Chagiga — Blatt 25b

1Wenn ein Genosse und ein Mann aus dem gemeinen Volke ihren Vater, einen Mann aus dem gemeinen Volke, beerben, so kann jener zu diesem sagen: nimm du den Weizen an dieser Stelle, und ich nehme den Weizen an jener Stelle;

2nimm du den Wein an dieser Stelle und ich nehme den Wein an jener Stelle;

3er kann aber zu ihm nicht sagen: nimm du das Feuchte und ich nehme das Trockne, nimm du den Weizen und ich nehme die Gerste.

4Hierzu wird gelehrt: dieser Genosse brenne das Feuchte und lasse das Trockne zurück.

5Weshalb denn, er kann es ja bis zur nächsten Kelterzeit stehen lassen!? – Dies gilt von dem, was nicht gekeltert wird. – Er kann es ja bis zum Feste stehen lassen!? – Was sich bis zum Feste nicht hält.

6SAGT ER, ER HABE DARIN EIN VIERTELLOG ALS HEILIGES ABGESONDERT, SO IST ER GLAUBWÜRDIG. Dort haben wir gelernt: Die Schule Šammajs und die Schule Hillels stimmen überein, daß man [einen Gräberpflug] zur Herrichtung des Pesaḥopfers untersuchen dürfe, nicht aber, um Hebe zu essen. –

7Was heißt untersuchen? R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf auf einem Gräberpfluge [die Erde] wegblasen und weiter gehen.

8R. Ḥija b. Abba sagte im Namen U͑las: Ein ausgetretener Gräberpflug ist rein. Bei der Darbringung des Pesaḥopfers haben sie bei einem mit der Ausrottung belegten [Verbote] ihre Worte nicht aufrecht erhalten,

9beim Essen von Hebe haben sie bei einem mit dem Tode belegten [Verbote] ihre Worte aufrecht erhalten.

10Sie fragten: Darf er, wenn er ihn zur Herrichtung seines Pesaḥopfers untersucht hat, Hebe essen? U͑la sagte, hat er ihn zur Herrichtung seines Pesaḥopfers untersucht, dürfe er auch Hebe essen. Rabba b. U͑la sagte, hat er ihn zur Herrichtung seines Pesaḥopfers untersucht, dürfe er keine Hebe essen.

11Da sprach ein Greis zu ihm: Streite nicht gegen U͑la; übereinstimmend mit ihm haben wir gelernt: Sagt er, er habe darin ein Viertellog als Heiliges abgesondert, so ist er glaubwürdig. Er ist also, da er hinsichtlich des Heiligen glaubwürdig ist, auch hinsichtlich der Hebe glaubwürdig, ebenso auch hierbei: da er für das Pesaḥopfer verbürgt ist, so ist er verbürgt auch für die Hebe.

12BEI BEMISCHTEN KRÜGEN WEIN ODER ÖL &C. Es wird gelehrt: Sie sind weder hinsichtlich der Krüge noch hinsichtlich der Hebe glaubwürdig. – Welcher Krüge: wenn Krüge von Heiligem, so sollten sie ja, da sie hinsichtlich des Heiligen glaubwürdig sind, auch hinsichtlich der Krüge glaubwürdig sein, und wenn Krüge von Hebe, so ist es ja selbstverständlich, sollten sie denn hinsichtlich der Krüge glaubwürdig sein, wo sie sogar hinsichtlich der Hebe nicht glaubwürdig sind!? –

13Vielmehr, dies gilt von leeren Krügen von Heiligem, während des ganzen Jahres, und von gefüllten Krügen von Hebe zur Zeit des Kelterns. –

14Wir haben gelernt: Bei bemischten Krügen Wein und Öl. Doch wohl mit Hebe bemischt!? In der Schule R. Ḥijas sagten sie: Mit Heiligem bemischt. –

15Gibt es denn ein ‘Bemischen’ mit Heiligem!? R. Elea͑ erwiderte: Wenn man Unverzehntetes zur Entnahme von Gußopfern in Reinheit hält.

16SIEBZIG TAGE VOR DER KELTERZEIT. Abajje sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß es Pflicht des Pächters ist, siebzig Tage vor der Preßzeit Krüge zu besorgen.

17VON MODAI͑M EINWÄRTS SIND [DIE TÖPFER] HINSICHTLICH [DER REINHEIT VON] TONGEFÄSSEN GLAUBWÜRDIG, VON MODAI͑M AUSWÄRTS SIND SIE NICHT GLAUBWÜRDIG. ZUM BEISPIEL: WENN DER SEINE TÖPFE VERKAUFENDE TÖPFER EINWÄRTS VON MODAI͑M KOMMT, SO IST ER, WENN ER DER TÖPFER IST, DIE TÖPFE SEINE UND SIE DIE KÄUFER SIND, GLAUBWÜRDIG; GEHT ER HINAUS, SO IST ER NICHT MEHR GLAUBWÜRDIG.

18GEMARA. Es wird gelehrt: Modai͑m selbst gilt zuweilen als einwärts und zuweilen als auswärts. Zum Beispiel: wenn der Töpfer herauskommt und der [kaufende] Genosse hineingeht, so gilt es als einwärts; wenn beide hineingehen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.