichtig werden, beispielsweise die Teighebe vom Teige, darf man sie absondern und dem Priester geben. –

7Sind denn jene nur Freigestelltes und nicht des Feierns wegen [verboten], und sind denn diese nur Gebote und nicht des Feierns wegen [verboten]!?

8R. Jiçḥaq erwiderte: Dies ist als selbstverständlich zu verstehen: selbstverständlich ist das des Feierns wegen Verbotene verboten, aber auch Freigestelltes ist des Feierns wegen verboten; und selbstverständlich ist Freigestelltes des Feierns wegen verboten, aber auch ein Gebot ist des Feierns verboten.

9DIES ALLES SAGTEN SIE VOM FESTTAGE. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf am Festtage Früchte durch eine Luke herablassen, jedoch nicht am Šabbath!?

10R. Joseph erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine nach R. Elie͑zer und das andere nach R. Jehošua͑.

11Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein [Vieh] und sein Junges in eine Grube gefallen sind, so hole man, wie R. Elie͑zer sagt, das eine herauf, um es zu schlachten, und schlachte es, und das andere füttere man an Ort und Stelle, damit es nicht verende.

12R. Jehošua͑ sagt, man bediene sich einer List: man hole eines herauf, um es zu schlachten, schlachte es aber nicht, sodann hole man das andere herauf und schlachte, welches man will.

13Abajje sprach zu ihm: Wieso denn, vielleicht ist R. Elie͑zer dieser Ansicht nur da, wo man [das Vieh] füttern kann, nicht aber hierbei, wo dies nicht möglich ist.

14Oder vielleicht ist R. Jehošua͑ dieser Ansicht nur da, wo man sich einer List bedienen kann, nicht aber hierbei, wo dies nicht möglich ist.

15Vielmehr, erwiderte R. Papa, das ist kein Widerspruch; das eine nach der Schule Šammajs und das andere nach der Schule Hillels.

16Wir haben nämlich gelernt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe nicht [am Feste] ein Kind, einen Feststrauß oder eine Torarolle auf öffentliches Gebiet hinaustragen; die Schule Hillels erlaubt dies. –

17Vielleicht aber ist dem nicht so; die Schule Šammajs sagt dies nur vom Hinaustragen, nicht aber von der Fortbewegung!? – Erfolgt etwa nicht die Fortbewegung wegen des Hinaustragens!?

18VIEH UND GERÄTE GLEICHEN DEN FÜSSEN DES EIGENTÜMERS. WENN JEMAND EIN VIEH SEINEM SOHNE ODER EINEM HIRTEN ÜBERGIBT, SO GLEICHEN DIESE DEN FÜSSEN DES EIGENTÜMERS.

19GERÄTE, DIE FÜR EINEN DER BRÜDER IM HAUSE BESTIMMT SIND, GLEICHEN SEINEN FÜSSEN, DIE NICHT BESTIMMT SIND, DÜRFEN [DAHIN GEBRACHT WERDEN, WO ALLE] HINGEHEN DÜRFEN.

20WENN JEMAND AM VORABEND DES FESTES VON SEINEM NÄCHSTEN EIN GERÄT BORGT, SO GLEICHT ES DEN FÜSSEN DES BORGENDEN; WENN AM FESTTAGE, SO GLEICHT ES DEN FÜSSEN DES VERBORGENDEN. WENN EINE FRAU VON IHRER NÄCHSTEN GEWÜRZ, WASSER ODER SALZ ZU IHREM TEIGE BORGT, SO GLEICHT DIESES DEN FÜSSEN BEIDER; R. JEHUDA ENTBINDET BEIM WASSER, WEIL NICHTS WESENTLICHES DARAN IST.

21GEMARA. Unsere Mišna lehrt

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.