Chullin — Blatt 115b
1Mißfällt dir denn folgende Lehre Rabbis!? Du sollst es nicht essen, die Schrift spricht von Fleisch mit Milch.
2Du sagst, die Schrift spreche von Fleisch mit Milch, vielleicht ist dem nicht so, sondern von irgend einem anderen in der Tora verbotenen Dinge!? Ich will dir sagen: dies ist zu folgern durch [eine der] dreizehn Regeln, durch die die Tora auszulegen ist, daß nämlich ein [Gesetz] aus dem Zusammenhange auszulegen sei. Diese Schriftstelle spricht von zwei Arten, ebenso spricht auch [dieser Schriftvers] von zwei Arten. –
3Aus diesem Schriftverse würde man es nur vom Essen gewußt haben, nicht aber von der Nutznießung, so lehrt er uns. –
4Woher weiß Rabbi dies von der Nutznießung? – Er entnimmt dies aus folgendem. Hierbei heißt es: denn du bist ein dem Herrn geheiligtes Volk, und dort heißt es: es soll keinen Geheiligten in Jisraél geben, wie es sich dort um einen Genuß handelt, ebenso ist auch hierbei der Genuß zu verstehen.
5In der Schule R. Elie͑zers wurde gelehrt: Ihr sollt keinerlei Aas essen &c.; die Tora sagt damit, daß, wenn man es verkaufen will man es nicht kochen und verkaufen dürfe.
6In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Es heißt dreimal: du sollst kein Böckchen mit der Milch seiner Mutter kochen; einmal [deutet es] auf das Verbot des Essens, einmal auf das Verbot der Nutznießung und einmal auf das Verbot des Kochens.
7Es wird gelehrt: Isi b. Jehuda sagte: Woher, daß Fleisch mit Milch verboten ist? Hierbei heißt es: denn du bist ein geheiligtes Volk, und dort heißt es: heilige Leute sollt ihr mir sein, Fleisch auf dem Felde, Zerrissenes, dürft ihr nicht essen; wie es dort verboten ist, ebenso ist es auch hierbei verboten.
8Ich weiß dies nur vom Essen, woher dies von der Nutznießung? Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn Ungeweihtes, wodurch kein Verbot begangen worden ist, zur Nutznießung verboten ist, um wieviel mehr ist Fleisch mit Milch, wodurch ein Verbot begangen worden ist, zur Nutznießung verboten.
9[Erwidert man:] wohl gilt dies vom Ungeweihten, das keine Zeit der Tauglichkeit hatte,
10so ist vom Gesäuerten am Pesaḥfeste [das Entgegengesetzte] zu beweisen: es hatte eine Zeit der Tauglichkeit und ist dennoch zur Nutznießung verboten; [erwidert man:] wohl gilt dies vom Gesäuerten am Pesaḥfeste, das mit der Ausrottung belegt ist,
11so ist von der Mischfrucht des Weinberges [das Entgegengesetzte] zu beweisen: es ist nicht mit der Ausrottung belegt und dennoch zur Nutznießung verboten. –
12Wozu ist [der Schluß durch] Wortanalogie nötig, alles ist ja [durch den Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Ungeweihten zu folgern: wenn das Ungeweihte, wodurch kein Verbot begangen worden ist, sowohl zum Essen als auch zur Nutznießung verboten ist, um wieviel mehr ist Fleisch mit Milch, wodurch ein Verbot begangen worden ist, sowohl zum Essen als auch zur Nutznießung verboten!? –
13Man könnte erwidern: vom Pflügen mit einem Rinde und einem Esel und vom Dreschen mit einer maulgeschlossenen Kuh ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen: dadurch ist ein Verbot begangen worden, dennoch ist [der Ertrag] erlaubt. –
14Wozu bringt er einen Gegenbeweis von der Mischfrucht des Weinberges, er kann ja den Gegenbeweis vom Ungeweihten bringen, und es, wenn die Replikation wiederholt wird, vom Gemeinsamen folgern!?
15R. Aši erwiderte: Man könnte erwidern, vom Aase sei [das Entgegengesetzte] zu beweisen: es ist zum Essen verboten, zur Nutznießung aber erlaubt.
16R. Mordekhai sprach zu R. Aši: Folgendes sagten wir im Namen des Reš Laqiš: die Widerlegung [eines Schlusses] vom Gemeinsamen kann nur von diesem selbst erfolgen, nicht aber von anderem. –
17Demnach sollte es doch [durch einen Schluß] vom Gemeinsamen gefolgert werden!? – Man könnte erwidern: das Gemeinsame hei ihnen ist, daß sie Bodengewächse sind. –
18Demnach ist ja auch jetzt zu erwidern: wohl gilt dies von der Mischfrucht des Weinberges, weil sie ein Bodengewächs ist!?
19R. Mordekhaj sprach zu R. Aši: Folgendes sagten wir im Namen des Reš Laqiš: gegen [einen Schluß] vom Gemeinsamen ist alles mögliche einzuwenden, eine Entgegnung aber hat nur dann Geltung, wenn auf eine erleichternde oder erschwerende Eigenheit hingewiesen wird, nicht aber, wenn sie unwesentlich ist. –
20Es ist ja aber von allen zusammen zu entgegnen: wohl gilt dies bei allen zusammen, die Bodengewächse sind!?
21Vielmehr, sprach R. Mordekhaj zu R. Aši, folgendes sagten wir im Namen des Reš Laqiš:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.