Chagiga — Blatt 18a

1würde man nicht gewußt haben, wieviel [Ersatztage] es sind, so lehrt er auch die des R. Elea͑zar im Namen R. Oša͑jas.

2Reš Laqiš sagte: [Die Schrift sagt:] und am Feste der Kornernte; welches ist das Fest, an dem du feierst und erntest? Das ist das Wochenfest. Wann: wollte man sagen, am Feste selbst, so ist ja das Ernten am Feste nicht erlaubt; doch wohl an den Ersatz[tagen].

3R. Joḥanan sprach [zu ihm]: Demnach sollte man auch auslegen: am Feste der. Herbstlese; welches ist das Fest, an dem es eine Herbstlese gibt? Das ist das Hüttenfest. Wann: wollte man sagen, am Feste selbst, so ist ja die Arbeit am Feste nicht erlaubt, und wenn am Halbfeste, so ist es ja auch am Halbfeste nicht erlaubt!? Vielmehr ist zu erklären: das Fest zur Zeit der Herbstlese, ebenso ist auch hierbei zu erklären: das Fest zur Zeit der Kornernte.

4Beide sind somit der Ansicht, die Arbeit sei am Halbfeste verboten; woher dies? –

5Die Rabbanan lehrten: Das Pesaḥfest sollst du halten, sieben Tage; dies lehrt, daß am Halbfeste die Arbeit verboten ist – so R. Jošija͑. R. Jonathan sagte: Dies ist gar nicht nötig; es ist vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn am ersten und am siebenten Tage, denen keine Heiligkeit vorangeht und folgt, die Arbeit verboten ist, um wieviel mehr ist die Arbeit verboten am Halbfeste, dem eine Heiligkeit vorangeht und folgt.

6Die sechs Wochentage beweisen [das Entgegengesetzte]: diesen geht eine Heiligkeit voran und folgt, dennoch ist an diesen die Arbeit erlaubt. Wohl an den sechs Wochentagen, an denen es kein Zusatzopfer gibt, während es am Halbfeste ein Zusatzopfer gibt!? Der Neumond beweist [das Entgegengesetzte]: an diesem gibt es ein Zusatzopfer, dennoch ist an ihm die Arbeit erlaubt. Wohl am Neumond, da er nicht ‘heilige Festversammlung’ heißt, das Halbfest aber heißt ‘heilige Festversammlung’, und da es ‘heilige Festversammlung’ heißt, so ist es recht, daß an diesem die Arbeit verboten ist.

7Ein Anderes lehrt: Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten; dies lehrt, daß die Arbeit am Halbfeste verboten ist – so R. Jose der Galiläer. R. A͑qiba sagte: Dies ist gar nicht nötig; es heißt: dies sind die Festzeiten des Herrn &c. Wovon spricht dieser Vers: wenn vom ersten [Tage], so heißt es ja bereits Ruhetag, wenn vom siebenten, so heißt es ja bereits Ruhetag, somit kann der Vers nur vom Halbfeste sprechen; dies lehrt dich, daß an diesem die Arbeit verboten ist.

8Ein Anderes lehrt:Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen und der siebente Tag ist eine Feier des Herrn; wie am siebenten zu feiern ist, ebenso ist auch an den sechs Tagen zu feiern. Man könnte glauben, wie am siebenten Tage jegliche Arbeit verboten ist, ebenso sei auch an den sechs Tagen jegliche Arbeit verboten,

9so heißt es: und der siebente Tag ist eine Feier, nur am siebenten ist jegliche Arbeit verboten, nicht aber ist an den sechs Tagen jegliche Arbeit verboten. Die Schrift hat es den Gelehrten zu bestimmen überlassen, an welchem Tage sie verboten und an welchem Tage sie erlaubt ist, welche Arbeit verboten und welche Arbeit erlaubt ist.

10AUCH SIND TRAUER UND FASTEN ERLAUBT, ALS KUNDGEBUNG GEGEN DIEJENIGEN, WELCHE SAGEN, DAS WOCHENFEST FOLGE UNMITTELBAR AUF DEN ŠABBATH. Es wurde ja aber gelehrt: Als Alexa in Lud starb, und ganz Jisraél sich versammelte, um ihn zu betrauern, ließ es R. Tryphon nicht zu, weil es gerade am Wochenfeste war.

11Am Feste selbst, wie kommst du darauf, am Feste würden sie ja nicht gekommen sein; vielmehr lese man: weil es gerade der Schlachttag war!? – Das ist kein Einwand; eines gilt von dem Falle, wenn das Fest auf einen Tag nach Šabbath fällt, und eines gilt von dem Falle, wenn es auf einen Šabbath fällt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.