Chagiga — Blatt 4a

1ebenso, wie bei einem [Ochsen], der einen Ochsen, einen Esel und ein Kamel gestoßen hat, der allen Tieren gegenüber als stößig gilt. R. Papa sprach: Wenn R. Hona von der Lehre gehört hätte, daß, wer alles verliert, was man ihm gibt, blöd sei, würde er davon abgekommen sein.

2Sie fragten: Würde er nur hinsichtlich des Zerreißens seines Gewandes davon abgekommen sein, weil dies [dem Verlieren] gleicht oder auch hinsichtlich der übrigen? – Dies bleibt unentschieden.

3EIN GESCHLECHTSLOSER, EIN ZWITTER &C. – Die Rabbanan lehrten: Mannschaft, dies schließt Frauen aus; deine Mannschaft, dies schließt Geschlechtslosen und Zwitter aus; deine ganze Mannschaft, dies schließt Minderjährige ein.

4Der Meister sagte: Mannschaft, dies schließt Frauen aus. Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, es ist ja ein von einer bestimmten Zeit abhängiges Gebot, und Frauen sind ja von jedem von einer bestimmten Zeit abhängigen Gebote frei!? –

5Er ist nötig; man könnte glauben, es sei durch [das Wort] erscheinen von der Versammlung zu folgern, wie Frauen da verpflichtet waren, ebenso seien Frauen auch hierbei verpflichtet, so lehrt er uns.

6Der Meister sagte: Deine Mannschaft, dies schließt Geschlechtslosen und Zwitter aus. Allerdings ist dies vom Zwitter nötig; man könnte glauben, er sei wegen der ihm anhaftenden männlichen Seite verpflichtet, so lehrt er uns, daß er ein Geschöpf für sich sei,

7hinsichtlich der Geschlechtslosen aber besteht ja ein Zweifel; ist denn ein Schriftvers nötig, das Zweifelhafte auszuschließen!? Abajje erwiderte: Auch wenn er die Hoden außen hat.

8Der Meister sagte: Deine ganze Mannschaft, dies schließt Minderjährige ein. Wir haben ja aber gelernt, Taube, Blöde und Minderjährige seien ausgeschlossen!? Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; eines gilt von einem Minderjährigen, der zur Einübung herangewachsen ist, und eines gilt von einem Minderjährigen, der zur Einübung noch nicht herangewachsen ist. – Der zur Einübung herangewachsene Minderjährige ist ja nur rabbanitisch [verpflichtet]!? – Dem ist auch so, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung. –

9Wozu ist der Schriftvers nötig!? – Wegen der Anderen. Es wird nämlich gelehrt: Andere sagen, der Kotsammler, der Kupfererzgräber und der Gerber seien vom Erscheinen frei, denn es heißt: deine ganze Mannschaft, der mit deiner ganzen Mannschaft gehen kann, ausgenommen diese, die nicht mit deiner ganzen Mannschaft gehen können.

10FRAUEN, UNBEFREITE SKLAVEN &C. Allerdings Frauen, wie wir bereits gesagt haben, woher dies von den Sklaven!? R. Hona erwiderte: Die Schrift sagt: vor Gott, dem Herrn, nur der einen Herrn hat, ausgenommen dieser, der noch einen anderen Herrn hat. –

11Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, durch [das Wort] ihr wird ja von der Frau gefolgert, daß zu allen Geboten, zu denen eine Frau verpflichtet ist, auch der Sklave verpflichtet ist, und zu allen Geboten, zu denen eine Frau nicht verpflichtet ist, auch ein Sklave nicht verpflichtet ist!?

12Rabina erwiderte: Er ist nur wegen des Halbsklaven nötig. Dies ist auch zu beweisen. Er lehrt: Frauen und unbefreite Sklaven; was heißt ‘unbefreit’: wollte man sagen, ganz unbefreit, so sollte er doch schlechthin ‘Sklaven’ lehren!? Wahrscheinlich also, nicht vollständig befreit, das sind nämlich Halbsklaven. Schließe hieraus.

13EIN LAHMER, EIN BLINDER, EIN KRANKER UND EIN GREIS. Die Rabbanan lehrten: [Drei]mal, ausgenommen Stelzbeinige. Eine andere Auslegung: ausgenommen Lahme, Kranke, Blinde, Greise und wer zu Fuß nicht hinaufziehen kann. – Was schließt dies ein? Raba erwiderte: Dies schließt

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.