Chagiga — Blatt 25a

1IST JEDER [HINSICHTLICH DER REINHEIT] ZUR ZEIT DES KELTERNS UND PRESSENS GLAUBWÜRDIG, UND SIEBZIG TAGE VOR DER KELTERZEIT.

2GEMARA. Nur in Judäa, in Galiläa aber nicht, aus welchem Grunde?

3Reš Laqiš erwiderte: Sie waren durch einen Streifen samaritanischen [Gebietes] getrennt. –

4Man kann es ja in einer Truhe, einer Kiste oder einem Schranke tun!? – Hier ist die Ansicht Rabbis vertreten, welcher sagt, das bewegliche Zelt heiße nicht Zelt. Es wird nämlich gelehrt: Wer in das Land der Nichtjuden in einer Truhe, einer Kiste oder einem Schranke in das Land der weltlichen Völker gekommen war, ist nach Rabbi unrein und nach R. Jose b. R. Jehuda rein. –

5Man kann es ja in einem mit einem Deckel geschlossenen Tongefäße bringen!? R. Elie͑zer erwiderte: Sie lehrten, Heiliges werde durch festen Verschluß nicht geschützt. –

6Es wird ja aber gelehrt, das Entsündigungswasser werde durch einen festen Verschluß nicht geschützt; demnach wird das Heilige wohl geschützt!? – Nein, das noch ungeweihte Wasser wird durch festen Verschluß wohl geschützt. –

7U͑la sagte ja aber, die Genossen in Galiläa verwahren [Heiliges] in Reinheit !? – Sie verwahren es, und Elijahu, sobald er gekommen ist, wird es rein sein lassen.

8ZUR ZEIT DES KELTERNS SIND SIE HINSICHTLICH DER HEBE GLAUBWÜRDIG. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn [ein Mann aus dem gemeinen Volke] die Olivenlese beendet, so lasse er einen Korb [als Hebe] zurück und gebe ihn einem [armen] Priester!?

9R. Naḥman erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von der Frühlese, und eines gilt von der Spätlese. R.Ada b. Ahaba sprach zu ihm: Welche [heißt Spätlese]? – Wie die im Hause deines Vaters.

10R.Joseph erklärte: Dies lehrten sie in Galiläa. Abajje wandte gegen ihm ein: Das Transjardengebiet und Galiläa gleichen Judäa; jeder ist da zur Weinzeit hinsichtlich des Weines und zur Ölzeit hinsichtlich des Öles glaubwürdig, nicht aber zur Ölzeit hinsichtlich des Weines oder zur Weinzeit hinsichtlich des Öles!? –

11Am richtigsten ist vielmehr, wie zuerst erklärt worden ist.

12WENN [DIE ZEIT] DES KELTERNS UND DES PRESSENS VORÜBER IST UND JEMAND IHM EIN FASS WEIN [ALS HEBE] BRINGT, SO DARF ER ES VON IHM NICHT ANNEHMEN, DOCH KANN JENER ES BIS ZUR NÄCHSTEN KELTERZEIT STEHEN LASSEN. Man fragte R. Šešeth: Darf [der Priester], wenn er übertreten und es angenommen hat, es bis zur nächsten Kelterzeit stehen lassen? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.