Chullin — Blatt 10b
1Welchen Unterschied gibt es dabei? – Da erstreckt sich die Suspiscion auf das Vieh, hierbei aber ist nur das Messer suspekt, nicht aber ist das Vieh suspekt.
2Die Halakha ist wie R. Hona in dem Falle, wenn man damit keine Knochen zerschlagen hat, und wie R. Ḥisda in dem Falle, wenn man damit Knochen zerschlagen hat. – Wodurch ist, wenn R. Ḥisda demnach auch von dem Falle spricht, wenn man damit keine Knochen zerschlagen hat, die Scharte entstanden? – Sie kann durch den Genickknochen entstanden sein.
3Einst ereignete sich ein solcher Fall und R. Joseph erklärte dreizehn Tiere als verboten. – Wohl nach R. Hona, und auch das erste? – Nein, nach R. Ḥisda, mit Ausnahme des ersten.
4Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich nach R. Hona, denn da nach R. Ḥisda [die erleichternde Wahrscheinlichkeit] anzunehmen ist, so braucht es ja nicht am Genickknochen des ersten schartig geworden zu sein, es kann ja auch am Genickknochen des letzten schartig geworden sein.
5R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: R. Kahana benötigt der Untersuchung zwischen jedem einzelnen. – Wohl nach R. Hona, um auch das erste als verboten zu erklären? – Nein, nach R. Ḥisda, um auch die folgenden als erlaubt zu erklären. –
6Demnach sollte ja die Untersuchung durch einen Gelehrten erforderlich sein!? – Bei rituellen Dingen ist ein einzelner Zeuge glaubhaft. – Demnach sollte dies auch vorher nicht erforderlich sein!? – R. Joḥanan sagte auch, daß man das Messer einem Gelehrten nur wegen der Ehrung des Gelehrten zeige.
7Woher das, was die Rabbanan gesagt haben, jede Sache sei bei ihrem Zustande zu belassen?
8R. Šemuél b. Naḥmani erwiderte im Namen R. Jonathans: Die Schrift sagt: der Priester gehe aus dem Hause zur Tür des Hauses und schließe das Haus ab sieben Tage, und da doch möglich ist, daß nach seinem Hinausgehen[der Aussatz] kleiner wird, so ist wohl anzunehmen, daß man jede Sache bei ihrem Zustande belasse.
9R. Aḥa b. Ja͑qob wandte ein: Vielleicht gehe er rückwärts hinaus und beobachte beim Hinausgehen!?
10Abajje erwiderte: Dagegen ist zweierlei zu erwidern: erstens heißt das rückwärtige Hinausgehen nicht Hinausgehen, und zweitens, wie mache er es, wenn [der Aussatz] sich hinter der Tür befindet!? Wolltest du sagen, man mache darin ein Fenster, so haben wir ja gelernt, daß man in einem dunklen Raume kein Fenster mache, um den Aussatz zu besichtigen!?
11Raba entgegnete ihm: Wenn du erwiderst, das rückwärtige Hinausgehen heiße nicht Hinausgehen, so ist vom Hochpriester am Versöhnungstage [das Entgegengesetzte] zu beweisen; bei diesem heißt es ‘hinausgehen’, und wir haben gelernt, daß er so herauskam, wie hineinging. Und wenn du erwiderst, in einen dunklen Raume mache man kein Fenster, um den Aussatz zu besichtigen, so gilt dies nur von dem Falle wenn es nicht feststeht, wenn es aber feststeht, ist es festgestellt.
12Es gibt eine Lehre gegen R. Aḥa b. Ja͑qob: Der Priester gehe aus dem Hause, man könnte glauben, der Priester gehe nach Hause und lasse es abschließen, so heißt es: zur Tür des Hauses.
13Wenn zur Tür des Hauses, so könnte man glauben, er stehe an der Oberschwelle und schließe ab, so heißt es: aus dem Hause, wenn er das Haus verlassen hat. Wie mache er es? – er stehe vor der Oberschwelle und schließe ab.
14Woher, daß, wenn er nach Hause geht und abschließen läßt, oder im Hause steht und abschließt, sein abschließen gültig ist? – es heißt: er schließe das Haus ab, in jeder Weise. –
15Und R. Aḥa b. Ja͑qob!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.