Chagiga — Blatt 16b

1DIE ERSTEREN WAREN FÜRSTEN, DIE LETZTEREN WAREN GERICHTSOBERHÄUPTER.

2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Die drei von den ersten Paaren, die sagen, man stütze nicht, und die zwei von den letzten Paaren, die sagen, man stütze wohl, waren Fürsten, und die anderen waren Gerichtsoberhäupter – so R. Meír; die Weisen sagen, Jehuda b. Ṭabaj war Gerichtsoberhaupt und Šimo͑n b. Šaṭaḥ war Fürst. –

3Wer ist der Autor der folgenden Lehre der Rabbanan: Jehuda b. Ṭabaj sagte: Ich will [keinen] Trost sehen, wenn ich nicht einen Falschzeugen hinrichten ließ, als Kundgebung gegen die Saduzäer, die sagen, Falschzeugen werden nur dann hingerichtet, wenn [durch ihre Aussage] der Angeklagte bereits hingerichtet worden ist.

4Darauf sprach Šimo͑n b. Šaṭaḥ zu ihm: Ich will [keinen] Trost sehen, wenn du nicht unschuldiges Blut vergossen hast. Die Weisen sagten nämlich, Falschzeugen werden nur dann hingerichtet, wenn beide als solche überführt worden sind, erhalten nur dann Geißelhiebe, wenn beide als solche überführt worden sind, und zahlen nur dann, wenn beide als solche überführt worden sind.

5Darauf nahm Jehuda b. Ṭabaj auf sich, nur in Gegenwart des Šimo͑n b. Šaṭaḥ eine Rechtsfrage zu entscheiden.

6Während seines ganzen Lebens pflegte Jehuda b. Ṭabaj sich auf das Grab dieses Hingerichteten niederzuwerfen. Das Volk hörte dann eine Stimme und glaubte, es sei die Stimme des Hingerichteten; da sprach er zu ihnen: Es ist meine Stimme; morgen sollt ihr sehen, daß er tot ist, indem ihr seine Stimme nicht mehr hören werdet.

7R. Aḥa, Sohn des Raba, sprach zu R. Aši: Vielleicht bat er ihn um Verzeihung, oder er lud ihn vor Gericht!?

8Einleuchtend ist es nun nach R. Meír, welcher sagt, Šimo͑n b. Šaṭaḥ war Gerichtsoberhaupt und Jehuda b. Ṭabaj war Fürst, daß er vor Šimo͑n b. Šaṭaḥ Rechtsfragen zu entscheiden pflegte; aber sollte denn nach den Rabbanan, welche sagen, Jehuda b. Ṭabaj war Gerichtsoberhaupt und Šimo͑n b. Šaṭaḥ war Fürst, das Gerichtsoberhaupt Rechtsfragen vor dem Fürsten entscheiden!? –

9Nein, unter ‘nahm auf sich’ ist zu verstehen, auch nicht mitzuzählen.

10ALS ABER MENAḤEM AUSSCHIED UND ŠAMMAJ EINTRAT &C. Die Rabbanan lehrten: Menaḥem schied aus und Šammaj trat ein. – Wo ging er hin? Abajje erwiderte: Er artete aus. Raba erwiderte: Er trat in königlichen Dienst ein. Ebenso wird auch gelehrt: Menaḥem trat in königlichen Dienst ein, und mit ihm traten auch achtzig Paare in Seide gekleidete Schüler ein.

11R. Šamen b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: [Die Verbote] des Feierns sollen nicht gering sein in deinen Augen. Das Stützen ist ja [am Feste] nur des Feierns wegen verboten, und doch stritten darüber die Größten des Zeitalters. –

12Selbstverständlich!? – Sogar bei [der Ausübung] eines Gebotes. –

13Auch dies ist ja selbstverständlich!? – Um die Ansicht desjenigen auszuschließen, welcher sagt, sie streiten um das Stützen selbst; er lehrt uns, daß sie über das Feiern streiten.

14Rami b. Ḥama sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß das Stützen mit der ganzen Kraft erfolgen müsse, denn wenn man sagen wollte, es brauchte nicht mit der ganzen Kraft zu erfolgen, so sollte man doch stützen, da man dabei nichts tut.

15Man wandte ein: Sprich zu den Söhnen Jisraéls &c. er soll stützen; nur die Söhne Jisraéls stützen, nicht aber stützen die Töchter Jisraéls; R. Jose und R. Jišma͑él sagen, auch die Töchter Jisraéls dürfen stützen.

16R. Jose sagte: Abba Elea͑zar erzählte mir, daß sie einst ein Kalb als Heilsopfer hatten und es nach dem Frauenvorhofe brachten, wo die Frauen darauf [die Hände] stützten; nicht etwa, weil das Stützen durch Frauen erfolgen darf, sondern um den Frauen eine Annehmlichkeit zu bereiten. Sollte man denn, wenn du sagen wolltest, das Stützen müsse mit der ganzen Kraft erfolgen, Frauen zum Opferdienste zulassen, um ihnen eine Annehmlichkeit zu bereiten!? Hieraus ist also zu entnehmen, daß es nicht mit der ganzen Kraft zu erfolgen brauche. –

17Tatsächlich, kann ich dir erwidern, muß es mit der ganzen Kraft erfolgen, nur wies man dann [die Frauen] an, die Hände schwebend zu halten. – Wozu begründet er demnach: nicht etwa weil das Stützen durch Frauen erfolgen darf, es ist ja schon der Umstand ausreichend, daß dies gar kein Stützen war!?

18R.Ami erwiderte: Erstens und zweitens: erstens war dies gar kein Stützen, und zweitens, um den Frauen eine Annehmlichkeit zu bereiten.

19R. Papa sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß [die Tätigkeit] auch seitlich verboten ist, denn wenn man sagen wollte, es sei seitlich erlaubt, so sollte man doch stützen, da es seitlich erfolgt. Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß es auch seitlich verboten ist.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.