Chullin — Blatt 102a

1Blut ist das Leben; du sollst nicht das Leben mit dem Fleische essen. R. Jehuda und R. Elea͑zar erklären: Von dem dir das Blut verboten ist, ist dir ein Glied verboten, und da dir das Blut der unreinen [Tiere] verboten ist, so ist dir auch ein Glied derselben verboten.

2Die Rabbanan aber erklären: Du sollst nicht das Leben mit dem Fleische essen, sondern nur das Fleisch allein; von dem das Fleisch erlaubt ist, ist dir ein Glied verboten, und von dem das Fleisch nicht erlaubt ist, ist dir ein Glied nicht verboten. –

3Wozu braucht R. Jehuda den Schriftvers, das Verbot des Gliedes kann sich ja auf das Verbot des Unreinen erstrecken, denn es hat Geltung auch für Noaḥiden!? –

4Dem ist auch so, und der Schriftvers ist nur nach R. Elea͑zar nötig.

5Ebenso wird auch gelehrt: [Das Verbot] eines Gliedes von Lebendem hat Geltung beim Vieh, beim Wilde und beim Geflügel, sowohl bei unreinen als auch bei reinen, denn es heißt: allein, sei fest, das Blut nicht zu essen;

6von dem dir das Blut verboten ist, ist dir ein Glied verboten, und von dem dir das Blut nicht verboten ist, ist dir auch ein Glied nicht verboten – so R. Elea͑zar.

7Die Weisen sagen, es habe Geltung nur bei reinen, denn es heißt: du sollst nicht das Leben mit dem Fleische essen, sondern nur das Fleisch allein; von dem das Fleisch erlaubt ist, ist dir ein Glied verboten, und von dem das Fleisch nicht erlaubt ist, ist dir ein Glied nicht verboten.

8R. Meír sagt, es habe Geltung nur beim reinen Vieh.

9Rabba b. Šemuél sagte im Namen R. Ḥisdas, nach anderen R. Josephs, manche sagen, Rabba b. Šila sagte im Namen R. Ḥisdas, nach anderen R. Josephs, und manche sagen, Rabba b. Šimi sagte im Namen R. Ḥisdas, nach anderen R. Josephs: Was ist der Grund R. Meírs?

10Die Schrift sagt:du sollst schlachten von deinem Rindvieh und von deinem Kleinvieh.

11R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Sie streiten über einen Jisraéliten, über einen Noaḥiden aber stimmen alle überein, daß es ihm bei unreinen ebenso wie bei reinen verboten sei.

12Ebenso wird auch gelehrt: Das Glied von Lebendem ist einem Noaḥiden verboten, bei unreinen wie bei reinen [Tieren], einem Jisraéliten ist es nur bei reinen verboten.

13Manche lesen: bei reinem, nach R. Meír, und manche lesen: bei reinen, nach den Rabbanan.

14R. Šezbi sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Hat jemand von einem solchen lebenden ein Glied gegessen, so erhält er nicht die vierzig [Geißelhiebe], auch macht das Schlachten es nicht rein.

15Von wem [wird hier gesprochen]: wenn von einem Jisraéliten, so ist es ja selbstverständlich, daß die Schlachtung es nicht rein mache; doch wohl von einem Noaḥiden, wonach es ihm verboten ist.

16R. Mani b. Paṭiš wies auf einen Widerspruch zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze hin, und erklärte, der Anfangsatz spreche von einem Jisraéliten und der Schlußsatz von einem Noaḥiden.

17Rabh sagte: Beim Gliede von Lebendem ist Olivengröße erforderlich, denn hierbei wird [der Ausdruck] ‘essen’ gebraucht.

18R. A͑mram wandte ein: Hat jemand von einem solchen lebendem ein Glied gegessen, so erhält er nicht die vierzig [Geißelhiebe], auch macht das Schlachten es nicht rein. Wenn man nun sagen wollte, es sei Olivengröße erforderlich, so sollte dies aus dem Grunde erfolgen, weil er eine Olive [Unreines] gegessen hat!? –

19Wie R. Naḥman erklärt hat, wenn es aus etwas Fleisch und dazu Sehnen und Knochen besteht, ebenso auch hierbei, wenn es aus etwas Fleisch und dazu Sehnen und Knochen besteht. –

20Komm und höre: Rabh sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.