Chullin — Blatt 107b

1Tut man dies!? Da erwiderte dieser: Ich bin empfindlich.

2Als R. Zera hinaufkam, traf er R. Ami und R. Asi mit Lappen von Schläuchen essen. Da sprach er: Zwei bedeutende Männer wie ihr irren sich in einer Lehre Rabhs und Šemuéls! Er sagte, er sei empfindlich.

3Ihm war das entgangen, was R. Taḥlipha b. Abimi im Namen Šemuéls sagte: man erlaubte es mit einem Tuche für diejenigen, die Hebe essen, nicht aber erlaubte man es mit einem Tuche für diejenigen, die in Reinheit Zubereitetes essen; R. Ami und R. Asi waren Priester.

4Sie fragten: Benötigt derjenige, der von einem anderen gefüttert wird, des Händewaschens oder nicht? – Komm und höre: Einst stand R. Hona b. Seḥora vor R. Hamnuna und steckte ihm eine Fleischschnitte in den Mund, und dieser aß sie. Jener sprach: Wärest du nicht R. Hamnuna, so würde ich es dir nicht in den Mund gesteckt haben.

5Doch wohl aus dem Grunde, weil er vorsichtig war und es nicht berührte. – Nein, weil er achtsam war und vorher die Hände gewaschen hatte. –

6Komm und höre: R. Zera sagte im Namen Rabhs: Man darf nicht dem Tischdiener ein Stück in den Mund stecken, es sei denn, daß man von ihm weiß, daß er die Hände gewaschen hat. Der Tischdiener spreche den Segen über jeden Becher besonders, nicht aber über jedes Stück besonders. R. Joḥanan aber sagt, er spreche ihn über jedes Stück besonders.

7Hierzu sagte R. Papa: Allerdings besteht hier kein Widerspruch zwischen Rabh und R. Joḥanan, denn eines gilt von dem Falle, wenn ein bedeutender Mann anwesend ist, und eines von dem Falle, wenn kein bedeutender Mann anwesend ist,

8aber immerhin heißt es ja: es sei denn, daß man von ihm weiß, daß er die Hände gewaschen hat. – Anders verhält es sich bei einem Tischdiener, da er beschäftigt ist.

9Die Rabbanan lehrten: Man verabreiche kein Stück an den Tischdiener, einerlei, ob der Becher sich in seiner Hand oder in der Hand des Hausherrn befindet, weil bei der Mahlzeit ein Unfall passieren könnte. Einem Tischdiener, der die Hände nicht gewaschen hat, darf man nicht ein Stück in den Mund stecken.

10Sie fragten: Benötigt der Fütternde des Händewaschens oder nicht? –

11Komm und höre: In der Schule Menašes wurde gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Eine Frau darf eine Hand im Wasser abspülen und ihrem minderjährigen Sohne Brot geben. Man erzählt von Šammaj dem Älteren, daß er nicht mit einer Hand [einem Kinde] zu essen geben wollte, und sie geboten ihm, mit beiden Händen zu geben.

12Abajje erwiderte: Da erfolgte es wegen der Šibta. –

13Komm und höre: Der Vater Šemuéls traf einst Šemuél weinen und fragte ihn: Weshalb weinst du? – Weil der Lehrer mich geschlagen hat. – Weshalb? – Er sagte zu mir: du fütterst meinen Sohn, ohne die Hände gewaschen zu haben. – Weshalb hast du sie nicht gewaschen? Dieser erwiderte: Er aß und ich sollte sie waschen!?

14Hierauf sprach jener: Nicht genug, daß er nicht gelernt hat, auch schlagen tut er noch! Die Halakha ist: wer aus der Hand eines Fütternden ißt, benötigt des Händewaschens, der Fütternde benötigt nicht des Händewaschens.

15MAN DARF FLEISCH UND KÄSE IN EIN TUCH EINWICKELN, NUR DÜRFEN SIE EINANDER NICHT BERÜHREN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, ZWEI GÄSTE DÜRFEN OHNE BEDENKEN AN EINEM TISCHE ESSEN, EINER FLEISCH UND EINER KÄSE.

16GEMARA. Was ist denn dabei, wenn sie auch einander berühren, es ist ja Kaltes mit Kaltem!? Abajje erwiderte: Zugegeben, daß das Abkratzen nicht erforderlich ist, aber ist etwa das Abspülen nicht erforderlich!?

17R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, ZWEI GÄSTE DÜRFEN AN EINEM TISCHE ESSEN &C. R. Ḥanan b. Ami sagte im Namen Šemuéls: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie einander nicht kennen, kennen sie aber einander, so ist es verboten.

18Ebenso wird auch gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Wenn zwei Gäste in einem Gasthause zusammentreffen, der eine aus dem Norden und der andere aus dem Süden kommend, einer mit seinem Stükke [Fleisch] und einer mit seinem Käse, so dürfen sie ohne Bedenken an einem Tische essen, einer Fleisch und einer Käse;

19verboten ist es nur bei einem Bündel. – ‘Bei einem Bündel’, wie kommst du darauf!? – Vielmehr, wie bei einem Bündel.

20R. Jemar b. Šelemja fragte Abajje: Wie ist es bei zwei Brüdern, die es miteinander genau nehmen?

21Dieser erwiderte: Man würde dann sagen: alle Kuchen sind verboten, die Kuchen des Boëthos aber sind erlaubt. –

22R. Asi sagte ja aber im Namen R. Joḥanans, wer nur ein Hemd hat, dürfe es am Halbfeste waschen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.