Chullin — Blatt 113a
1Sollte er ihm doch aus der Lehre Šemuéls entschieden haben, denn Šemuél sagte, Gesalzenes gleiche Heißem und Eingelegtes gleiche Gekochtem!? –
2Aus der Lehre Šemuéls könnte man dies nur hinsichtlich des Blutes entnehmen, nicht aber hinsichtlich der Lake und der Brühe, so lehrt er uns.
3Man wandte ein: Hat man einen reinen Fisch mit einem unreinen gesalzen, so ist er erlaubt. Doch wohl, wenn beide gesalzen sind!? – Nein, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist. –
4Wenn er aber im Schlußsätze den Fall lehrt, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist, so spricht ja der Anfangsatz von dem Falle, wenn beide gesalzen sind!? – Dies ist eine Erklärung: hat man einen reinen [Fisch] mit einem unreinen gesalzen, so ist er erlaubt, und zwar in dem Falle, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist. –
5Dies ist auch einleuchtend; wenn man sagen wollte, der Anfangsatz spreche von dem Falle, wenn beide gesalzen sind, so ist er ja, wenn er in dem Falle erlaubt ist, wenn beide gesalzen sind, es um so mehr in dem Falle, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist. –
6Wenn nur dies, so beweist dies nichts, denn er lehrt den Schlußsatz zur Erklärung des Anfangsatzes. Damit man nicht glaube, der Anfangsatz spreche von dem Falle, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist, wenn aber beide gesalzen sind, sei er verboten, lehrt er im Schlußsätze den Fall, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist, wonach der Anfangsatz von dem Falle spricht, wenn beide gesalzen sind, und dennoch ist er erlaubt. –
7Komm und höre den Schluß des Schlußsatzes: Ist aber der unreine gesalzen und der reine ungesalzen, so ist er verboten. Er ist nur dann verboten, wenn der unreine gesalzen und der reine ungesalzen ist, wenn aber beide gesalzen sind, so ist er erlaubt!? –
8Da er im Anfangsatze den Fall lehrt, wenn der reine gesalzen und der unreine ungesalzen ist, lehrt er im Schlußsatze den Fall, wenn der unreine gesalzen und der reine ungesalzen ist.
9Šemuél sagte: Das Fleisch wird vom Blute nur dann entleert, wenn man es gut salzt und gut abspült. Es wurde gelehrt: B. Hona sagt, man salze es und spüle es ab. In einer Barajtha wird gelehrt, man spüle es ab, salze es und spüle es ab. Sie streiten aber nicht; eines, wenn es beim Schlächter gewaschen worden ist, und eines, wenn es beim Schlächter nicht gewaschen worden ist. R. Dimi aus Nehardea͑ salzte Fleisch mit grobem Steinsalze und schüttelte es ab.
10R. Mešaršeja sagte: Von den Eingeweiden nehme man nicht an, daß sie bluthaltig sind. Dies wird auf den Mastdarm, die Dünndärme und das Gekröse bezogen.
11Šemuél sagte: Man lege das gesalzene Fleisch nur auf ein durchlöchertes Gefäß.
12R. Šešeth salzte jedes Stück einzeln. – Zwei zusammen wohl deshalb nicht, weil [das Blut] aus dem einen ausfließt und vom anderen auf gesogen wird, ebenso fließt es ja auch bei einem aus der einen Seile aus und wird von der anderen Seite aufgesogen!? Vielmehr gibt es hierbei keinen Unterschied.
13Šemuél sagte im Namen R. Ḥijas: Wenn man dem Vieh das Genick bricht bevor das Leben ausgeschieden ist, so macht man das Fleisch schwer, beraubt die Leute, und macht das Blut in die Glieder eindringen.
14Sie fragten: Wie meint er es: man macht das Fleisch schwer und beraubt die Leute, weil man das Blut in die Glieder eindringen macht, wonach dies für sich selbst erlaubt ist, oder ist dies auch für sich selbst verboten? – Dies bleibt unentschieden.
15WER GEFLÜGEL UND KÄSE AUF DEN TISCH AUFTRÄGT, ÜBERTRITT KEIN VERBOT.
16GEMARA. Demnach überritt man ein Verbot, wenn man sie [zusammen] ißt, somit ist hieraus zu entnehmen, daß Geflügel mit Milch nach der Tora [verboten] ist. – Lies: wer Geflügel und Käse auf den Tisch aufträgt, kommt dadurch nicht zur Übertretung eines Verbotes.
17FLEISCH VON EINEM REINEN VIEH MIT MILCH VON EINEM REINEN VIEH IST ZU KOCHEN UND ZUR NUTZNIESSUNG VERBOTEN. FLEISCH VON EINEM REINEN VIEH MIT MILCH VON EINEM UNREINEN VIEH ODER FLEISCH VON EINEM UNREINEN VIEH MIT MILCH VON EINEM REINEN VIEH IST ZU KOCHEN UND ZUR NUTZNIESSUNG ERLAUBT. R. A͑QIBA SAGTE: BEI WILD UND GEFLÜGEL 1ST [DIESES VERBOT] NICHT AUS DER TORA, DENN ES HEISST DREIMAL: du sollst nicht ein Böckchen mit der Milch seiner Matter kochen, DIES SCHLIESST DAS WILD, DAS GEFLÜGEL UND DAS UNREINE VIEH AUS.
18R. JOSE DER GALILÄER SAGTE: ES HEISST: ihr sollt keinerlei Aas essen, UND ES HEISST: du sollst nicht ein Böckchen mit der Milch seiner Mutter kochen, WAS ALS AAS VERBOTEN IST, DARF MAN NICHT MIT MILCH KOCHEN; MAN KÖNNTE NUN GLAUBEN, MAN DÜRFE AUCH DAS GEFLÜGEL, DAS ALS AAS VERBOTEN IST, NICHT MIT MILCH KOCHEN, SO HEISST ES: mit der Milch seiner Mutter, AUSGENOMMEN DAS GEFLÜGEL, DAS KEINE MUTTERMILCH HAT.
19GEMARA. Woher dies? R. Elea͑zar erwiderte: Die Schrift sagt: da schickte Jehuda das Ziegenböckchen;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.