Chullin — Blatt 112b
1und [das Fett] umzugießen.
2R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, sprach zu R. Aši: Kann Šemuél dies denn gesagt haben, Šemuél sagte ja, wenn man auf einem Laibe Fleisch geschnitten hat, dürfe man ihn nicht essen!? – Anders ist es in diesem Falle, weil es durch den Druck des Messers herauskommt.
3R. Naḥman sagte: Hat man Fische und Geflügel zusammen gesalzen, so sind sie verboten. In welchem Falle: wenn in einem undurchlöcherten Gefäße, so sollten auch Geflügel und Geflügel verboten sein, und wenn in einem durchlöcherten Gefäße, so sollten auch Fische und Geflügel erlaubt sein!? –
4Tatsächlich in einem durchlöcherten Gefäße, da aber Fische eine schwache Haut haben, so scheiden sie [das Blut] schnell aus, und erst wenn dies bei diesen aufgehört hat, scheidet das festere Geflügel es aus, und jene saugen es von diesen ein.
5Einst ereignete es sich R. Mari b. Raḥel, daß ihm geschlachtetes Fleisch mit verbotenem gesalzen worden ist.
6Als er hierauf zu Raba kam, sprach er zu ihm: Die unrein sind, daß nämlich auch die Lake, die Brühe und der Bodensatz verboten sind. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.