Chullin — Blatt 113b

1nur da war es ein Ziegenböckchen, sonst aber, wo es Böckchen schlechthin heißt, sind auch Kuh und Schaf zu verstehen. –

2Sollte man doch hiervon folgern!? – Es gibt noch einen anderen Schriftvers: die Felle der Ziegenböckchen; hier waren es Ziegenböckchen, sonst aber, wo es Böckchen schlechthin heißt, sind auch Kuh und Schaf zu verstehen. –

3Sollte man doch hiervon folgern!? – Es sind zwei Schriftverse, die dasselbe lehren, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –

4Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, es sei nicht zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu folgern!? – Es gibt zwei Ausschließungen: Ziegen, der Ziegen.

5Šemuél sagte: Böckchen, dies schließt den Talg ein; Böckchen, dies schließt das Tote ein; Böckchen, dies schließt den Embryo ein;

6Böckchen, dies schließt das Blut aus; Böckchen, dies schließt die Eihaut aus; Böckchen, dies schließt das Unreine aus.

7Mit der Milch seiner Mutter, nicht aber mit der Milch des Männchens; mit der Milch seiner Mutter, nicht aber mit der Milch des Geschlachteten; mit der Milch seiner Mutter, nicht aber mit der Milch von unreinen. –

8[Das Wort] Böckchen befindet sich ja in der Schrift nur dreimal, während wir hier sechs· Auslegungen haben!? Šemuél ist der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, somit ist [die Anwendung] dieses. Verbotes beim Talge und beim Verendeten aus dem einen Schriftverse zu entnehmen, das Blut ist nicht unter ‘Böckchen’ [zu verstehen], und die Eihaut ist nichts weiter als eine Ausscheidung, somit bleiben zwei zurück, von denen der eine den Embryo einschließt und der andere das unreine Vieh ausschließt. –

9Ist Šemuél denn der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, Šemuél sagte ja im Namen R. Elea͑zars: Woher, daß ein unreiner Priester der unreine Hebe gegessen hat, nicht der Todesstrafe verfalle? Es heißt: und sie deswegen sterben, wenn sie es entweihen, ausgenommen diese, die bereits entweiht ist!? –

10Wenn du willst, sage ich: sonst erstreckt sich ein Verbot auf Verbotenes, da ist es aber anders, weil der Allbarmherzige ausschließend sagt: und sie deswegen sterben. Wenn du willst, sage ich: sonst ist Šemuél der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes, hierbei aber ist es anders, da sie der Allbarmherzige durch [das Wort] Böckchen einbegriffen hat.

11Wenn du aber willst, sage ich: das eine ist seine Ansicht, das andere die seines Lehrers.

12R. Aḥadboj b. Ami fragte Rabh: Wie ist es, wenn man es mit der Milch einer Ziege, die noch nicht gesäugt, gekocht hat? Dieser erwiderte: Da Šemuél es für nötig gefunden hat, [aus den Worten:] mit der Milch seiner Mutter, die Milch eines Männchens auszuschließen, so gilt dies nur von der eines Männchens, das nicht Mutter werden kann, mit der einer solchen aber, die später Mutier werden kann, ist es verboten.

13Es wurde gelehrt: [Über den Fall,] wenn jemand Talg mit Milch kocht, [streiten] R. Ami und R. Asi; einer sagt, er sei zu geißeln, und einer sagt, er sei nicht zu geißeln. Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: der zu geißeln sagt, ist der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, und der nicht zu geißeln sagt, ist der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes. –

14Nein, alle sind der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes, somit streiten sie auch nicht, ob er wegen des Essens nicht zu geißeln sei, und sie streiten nur über das Kochen; einer sagt, er sei zu geißeln, da es ein Verbot ist, und einer sagt, er sei nicht zu geißeln, denn der Allbarmherzige gebraucht für ‘essen’ den Ausdruck ‘kochen’,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.