Chullin — Blatt 100b
1Du kannst auch sagen, wenn man es nicht vorher entfernt hat, denn hierbei sind es zwei gleiche Arten und eine andere Art,
2und wenn zwei gleiche Arten und eine andere Art vorhanden sind, gilt eine der gleichen Arten als nicht vorhanden, und die andere Art hebt jene durch die Mehrheit auf.
3ES HAT GELTUNG NUR BEIM REINEN [VIEH], NICHT ABER BEIM UNREINEN; R. JEHUDA SAGT, AUCH BEIM UNREINEN. R. JEHUDA SPRACH: DIE SPANNADER IST JA SCHON DEN KINDERN JA͑QOBS VERBOTEN WORDEN, WO DAS UNREINE VIEH NOCH ERLAUBT WAR! SIE ERWIDERTEN IHM: DIES IST ERST AM SINAJ VERBOTEN WORDEN, JEDOCH AN DER PASSENDEN STELLE NIEDERGESCHRIEBEN.
4GEMARA. Ist R. Jehuda denn der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, es wird ja gelehrt: R. Jehuda sagte: Man könnte glauben, das Aas eines unreinen Vogels verunreinige im Schlunde
5die Kleider, so heißt es: Aas und Totverlelztes darf er nicht essen, daß er dadurch unrein würde; nur was als Aas verboten ist, ausgenommen das, was nicht als Aas, sondern als Unreines verboten ist.
6Wolltest du erwidern, er sei der Ansicht, bei den Adern gebe es keine Geschmacksverleihung, somit ist beim Unreinen nur das Verbot der Spannader und nicht das Verbot des Unreinen zu berücksichtigen,
7so ist ja R. Jehuda nicht der Ansicht, daß es bei den Adern keine Geschmacksverleihung gebe, denn es wird gelehrt. wer die Spannader eines unreinen Viehs gegessen hat, sei nach R. Jehuda zweimal schuldig und nach R. Šimo͑n frei!? –
8Tatsächlich ist er der Ansicht, daß es bei den Adern eine Geschmacksverleihung gebe, nur ist er der Ansicht, dies habe auch beim Embryo Geltung, somit treten das Verbot der Spannader und das Verbot des Unreinen gleichzeitig ein. –
9Wieso kannst du sagen, es habe beim Embryo Geltung, wir haben ja gelernt, es habe beim Embryo Geltung, und R. Jehuda sagt, es habe beim Embryo keine Geltung und sein Talg sei erlaubt!? –
10Dies gilt nur vom reinen [Vieh], denn der Allbarmherzige sagt: alles im Vieh dürft ihr essen, beim Unreinen aber hat es Geltung. –
11Wieso kannst du sagen, beide treten gleichzeitig ein, wir haben ja gelernt, der Nazir schneide sich das Haar wegen der Verunreinigung an einer Leiche oder einer Olive von einer Leiche,
12und auf unsre Frage, wenn er sich wegen einer Olive von einer Leiche das Haar schneide, um wieviel mehr wegen einer ganzen Leiche, erwiderte R. Joḥanan, dies sei wegen einer Fehlgeburt nötig, deren Glieder noch nicht durch Adern verbunden sind. Demnach tritt ja das Verbot des Unreinen früher ein!? –
13Obgleich das Verbot des Unreinen früher eintritt, erstreckt sich das Verbot der Spannader dennoch auf dieses, da es auch für Noaḥiden Geltung hat.
14Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: R. Jehuda sprach: Die Spannader ist ja schon den Kindern Ja͑qobs verboten worden, wo ihnen das unreine Vieh noch erlaubt war.
15Der Text. Hat jemand die Spannader von einem unreinen Vieh gegessen, so ist er nach R. Jehuda zweimal schuldig,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.