Chullin — Blatt 114b
1woher dies von ihrer eigenen Milch? Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn in einem Falle, wo die Frucht mit der Frucht nicht verboten ist, beim Schlachten, die Frucht mit der Mutter verboten ist, um wieviel mehr ist in einem Falle, wo die Frucht mit der Frucht verboten ist, beim Kochen, die Frucht mit der Mutter verboten. Ferner heißt es: mit der Milch seiner Mutter. –
2Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, es wird ja [durch einen Schluß] gefolgert!? R. Aḥadboj b. Ami erwiderte: Man könnte erwidern, von einem von einer Stute geworfenen Pferde, dem Bruder eines Maultieres, sei [das Entgegengesetzte] zu beweisen: die Frucht mit der Frucht ist verboten, während die Frucht mit der Mutter erlaubt ist. –
3Hierbei veranlaßt dies ja der Samen des Vaters,
4was vom von einer Stute geworfenen Maultiere, dem Bruder eines weiblichen Maultieres, zu beweisen ist: die Frucht mit der Frucht ist erlaubt, während die Frucht mit der Mutter verboten ist!?
5Vielmehr, erklärte Mar, der Sohn Rabinas, könnte man erwidern, von einem Sklaven, dem Sohne einer Sklavin, dem Bruder einer Freigelassenen, sei [das Entgegengesetzte] zu beweisen: die Frucht mit der Frucht ist verboten, während die Frucht mit der Mutter erlaubt ist. –
6Hierbei veranlaßt dies ja der Freibrief, was von einem Sklaven, dem Sohne einer Freigelassenen und Bruder einer Sklavin, zu beweisen ist: die Frucht mit der Frucht ist erlaubt, während die Frucht mit der Mutter verboten ist!?
7Vielmehr, erklärte R. Idi b. Abin, könnte man erwidern, von der Saatenmischung sei ein Gegenbeweis zu erbringen: die Frucht mit der Frucht ist verboten, während die Frucht mit der Mutter erlaubt ist. – Hierbei wird ja die Frucht mit der Frucht nur durch die Mutter verboten, denn wenn Weizen und Gerste sich zusammen im Kruge befinden, sind sie nicht verboten!?
8Vielmehr, erklärte R. Asi, könnte man erwidern: wohl gilt dies von der Frucht mit der Frucht, weil es zwei getrennte Körper sind, während die Frucht mit der Mutter zusammen ein Körper sind. Deshalb ist der Schriftvers nötig.
9R. Aši sagte: Woher, daß Fleisch mit Milch zum Essen verboten ist? Es heißt: du sollst nichts Ekelhaftes essen, alles, was ich dir verpönt habe, darfst du nicht essen.
10Ich weiß dies nur vom Essen, woher dies von der Nutznießung? – Aus einer Lehre R. Abahus, denn R. Abahu sagte im Namen R. Elea͑zars: Überall, wo es heißt: es darf nicht gegessen werden, du darfst es nicht essen, oder: ihr dürft es nicht essen, ist sowohl das Verbot des Essens als auch das Verbot der Nutznießung zu verstehen, es sei denn, daß die Schrift [das Entgegengesetzte] ausdrücklich hervorhebt, wie sie es vom Aase hervorgehoben hat, daß man es einem Fremdling schenke oder einem Nichtjuden verkaufe.
11Es wird nämlich gelehrt: Ihr dürft keinerlei Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren, magst du es geben, daß er es esse, oder du magst es verkaufen einem Nichtjuden. Ich weiß es nur von der Schenkung an einen Fremdling und dem Verkaufe an einen Nichtjuden, woher dies vom Verkaufe an einen Fremdling? Es heißt: dem Fremdling &c. geben oder (du magst es) verkaufen.
12Woher dies vom Schenken an einen Nichtjuden? Es heißt: geben oder du magst es verkaufen einem Nichtjuden. Es ergibt sich also, ob einem Fremdling oder einem Nichtjuden, sowohl schenken als auch verkaufen – so R. Meír. R. Jehuda sagt, die Worte sind so zu verstehen, wie sie lauten: einem Fremdling schenken, einem Nichtjuden verkaufen. –
13Was ist der Grund R. Jehudas? Wollte man nach der Erklärung R. Meírs auslegen, so sollte doch der Allbarmherzige geschrieben haben: ihr sollt keinerlei Aas essen, dem Fremdling, der in deinen Toren, magst du es geben, daß er es esse, und verkaufen, wenn es aber ‘oder’ heißt, so besagt dies, daß die Worte so zu verstehen sind, wie sie lauten: einem Fremdling schenken, einem Nichtjuden verkaufen. –
14Und R. Meír!? – Er kann dir erwidern: das ‘oder’ deutet darauf, daß das Schenken an einen Fremdling dem Verkaufe an einen Nichtjuden vorzuziehen sei. – Und R. Jehuda!? – Dafür, daß das Schenken an einen Fremdling dem Verkaufe an einen Nichtjuden vorzuziehen sei, ist kein Schriftvers nötig; dies ist einleuchtend, denn den einen zu ernähren, bist du angehalten, den anderen zu ernähren, bist du nicht angehalten. –
15Demnach sollte
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.